am 21.05.2018 21:00
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 21.05.2018 21:37
Die 3-Monats-Regelung betrifft dich bei Kabel eigentlich gar nicht, denn du kannst mehrere Kabelrouter gleichzeitig an einer Antennendose betreiben (wenn man einen entsprechenden Abzweiger/Verteiler benutzt) - hier greift daher eine Kulanzregelung von Vodafone.
Und ja, die Kulanzregelung sieht -wie die Regelung im TKG- vor, dass du 3 Monate ab Umzug bezahlen musst.
Ob das fair ist: Ja, ist es... Immerhin hat der BGH vor eben jener Änderung im TKG sogar geurteilt, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen ist, selbst wenn der Anbieter an der neuen Adresse keine Leistung erbringen kann. Denn es liegt ja nicht am Anbieter, dass du umziehst, sondern alleine an dir - die 3 Monate sind also quasi als "Schadenersatz" für den entgangenen Gewinn des Anbieters aus der Restlaufzeit zu verstehen.
am 21.05.2018 21:17
am 21.05.2018 21:37
Die 3-Monats-Regelung betrifft dich bei Kabel eigentlich gar nicht, denn du kannst mehrere Kabelrouter gleichzeitig an einer Antennendose betreiben (wenn man einen entsprechenden Abzweiger/Verteiler benutzt) - hier greift daher eine Kulanzregelung von Vodafone.
Und ja, die Kulanzregelung sieht -wie die Regelung im TKG- vor, dass du 3 Monate ab Umzug bezahlen musst.
Ob das fair ist: Ja, ist es... Immerhin hat der BGH vor eben jener Änderung im TKG sogar geurteilt, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen ist, selbst wenn der Anbieter an der neuen Adresse keine Leistung erbringen kann. Denn es liegt ja nicht am Anbieter, dass du umziehst, sondern alleine an dir - die 3 Monate sind also quasi als "Schadenersatz" für den entgangenen Gewinn des Anbieters aus der Restlaufzeit zu verstehen.
am 22.05.2018 15:29
Hallo Alexsarah,
eine Antwort hast Du ja bereits bekommen. Konnte damit alles geklärt werden oder ist noch etwas offen geblieben?
Grüße
Thomas
am 22.05.2018 17:11
Hallo Thomas,
mir sind hierbei noch Sachen unklar: die wirklich sehr freundliche Dame der Hotline sagte mir heute, dass ich ein Sonderkündigungsrecht auf einen der beiden Verträge bei Vodafone hätte, wenn man zusammen in eine gemeinsame Wohnung zieht.
Hier im Forum hieß es jedoch, dass es eine Kulanz- und keine rechtliche Lösung von Vodafone sei.
Was ist denn nun richtig?
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße
Thomas
am 22.05.2018 22:04
Es ist eine Kulanzlösung von VF, die allen Kunden in der Situation angeboten wird.
Rein aus Gesetzessicht müsste VF diese Kulanzlösung nicht anbieten (d.h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf), da an einem Kabelanschluss durchaus mehrere verschiedene Modems betrieben werden können, wodurch die Voraussetzung der "Unmöglichkeit", die das TKG für eine Sonderkündigung vorsieht, nicht gegeben ist. VF zeigt sich hier aber kulant und bietet das Sonderkündigungsrecht bei Kabelkunden aus freien Stücken jedoch trotzdem an.
Im Gegensatz dazu hast du bei einem DSL-Anschluss in der Regel keine Möglichkeit eine 2. Leitung zu schalten, weil die (in der Regel einzig verfügbare) Leitung bereits durch den ersten Anschluss blockiert ist - dadurch ist eine Schaltung der 2. Leitung unmöglich und es greift die Regelung aus dem TKG -- der Kunde erhält per Gesetz das Sonderkündigungsrecht.