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EDIT: Auch das war aus mehreren Internetseiten ohne Quellenangabe zusammenkopiert. Daher habe ich den Text entfernt.
Frage
Antwort
Lösung
am
15.06.2019
18:00
- zuletzt bearbeitet am
11.02.2020
20:49
von
Tina
Jeden Monat zahle ich am 29./30. für den laufenden Monat meine Rechnung für Kabel Internet & Telefon. So auch im Mai wieder am 30. für den Monat Mai.
Die Rechnung für Juni über 21Euro58 lag am 08.06.2019 im Briefkasten. Am 12.06.2019 war mein Anschluss gesperrt, als ich bei Vodafone anrief entschuldigte man sich bei mir & schaltete den Anschluss wieder frei. Jedoch kenne ich diese Vorgehensweise von Vodafone schon zu genüge, da dies regelmässig vorkommt, spätestens alle 6 Monate! Nach weiterem nachfragen erfuhr ich *Im Mahnverfahren* das heisst wenn ich innerhalb von 7 Tage die Junirechnung nicht zahle, erneute Sperrrung! Warum das so ist konnte mir niemand erklären, immer wieder wurde ich weiter verbunden & keiner konnte sich & mir erklären warum das so ist. Man versicherte mir das das Problem an oberster Stelle weitergegeben wurde damit man endlich das Problem beheben könne!
Also nochmal am 08.06. habe ich eine Rechnung erhalten die 4 Tage später im Mahnverfahren läuft, für eine Rechnung ohne Mahnung jedoch im Mahnverfahren, diese Rechnung habe ich am 08. erhalten!!! Was spielt Vodafone da für ein korruptes Spiel? Auf Beschwerden per email geht man nicht auf Fragen ein & versucht es so zu drehen das der Anschluss ja trotz nicht zahlung frei geschaltet wurde.
Für wie blöd wird der Mensch noch gehalten? Nicht bezahlt, eine Rechnung die
gerade erst in der Post war, & zudem zahle ich immer am 29. / 30.
Den ganzen Tag habe ich damit verbracht das Problem zu lösen doch einer lügt mehr als der andere ! Ich mag nicht mehr!
Versuchen so die Kunden dazu zu erpressen immer früher zu zahlen! Mir reichts jetzt diese Vorgehensweise brauch ich nicht!
Edit: @shubaki Beitrag aus "Feedback" in passendes Board verschoben.
am 18.06.2019 22:08
@shubaki schrieb:
Also nochmal am 08.06. habe ich eine Rechnung erhalten die 4 Tage später im Mahnverfahren läuft, für eine Rechnung ohne Mahnung jedoch im Mahnverfahren, diese Rechnung habe ich am 08. erhalten!!!
Noch was: Bei zeitlich bestimmten Forderungen (also zum Beispiel einer monatlichen Grundgebühr) -oder- Rechnungen mit klar ausgewiesener Zahlungsfrist (zahlbar bis...) kommt der Schuldner automatisch mit Verstreichen der benannten Frist in Verzug. Es bedarf dabei KEINER weiteren schriftlichen Zahlungserinnerung oder Mahnung (und schon gar nicht einer "3. Mahnung").
Sollte also deine Juni-Rechnung durch die Postlaufzeit bereits am 11.06. fällig gewesen sein, dürfte ab dem 12.06. -auch ohne eine weitere Mahnung- das Mahnverfahren eröffnen. Denn der "klitzekleine" Unterschied zu "normalen" Papierrechnungen ist hier ja, dass du die Rechnung auch sofort nach deren Erstellung online einsehen kannst (was rechtlich gesehen einem Zugang entspricht) -und- der Postweg nur einer Kopie der online einsehbaren Rechnung ist. Daher geht die Postlaufzeit also auf deine Kappe...
am
18.06.2019
23:11
- zuletzt bearbeitet am
19.06.2019
15:41
von
DerSarde
Du entfernst wohl nur das was Tatsache ist & verdrehst es so das es sich gut liest. Ist Dir das nicht selbst peinlich?
Hier nochmal:
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EDIT: Auch das war aus mehreren Internetseiten ohne Quellenangabe zusammenkopiert. Daher habe ich den Text entfernt.
am 18.06.2019 23:29
Auf meiner Rechnung steht auch keine Frist, so wie Du es hier schreibst. Du schreibst so vieles unwahres um Vodafone zu gefallen & stellst den Kunden als Dumm hin.
