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am 21.05.2018 00:02
Hallo an Alle
Ich versuch es nun mal hier und hoffe,ich kriege hier auch Hilfe?
Seit ca. 5 Jahren Vodafonkunde, seit dem Dezember 2017 in zurück in die Schweiz gezogen. Nun habe ich via Kündigungsformular,17.05.2018, eine ausserordentliche Kündigung beantragt.
Wie ich hier im Forum gelesen habe, bietet Vodafon dies an;
Alternativ steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Frist beträgt 3 Monate (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG) und beginnt mit Deinem Umzugstermin. Ist der Umzug schon erfolgt und Du kündigst Deinen Vertrag nachträglich, beginnt die Frist mit dem Eingang Deiner Kündigung. Läuft Deine Vertragslaufzeit vorher ab, beenden wir den Vertrag wie vereinbart.
Nun habe ich eine sehr niederschmetternde Antwort erhalten: Kündigungsbestättigung Vertrag endet fristgerecht zum 09.02.2019.
Komische 3 Monate? Wie kann das sein?
Oder war gar die Info der Community falsch?(siehe Text oben fett)
Auf zweimaliges Anfragen beim Kundencenter von Vodafon wurde mir zwar bestättigt, dass man mir die ausergewöhnliche Kündigung mit 3 Monaten gewähre, allerdings müsste ich dies nochmals schriftlich via E- Mail unter [email protected] einreichen!
Natürlich habe ich das gemacht.
Leider, kam dann die Meldung: Ungültige E-Mail - Adresse?
Interessant finde ich, dass die Damen und Herren vom Kundencenter offenbar ungültige E- Mail - Adressen weitergeben.
Da ich nirgenwo eine E-Mail - Adresse finden konnte, bleibt mir nur noch die Hoffnung, dass mir hier Jemand netterweise helfen kann.
Wäre wirklich froh um Hilfe und bin enttäuscht über das Verhalten von Vodafon.
Besten Dank
Stepf
am 21.05.2018 01:03
Wie wäre es mal mit "kontakt@vodafone.com" -oder- alternativ im eingeloggten Zustand über das Kontaktformular?
Vergiss bitte nicht die Ummeldebescheinigung mit anzufügen!
Davon abgesehen: Die 3-Monats-Frist beginnt mit erst mit dem Umzug, frühestens aber mit dem Eingang der Kündigung, also bis in den August müsstest du eh zahlen...
Weiterhin dürfte die Frage sein: Warum erst jetzt die Kündigung, wenn du doch schon im Dezember umgezogen bist?
Und noch was: Die 3-Monats-Geschichte ist kein Angebot seitens VF, sondern genau so im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
21.05.2018 10:30 - bearbeitet 21.05.2018 10:31
Unabhängig davon, daß wie von @reneromann bereits hingewiesen, dein Vertragspartner "Vodafone" heißt:
Ich würde mir nicht zu viele Hoffnungen machen.
Ein Umzug ins Ausland ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung eines Mobilfunkvertrags.
Du kannst diesen auch weiterhin mit den von dir bei Vertragsabschluss akzeptierten Roamingkonditionen in der Schweiz nutzen.
Deshalb hast du auch die entsprechende Kündigungsbestätigung erhalten.
am 21.05.2018 10:40
Hallo reneroman
Vielen Dank für den Tip mit dem Vodafone, ich habe tatsächlich das e vergessen 🙂
Da ich CH bin, kenne ich mit den Gesetzen in DE nicht so gut aus, wusste nicht, dass es ein TKG ist.
Umzug Dezember, schlichtweg im Trubel vergessen zu kündigen. Danach neu orientieren, Job suchen und und und.
Bei uns heisst das Wohnungsnachweis, den habe ich als Anhang mitgesendet.
Dass ich bis August 2018 bezahlen muss, ist mir klar. Habe auch kein Problem damit. Aber nicht bis Februar 2019
Ich habe nun nochmals ein Mail an die richtige Mail Adresse geschickt und hoffe, dass mir die Firma VF entgegen kommt.
Wäre toll, habe ja auch immer pünktlich bezahlt.
