Frage
Antwort
Lösung
am 12.01.2013 11:54
Hier einmal eine Info von der Bundesnetzagentur ( 120518ThemenblattAnbieterwechsel.pdf )
Abschnit
Entgeldreduzierung im Fall der Weiterversorgung
ganz am Ende Steht
Ihr neuer Anbieter kann ein Endtgeld erst verlangen,wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen worden ist
bei mir ist dies nicht der Fall da ich zu 99% nicht telefonieren kann
somit kündigen oder Kohle einbehalten