Schau Dir doch einfach im Net an wieviele Beschwerden über die *** von Vodafone existieren! Sicher waren alle nur im wiederholtem Zahlungsverzug!
am 19.06.2019 00:59
Um was geht es dir denn überhaupt noch? Wenn du deine Rechnungen PÜNKTLICH (und was pünktlich ist, wurde dir hier ja schon zu Genüge aufgezeigt) bezahlen würdest, würdest du auch nicht angemaht und ggfs. gesperrt werden. Wenn du dir jedoch rausnimmst, regelmäßig Rechnungen viel zu spät zu bezahlen, dann kann daraus auch mal eine Sperre resultieren. Und da du noch immer den Nachweis schuldig geblieben bist, dass du vertraglich vereinbart hast, die Zahlung bis zum Ende des Monats herauszuzögern, ist die Sache hier mittlerweile nur noch witzlos. Denn egal wie - wir sind hier KEIN Juraforum -und- auch KEINE Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn du meinst, dass du rechtliche Schritte -und dazu gehört auch eine einstweilige Verfügung gegen VF- einlegen möchtest, so sind wir hier im Forum die falschen Ansprechpartner. Da solltest du dich schon an die richtigen Stellen wenden.
By the way: Wenn du dir mal die Begründung des AG Baden-Baden durchgelesen hättest, ging es dort um einen Härtefall, bei dem vor Ort u.a. keine vernünftige Handy-Netzabdeckung (als Ersatz) gegeben war. Ob also eine solche einstweilige Verfügung in deinem Fall ziehen würde, dürfte zu bezweifeln sein - zumal im genannten Fall auch erst die 2. Instanz die einstweilige Verfügung gegen die Abschaltung erlassen hat.
Und noch was:
Die 75-€-Regelung kann sich auch -gerade wenn durch deine späte Bezahlung der 1. Rechnung die 2. Rechnung bereits geschrieben ist- auch aus der Summe von 2 Rechnungen zusammensetzen. Sollte also deine (viel zu späte) Zahlung für den Mai aufgrund der Feiertage Ende Mai erst Anfang Juni eingegangen sein -und- sich die Gutschrift auf deinem Kundenkonto z.B. durch Verwendung eines "falschen" Überweisungszwecks (z.B. Kunden- oder Telefonnummer statt der Rechnungsnummer) verzögern, so sind kurzzeitig auf deinem Vertragskonto 2 Rechnungen offen. Und unabhängig von den Regelungen in den AGB bist du gemäß BGB allerspätestens 30 Tage nach Rechnungszugang (und dafür reicht die Online-Bereitstellung, es muss KEINE Postzustellung geben!) im Zahlungsverzug.
Und zurück zu deinem Vollzitat:
Solange du nicht der Betreiber der Seite bist -oder- vom Betreiber ausdrücklich eine Freigabe zur Neuveröffentlichung des Textes hast, verstößt ein Vollzitat schlichtweg gegen das Urheberrecht (noch dazu, wenn eine Quellenangabe fehlt). Sollten wir hier bei solchen Verstößen nicht eingreifen, könnte der Forenbetreiber für diesen Urheberrechtsverstoß ggfs. mit in Haftung genommen werden - und das möchte der Forenbetreiber nicht, weshalb solche Postings entsprechend abgeändert oder gelöscht werden.
am 19.06.2019 09:04
Nichts von dem was Du von meinem Fall beschreibst enspricht der Wahrheit!
Darum wünsche ich Dir alles gute mit & bei Vodafone. Du bist auch nur eine Marionette des Systems doch damit musst Du noch klar kommen! Alles Gute!
am 19.06.2019 14:26
"Du bist auch nur eine Marionette des Systems"
Sobald man eine eigene Meinung hat die Gegensätzlich ist - ist man eine Marionette des Systems.
Richtig schlimm ist es wenn dieser Meinung Wissen zugrunde liegt ^^
@Lars hat alles zu der Thematik gesagt.
Auf einen Punkt weise ich nochmals hin für Mitleser und evtl zukünftige Selbstzahler:
"Wenn keine schriftlichen Nebenabreden getroffen und bestätigt worden, sind diese (AGB) auch so gültig."
Bevor man sich hier weiter mit Paragraphen bewirft schliese ich ab.