Danke für deinen Input
Gruss Stepf
am 21.05.2018 10:46
Hallo ttwa2011
vielen Dank für deinen Hinweis. Nun, aber laut TKG kann man ausserordentlich kündigen bei einem Umzug, oder habe ich das nun falsch verstanden?
Ich bezahle jedesmal wenn ich Roaming einschalte.
Gruss Stepf
am 21.05.2018 10:55
@Stepf@ schrieb:Hallo ttwa2011
vielen Dank für deinen Hinweis. Nun, aber laut TKG kann man ausserordentlich kündigen bei einem Umzug, oder habe ich das nun falsch verstanden?
Die Regelung im TKG gilt ausschließlich für Festnetzanschlüsse - und nur dann, wenn der "alte" Anschluss an der neuen Adresse nicht so angeboten werden kann, wie bisher (also z.B. bisher ein VDSL-100-Vertrag vorlag und an der neuen Adresse nur max. VDSL-50 geht -oder- gar kein VDSL geht -oder- im Fall eines Umzugs ins Ausland).
Mobilfunkverträge werden von dieser Regelung nicht erfasst, da du ja -anders als beim Festnetz- weiterhin den Vertrag (wenn auch zu Roaming-Konditionen) nutzen kannst. Ergo kannst du hier nur auf Kulanz hoffen (wobei VF diese Kulanz einer vorzeitigen Vertragsauflösung an eine Strafzahlung koppeln kann) -oder- bis Februar 2019 weiter bezahlen.
am 21.05.2018 10:56
Du zitierst § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG:
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Die Leistung wird in der Schweiz zu den von dir vertraglich akzeptierten Roamingkonditionen angeboten.
(Im Falle eines Festnetzvertrag wäre dies z.B. nicht möglich)
Diesen Hinweis wirst du hier in der Community auch mehrfach von offizieller Seite finden.
Du hast es ja jetzt bereits nochmal versucht. Dann warte einfach ab. Mehr als eine Ablehnung kann ja nicht passieren.
am 21.05.2018 11:30
Hallo reneroman
Danke für den Input.
Frage: Weshalb haben mir dann die Dame und der Herr vom Kundencenter bestättigt, dass für meinen Mobilvertrag die Regelung zum Tragen käme?
Dann hoffe ich mal dass VF kulant ist und mir entgegenkommt. Benutzen werde ich das Handy in der CH nicht mehr, weil wie gesagt, ich bezahle jedesmal für das Roaming! (Ist wahrscheinlich in EU Ländern anders)
Und ja es macht schon einen Unterschied, ob man 3 Monate 80 Euro bezahlt für nicht gebrauch, oder 9 Monate.
Gruss Stepf
am 21.05.2018 11:33
Hallo ttwa2011
Auch dir nochmals Danke für den Input.
Wie du bei meiner Antwort für reneroman lesen kannst, hoffe ich auf Kulanz von Seiten der Fima Vodafon.
Gruss Stepf
am 21.05.2018 15:36
Hallo @Stepf,
ich fürchte, das mit der Kulanz wird nichts. Ich möchte auch @reneromann widersprechen, die Umzugsregelung gilt natürlich auch für Mobilfunkverträge. Verlagerst du deinen Wohnsitz irgendwohin, wo es keine Möglichkeit gibt, die Leistung in Anspruch zu nehmen, kannst du sonderkündigen. Streitpunkt ist immer die Sache mit dem roaming. Ich sehe die Sache anders als VF (andere provider räumen ein Kündigungsrecht ein) und auch die Verbraucherzentrale sieht hier Klärungsbedarf . http://www.recht-alltaeglich.de/2012/07/neues-tkg-sonderkuendigungsrecht-des-telefonvertrags-bei-umz...
Hier http://s451009304.website-start.de/aktuell/handyvertrag-umzug-ins-ausland/ gibt es ein Urteil, wonach die Sonderkündigung Erfolg hatte, da der Provider sich weigerte, den Vertrag auf das ausländische Tochterunternehmen umzuschreiben. Was fehlt, ist eine gefestigete grundsätzliche Rechtsprechung oder ein höchstrichterliches Urteil. Noch schöner wäre es natürlich, wenn sich alle Anbieter bei einer dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes auf eine "kulante" kundenfreundliche Verfahrensweise fesstlegen würden.