Vodafone Giga (4K Box) NICHT bestellt
Bigosz90
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

ch habe schon einige andere Beiträge mit diesem "Problem" gelesen und hoffe das auch mir so kompetent

geholfen wird. Das alte Lied, Giga Tv (4K Box) NICHT BESTELLT, aber das interessiert Vodafone ja nicht.


Ich habe im Juli 2018 einen Vodafone Vertrag Red Internet & Phone Cable abgeschlossen. Das lief auch alles recht problemlos und konnte schnell eingerichtet werden. Einige Tage später wurde ein Paket seitens Vodafone zugestellt, die besagte TV-Box/Receiver. Da ich vor kurzem erst eine neue Wohnung bezogen hatte, hat mich dieses Paket erstmal nicht sonderlich interessiert und es ist wie viele andere Kisten in den Keller gewandert. Dort liegt es auch seitdem sicher. Ich hab leider auch nicht mehr dran gedacht diesbezüglich etwas zu unternehmen und es ist in Vergessenheit geraten, da aktiv auch nichts bestellt wurde.

Leider ist mit erst im Dezember aufgefallen, dass ich ziemlich komische Abbuchungen seitens Vodafone auf meinem Konto hatte. Nach einem Telefonat mit dem Kundenservice wurde mir dann gesagt, dass ich doch im Juli einen Vertrag zu einer TV Box abgeschlossen hätte, und war natürlich erstmal baff.


Lange Rede, kurzer Sinn. Nach etlichen (teilweise echt unfreundlichen) Telefonaten mit dem Kundenservice, dem Beschwerdemanagement, Briefe an das Beschwerdemanagement konnte mir nicht weitergeholfen werden. Außer das die Kündigung der 4K Box zum Juli 2020 erfasst ist.

Ich glaube niemand möchte etwas bezahlen das er A. nicht gebrauchen kann und B. nicht bestellt hat. Dem Ganzen sei noch hinzuzufügen, dass ich mir irgendwann mal das ach so tolle Sky angeschafft habe, um wenigstens ein bisschen unterhalten zu werden, von daher besteht absolut nullkommanull Bedarf.


Wie komme ich jetzt aus diesem Vertrag raus, den wir nie abgeschlossen haben?

Für einen schriftlichen Widerruf ist es ja seit geraumer zeit schon zu spät. Dazu steht in einem Schreiben von Vodafone: " Ein fristgerechter schriftlicher Widerruf liegt uns nicht vor. Wir mussten daher von der Kenntnisnahme und Akzeptanz des Vertrages ausgehen" - Das ist doch völlig irre.


Vielen Dank schon mal und beste Grüße, Philipp.

 

Von Feedback nach Kabel verschoben

10 Antworten 10
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @Bigosz90 , du schreibst hier im Bereich "Feedback" wo im allgemeinen keine Bearbeitung erfolgt.

Nachdem du schon mehrere Beiträge gelesen hast, wirst du ja wissen, dass ein Widerruf nur dann möglich bzw. erforderlich ist, wenn tatsächlich etwas existiert, das man widerrufen kann.

In Fällen wie deinen, wird man dich hier vermutlich fragen, warum du seit Juli nichts unternommen hast. In meinen Augen ist das unerheblich, denn eine unbestellte Paketsendung muss man nicht öffnen um darin eine Auftragsbestätigung zu finden, die etwas bestätigt, wo es nichts zu bestätigen gibt.

Im allgemeinen wird das Problem so gelöst, dass man den (nicht bestehenden) Vertrag aus "Kulanz" zu sofort beendet. die zu Unrecht eingezogenen Gebühren aber nicht erstattet. Ob du damit einverstanden bist, ist deine Sache. Diese "bedauerlichen Bearbeitungsfehler" haben auch den Verbraucherschutz beschäftigt, und es gibt auch ein Urteil in dieser Sache: https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/vodafone-kabel-deutschland-bestellung-bestaetigt-o...

Hallo @Díaz_de_Vivar vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort.

 

Wie gesagt, mir war bis Dezember (Durchsehen meiner Kontoauszüge) nicht bewusst, dass ein solcher "Vertrag" überhaupt besteht. Ja, es hätte bereits früher auffallen müssen, da stimme ich dir zu.

Kulanz gab es bisher noch nicht.

 

"...Es tut uns leider, dass sie sich falsch beraten fühlen. Damit das nicht passiert, halten wir alles schriftlich fest, wie z.B. in Ihrer Auftragsbestätigung. Wir können uns nur auf das beziehen, was wir mit Ihnen schriftlich vereinbart haben.

Die Auftragbestätigung haben Ihnen am 16.07. mit der Lieferung der 4K-Box zugesandt.

