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Antwort
Lösung
am 12.03.2018 15:19
Hallo Alle Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen 🙂
Ich habe vor kurzem (Ende Februar) einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone abgeschlossen. Da ich bereits alles andere (Telefon,Internet,TV) bei Vodafone habe hat man mir einen Giga-Kombi-Vorteil in Höhe von 10,00 € in meinen Mobilfunkvertrag eingebucht.
Auf meiner ersten Abrechnung taucht dieser allerdings nur anteilig für die letzten Tage im Februar auf, nicht aber für den Zeitraum vom 05.03.-04.04..
Auf Nachfrage konnte mir keiner so Recht eine Antwort geben, warum dieser nicht berücksichtigt wird im oben genannten Zeitraum. Man vermutete nachher es liegt daran, dass ich ja einen Vertrag kündigen könnte und man den Vorteil daher rückwirkend gewährt.
Auf meiner Kabelabrechnung ist der entsprechende Vorteil allerdings im Voraus berücksichtigt.
Daher nun meine Frage.
Was ist jetzt richtig? Rückwirkend oder im Voraus?
Kann mir jemand helfen?
Gruß
Ann S.
12.03.2018 15:27 - bearbeitet 12.03.2018 15:28
Hallo @Ann-160926!