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Unitymedia Testen&Wechseln von 2play 400 auf 150 - Wieso verfällt das Guthaben bei Tarifwechsel?
Andik81
Digitalisierer
Digitalisierer

Ich habe im September 2019 einen Testen&Wechseln 2play 400 bei Unitymedia abgeschlossen. Dazu gab es 160 Euro Guthaben, das ab dem 10. Vertragsmonat verrechnet wird. Ich bin nach 12 Monaten auf den 2play 150 Tarif für 39,99 Euro/Monat gewechselt.

Nach Aussage von Vodafone ist durch den Tarifwechsel auch der Anspruch auf das 160 Euro Guthaben verfallen,

da ich einen Tarifwechsel vorgenommen habe, der vertraglich zugesichert war? War das bei Euch auch der Fall? Ist meiner Ansicht nach unlogisch. 

 

Auszug aus damaliger Auftragsbestätigung: Durch Ihre Bestellung erhalten Sie das angegebene Rechnungsguthaben, welches mit den monatlich wiederkehrenden Rechnungsbeträgen des bestellten Produktes bei Unitymedia (...) ab dem 10. Vertragsmonat verrechnet wird. Die Verrechnung erfolgt automatisch bis das Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Das Guthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt, wenn der Vertrag, für den das Guthaben abgeschlossen wurde, beendet wurde.

1 Akzeptierte Lösung

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Ida
Moderator:in
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Hey Andik81

Ich muss Dir leider eine unerfreuliche Nachricht übermitteln. Aufgrund Deines Wechsels in den 2play JUMP 150 Tarif geht Dein Guthaben leider wirklich verloren.

 

Dieser Auszug ist dabei entscheidend:  

*Das Guthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt, wenn der Vertrag, für den das Guthaben abgeschlossen wurde, beendet wurde.*

Durch den Wechsel auf 2play JUMP 150 beendest Du 2play FLY 400.

Beste Grüße
Ida

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10 Antworten 10
Ida
Moderator:in
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Hey Andik81

Ich muss Dir leider eine unerfreuliche Nachricht übermitteln. Aufgrund Deines Wechsels in den 2play JUMP 150 Tarif geht Dein Guthaben leider wirklich verloren.

 

Dieser Auszug ist dabei entscheidend:  

*Das Guthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt, wenn der Vertrag, für den das Guthaben abgeschlossen wurde, beendet wurde.*

Durch den Wechsel auf 2play JUMP 150 beendest Du 2play FLY 400.

Beste Grüße
Ida

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Andik81
Digitalisierer
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Der Vertrag wurde aber ja nicht beendet sondern nur ein Tarifwechsel vorgenommen. Und dieser Tarifwechsel auf einen anderen Tarif nach 12 Monaten war Bestandteil meines Vertrages im Rahmen von "Testen & Wechseln".

Trotzdem entfällt dadurch das Guthaben. Denn du änderst ja deinen ursprünglichen Vertrag denn der 400er würde ja 24monate gehen.

Man sollte immer das kleingedruckte lesen bevor man was abschließt oder Tut. 

 

 


@Andik81  schrieb:

Der Vertrag wurde aber ja nicht beendet sondern nur ein Tarifwechsel vorgenommen. Und dieser Tarifwechsel auf einen anderen Tarif nach 12 Monaten war Bestandteil meines Vertrages im Rahmen von "Testen & Wechseln".


Aber das steht ja nicht in den Vertragsbedingungen. Da geht es nur um Beendigung des Vertrags und dann verstehe ich auch, dass das Guthaben entfällt. Und in meinem Telefonat bezüglich Entfall des Guthabens wird man von Vodafone auch nicht informiert.

Der 400er wird beendet und der 150er ist dafür aktiv.... 

 

 

Das Guthaben hast du ja für den 400er abgeschlossen. Und nicht für den 150er.. Beim 150er hätte es weniger gegeben... 

 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Der 400er wird beendet und der 150er ist dafür aktiv.... 

 

 

Das Guthaben hast du ja für den 400er abgeschlossen. Und nicht für den 150er.. Beim 150er hätte es weniger gegeben... 

 


Ja das ist auch okay, dass das Guthaben anteilig auf den 2play 150 angerechnet wird. Aber so habe ich in Summe nur 40 Euro Guthaben gehabt und wenn ich direkt den 2play 150 abgeschlossen hätte dann wäre das Guthaben mehr als die 40 Euro gewesen. So macht eine Aktion mit "Testen & Wechseln" keinen Sinn, wenn man dadurch mehr Nachteile hat.

Der Vertrag ändert sich eben nicht, da der Wechsel in dem ursprünglichen Vertrag ja vorgesehen war. Es ändert sich nur der Tarif, nicht der Vertrag! Ich sehe die Argumentation von Vodafone auf ganz dünnem Eis gebaut.

Luisa
Moderator:in
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Hallo Andik81,

ich schließe mich zu 100% der Antwort von meiner Kollegin Ida an. Die Informationen zum Wegfall des Onlinevorteils waren meiner Meinung nach damals auch in den Anmerkungen (werden immer mit * gekennzeichnet) auf der Website einzusehen. Auf jeden Fall stehen diese Informationen in den Auftragsbestätigungen. Da diese Tarife nicht mehr vermarktet werden, kann ich Dir dazu leider keinen Link mehr schicken.
 

Bei uns im System ist aber ganz klar hinterlegt:

Nutzt ein Kunde die Wechselgarantie und wechselt seinen Tarif innerhalb des Test-the-Best Zeitraums, fällt restliches, bisher nicht verbrauchtes Guthaben des Onlinevorteils/Startguthabens weg.
Beispiel Szenario:

Ein Kunde hat z.B. ein 2play JUMP 150 mit Onlinevorteil 120,00 € abgeschlossen. Ab dem 10. Monat wird der Onlinevorteil auch mit dem monatlichen Basispreis von 19,99 € verrechnet.

Der Kunde hat im Rahmen von Test-the-Best zum 13. Monat auf 2play START 30 gewechselt. Ab dem Monat der Umstellung wird der Onlinevorteil nicht weiter verrechnet, restliches Guthaben entfällt.


Liebe Grüße
Luisa

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@strg-alt  schrieb:

Der Vertrag ändert sich eben nicht, da der Wechsel in dem ursprünglichen Vertrag ja vorgesehen war. Es ändert sich nur der Tarif, nicht der Vertrag! Ich sehe die Argumentation von Vodafone auf ganz dünnem Eis gebaut.


In einem Vertrag muss Leistung und Gegenleistung genau definiert sein. Insofern ist jeder Tarif- auch ein Vertragswechsel. Über eine Oeffnungsklausel im Vertrag ist lediglich eine optinale Wechselmoeglichkeit gegeben. Mit der Ausübung dieser Option wird ein neuer  - mit verkürzter Mindestvertragslaufzeit ausgestatter Vertrag eingegangen.