Ein fristgerechter schriftlicher Widerruf liegt uns nicht vor. Wir mussten daher von der Kenntnisnahme und Akzeptanz des Vertrages ausgehen. Eine Rücksendung des Gerätes ist nicht erfolgt..."

 

Das ist der ungefähre Wortlaut des Antwortschreibens. Meinetwegen sollen auch die bis dato erfolgten Beträge nicht erstattet werden, jedoch seh ich es nicht ein, ca 2 Jahre für etwas zu zahlen was weder bestellt noch benötigt wird.

Würdest du vorschlagen, ein weiteres Schreiben aufzusetzen, in dem man sich auf das BGH-Urteil bezieht oder wie verfährt man hier weiter?

 

Danke und BG

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Bigosz90,

 

ein Stück weit kann ich Dich verstehen. Was ich in den Fällen nicht nachvollziehen kann, dass es nicht umgehend versucht wird zu klären. Nach einem halben Jahr wird es recht problematisch. Wir schauen uns das jetzt erst mal an. Schick mir dazu bitte Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift in einer PN. Danach melde Dich wieder hier im Beitrag.

 

Grüße

Thomas

 

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Hallo Bigosz90,

 

leider kann ich da gar nichts machen. Die Kollegen vom Beschwerdemanagment hatten Dir ja schon geschrieben. Über die Entscheidung kann ich mich nicht hinwegsetzen. Du kannst die Kollegen aber gerne noch mal anschreiben und ihnen mitteilen, dass Du damit nicht zufrieden bist.

 

Grüße 

Thomas 

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@Bigosz90 Wie gesagt, etwas was es nicht gibt, kann man nicht bestätigen. Und im Uretil, das die Verbraucherschützer erreicht haben, wird das ebenfalls deutlich: Eine Auftragsbestätigung allein beweist überhaupt nichts!. Schade nur, dass du das vom Beschwerdemanagement nicht gleich geschrieben hast. Dann hätte man sich das hier alles sparen können. Ich bin nur neugierig, wie lange VF diese Praxis noch beibehält. Gut finden kann man das sicher gut - und die Verbraucherschützer tun das wahrscheinlich auch nicht.

@Thomas  Wie gesagt, wenn man nichts bestellt oder eine Sache/Angebot in irgendeiner Art und Weise akzeptiert (und jetzt kommt mir bitte nicht mit konkludentem Handeln, da auf eure Zusendung von irgendwas nicht innerhalb einer Frist x regaiert wurde) kann man kein Vertrag abschließen. Wie @Díaz_de_Vivar bereits geschrieben hat, ist es ein Unding, dass so etwas rechtlich, wenn man es rechtlich nennen möchte, überhaupt möglich ist.

Ich finde es natürlich schade, dass in anderen Fällen, in denen es um die selbe Thematik ging, anders entschieden wurde und die "Verträge" aus Kulanz (und rein menschlicher Sicht korrekterweise) beendet worden.

 

Ich finde es natürlich auch sehr spannend, dass mir im Schreiben vom Beschwerdemanagement eine Kündigung zum 16.07.2020 bestätigt wurde, im System davon komischerweise nichts vermerkt ist und mir vom Kundenservice genannt wurde, das eine Kündigung zu 2019 möglich wäre. Schön, dass ihr eure "eigenen Verträge" anscheinend selbst nicht kennt. Wie auch immer, ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr da noch einmal reinschauen könnt, um das Ganze zu prüfen, denn die Sache stinkt mir gewaltig.

 

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

@Bigosz90 Ich denke nicht, dass Thomas hier noch etwas machen kann, denn er schrieb ja, DU solltest dich nochmals an das Beschwerdemanagement wenden. Ob das was bringt, keine Ahnung, denn man sollte annehmen, dass auch das Beschwerdemanagement das Urteil, das die Verbraucherschützer erreicht haben, kennen. Warum man dem aber so wenig Beachtung schenkt und anscheinend überhaupt nicht gewillt ist, dem Urteil entsprechend zu handeln, ist in meinen Augen untragbar. Schade, denn der Reputation ist das gewiß nicht förderlich.

@Díaz_de_Vivar

Das werde ich auf jeden Fall auch machen.

Ich kannte das Urteil bis dato ja noch nicht, aber wie du schon sagst, keine Ahnung wie man selbst danach so agieren kann. Das ist, wie die gesamte Masche, einfach völlig unverständlich und daneben.

Mal sehen was da dann schlussendlich rauskommt. Ggf. werde ich mich auch noch um andere Hilfe bemühen.

 

Danke für deine Hilfe und dir einen schönen Sonntag.

Hallo @Bigosz90, andere Hilfe bekommst du vermutlich auch bei denen, die für das Urteil gesorgt haben.

Sonnige Grüße