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Vertragszusammemführund
Alexsarah
Daten-Fan
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Hallo, ich wollte mal fragen, wie das bei euch so von statten gegangen ist. Und zwar liegt uns nun folgender Sachverhalt vor:
Ich und meine Freundin ziehen nun zusammen . Wir sind beide seit mehreren Jahren (!!) Kabel Deutschland Kunden... nun wollten wir eine Vertragszusammenführung machen, da wir ja jetzt eben in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Haven bereits vorher mal mit einer netten Dame von der Hotline telefoniert, welche uns erklärte das dies kein Problem sei.
Nun da es eben jetzt soweit ist wollten wir dies telefonisch mit dem Kundenservice ändern. Hier wurde uns nun offenbart, dass wir zwar eine Vertragszuammenführung machen können, ABER das wir vor erst BEIDE Verträge mindestens noch 3 Monate zahlen müssen, und das obwohl wir ja nur EINMAL diese Leistungen beziehen können..
Mir ist bewusst das wir den hochwertigeren Vertrag weiternutzen müssen, aber das man 2x Verträg zahlen muss, obwohl nur einmal die Leistungen nutzbar sind finde ich eine Frechheit nachdem wir ja eben bei Kabel bleiben wollten. Mir wurde in einer sturen monotonen Weise am Telefon gesagt, dass dies auf Grundatz des Telekommunikationsgesetztes basiert. (Ich kann dieses Satz schon gar nicht mehr hören, so oft hat die Mitarbeiterin das gesagt...)
Ich finde es nicht wirklich entgegenkommend von Kabel, dass man zufriedene Kunden so verärgert, dass diese sich nach so etwas ja schon fast genötigt fühlen sich einen anderen Anbieter nach Ablauf der Vertragszeit zu suchen.
Würde mich sehr freuen über eure Erfahrungen in diesem Punkt zu hören
Grüße Alex und Sarah.
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Die 3-Monats-Regelung betrifft dich bei Kabel eigentlich gar nicht, denn du kannst mehrere Kabelrouter gleichzeitig an einer Antennendose betreiben (wenn man einen entsprechenden Abzweiger/Verteiler benutzt) - hier greift daher eine Kulanzregelung von Vodafone.

 

Und ja, die Kulanzregelung sieht -wie die Regelung im TKG- vor, dass du 3 Monate ab Umzug bezahlen musst.

 

Ob das fair ist: Ja, ist es... Immerhin hat der BGH vor eben jener Änderung im TKG sogar geurteilt, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen ist, selbst wenn der Anbieter an der neuen Adresse keine Leistung erbringen kann. Denn es liegt ja nicht am Anbieter, dass du umziehst, sondern alleine an dir - die 3 Monate sind also quasi als "Schadenersatz" für den entgangenen Gewinn des Anbieters aus der Restlaufzeit zu verstehen.

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5 Antworten 5
Myrtho
Daten-Fan
Daten-Fan
Hallo,

da ich aktuell vor derselben Situation stehe, wäre ich an der Lösung ebenso interessiert!
Ich bin allerdings schon davon ausgegangen, dass der aufgelöste Vertrag dann die üblichen 3 Monate der Kündigungsfrist noch bestehen bleibt.

Grüße

Die 3-Monats-Regelung betrifft dich bei Kabel eigentlich gar nicht, denn du kannst mehrere Kabelrouter gleichzeitig an einer Antennendose betreiben (wenn man einen entsprechenden Abzweiger/Verteiler benutzt) - hier greift daher eine Kulanzregelung von Vodafone.

 

Und ja, die Kulanzregelung sieht -wie die Regelung im TKG- vor, dass du 3 Monate ab Umzug bezahlen musst.

 

Ob das fair ist: Ja, ist es... Immerhin hat der BGH vor eben jener Änderung im TKG sogar geurteilt, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen ist, selbst wenn der Anbieter an der neuen Adresse keine Leistung erbringen kann. Denn es liegt ja nicht am Anbieter, dass du umziehst, sondern alleine an dir - die 3 Monate sind also quasi als "Schadenersatz" für den entgangenen Gewinn des Anbieters aus der Restlaufzeit zu verstehen.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Alexsarah,

 

eine Antwort hast Du ja bereits bekommen. Konnte damit alles geklärt werden oder ist noch etwas offen geblieben?

 

Grüße

Thomas

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Hallo Thomas,

 

mir sind hierbei noch Sachen unklar: die wirklich sehr freundliche Dame der Hotline sagte mir heute, dass ich ein Sonderkündigungsrecht auf einen der beiden Verträge bei Vodafone hätte, wenn man zusammen in eine gemeinsame Wohnung zieht.

 

Hier im Forum hieß es jedoch, dass es eine Kulanz- und keine rechtliche Lösung von Vodafone sei.

Was ist denn nun richtig?

 

Vielen lieben Dank und freundliche Grüße

 

Thomas

@Myrtho

Es ist eine Kulanzlösung von VF, die allen Kunden in der Situation angeboten wird.

 

Rein aus Gesetzessicht müsste VF diese Kulanzlösung nicht anbieten (d.h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf), da an einem Kabelanschluss durchaus mehrere verschiedene Modems betrieben werden können, wodurch die Voraussetzung der "Unmöglichkeit", die das TKG für eine Sonderkündigung vorsieht, nicht gegeben ist. VF zeigt sich hier aber kulant und bietet das Sonderkündigungsrecht bei Kabelkunden aus freien Stücken jedoch trotzdem an.

 

Im Gegensatz dazu hast du bei einem DSL-Anschluss in der Regel keine Möglichkeit eine 2. Leitung zu schalten, weil die (in der Regel einzig verfügbare) Leitung bereits durch den ersten Anschluss blockiert ist - dadurch ist eine Schaltung der 2. Leitung unmöglich und es greift die Regelung aus dem TKG -- der Kunde erhält per Gesetz das Sonderkündigungsrecht.