Wie kann ich kündigen?
Nicht anwendbar

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem.


Ich möchte gerne meinen Vertrag kündigen, weil ich mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehe und er bereits einen Internetanschluss hat.

Leider ist dieses offensichtlich unmöglich! für eine Wartezeit von 60 Minuten bei der Hotline habe ich einfach keine Zeit - das Formular was man angeblich ausfüllen soll ist nicht verfügbar, angeblich wegen technischer Störungen! - auf meine Mails wird nicht reagiert oder mir werden irgendwelche alten Verträge auf alte Kundennummern zugesandt.


Der Service und die Kommunikationsmöglichkeit ist unter aller Sau... Sorry, wenn ich das so sagen muss, aber so langsam bin ich echt wütend. Ich will einfach nur meinen Vertrag kündigen!


Habt Ihr vielleicht einen Tipp?


Vielen Dank!

6 Antworten 6
Nicht anwendbar
Ich habe genau das gleiche Problem und bin echt angefressen....
Man versucht es einem offensichtlich so schwierig wie möglich zu machen, zu kündigen.

Über einen Tipp oder eine schnelle Reaktion von Unitymedia wäre ich dankbar!
Nicht anwendbar
Guten Tag 


Leider habe ich etwa das selbe Problem.

Meine Freundin und ich ziehen zusammen in die Schweiz.


Nur leider kann ich mich nicht im Kundencenter einloggen um die Kündigung fertig machen zu können.


Besteht hier trotzdem einen Frist von 3 Monaten? Auch wenn der Vertrag nicht genutzt werden kann?


Liebe Grüsse

Samir

Gelöschter User
Nicht anwendbar
So was würde ich bei UM niemals telefonisch erfragen.
Verwende besser den Chat oder, falls verfügbar, via PM an die Facebook/Twitter UM-Hilfe.

Grundsätzlich:
- Es besteht nur die Möglichkeit der Kündigung, wenn am neuen Standort UM nicht verfügbar ist.
- Wenn du mit einer anderen Person zusammenziehst, kommt man nur dann aus einem Vertrag raus, wenn beide einen UM-Vertrag haben. Dann läuft der höherwertige Vertrag weiter. Das ist aber Kulanz.

Wenn also der Lebensgefährte einen DSL-Vertrag hat, interessiert das UM in keiner Weise.
Welche Dokumente im einzelnen wann vorzulegen sind, soll euch UM erklären.

ps. Bei UM läuft die Umzugsfrist schon ab dem 1. der Meldung folgenden Monat,
Hier also ab 1.1.2019 3 Monate, unabhängig davon, wann du tatsächlich umziehst.
Nicht anwendbar
Also Leute einfach gesagt auf Deutsch Schweine , viele bekannte von mir „Haben Dort gearbeitet “ Es ist eine Sekte am besten schriftlich Kündigen Absenden per Post Zustellung mit Unterschrift .
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ich habe übrigens zu den Faqs hier noch ein paar Szenarien abgefragt.
https://community.unitymedia.de/categories/services/question/zu-der-faq-umzug
Vielleicht kann das dem einen oder anderen helfen.

Übrigens geht es zunächst nur mal um die Frage "Kann ich kündigen"?
Das "Wie" steht auf einem ganz anderen Blatt.
Nicht anwendbar

Aber was ist denn das für ein scheiss?


ich muss doch eine ganz normale Kündigungsfrist haben.

ich bin doch mit dem Verein nicht verheiratet!!!!


Das ist doch ein normaler Vertrag von dem man auch wieder in Form einer Kündigung zurück treten kann. Ich zahle doch nicht mein Leben lang für etwas was ich nicht nutze!


Das darf echt alles nicht wahr sein.


Meine Mails werden ignoriert und bei den Chats komme ich nicht weiter.


Bekomme nur irgendwelche dämlichen, nutzlosen Antworten und werde auf irgendwelche Formulare verwiesen die angeblich wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind.


Es ist echt zum kotzen!



Plumper:

So was würde ich bei UM niemals telefonisch erfragen.
Verwende besser den Chat oder, falls verfügbar, via PM an die Facebook/Twitter UM-Hilfe.

Grundsätzlich:
- Es besteht nur die Möglichkeit der Kündigung, wenn am neuen Standort UM nicht verfügbar ist.
- Wenn du mit einer anderen Person zusammenziehst, kommt man nur dann aus einem Vertrag raus, wenn beide einen UM-Vertrag haben. Dann läuft der höherwertige Vertrag weiter. Das ist aber Kulanz.

Wenn also der Lebensgefährte einen DSL-Vertrag hat, interessiert das UM in keiner Weise.
Welche Dokumente im einzelnen wann vorzulegen sind, soll euch UM erklären.

ps. Bei UM läuft die Umzugsfrist schon ab dem 1. der Meldung folgenden Monat,
Hier also ab 1.1.2019 3 Monate, unabhängig davon, wann du tatsächlich umziehst.