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Lösung
am 21.02.2020 23:22
Guten Abend, ich ziehe demnächst um, und ich konnte mittlerweile in Erfahrung bringen, dass an der neuen Anschrift kein Kabel mehr verfügbar ist, sondern nur DSL. Daher möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Was muss ich hierfür tun? VG, Alex
am 21.02.2020 23:28
"Daher möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Was muss ich hierfür tun?"
Eine Umzugsmeldung machen
am 21.02.2020 23:32
das habe ich bereits gemacht. nur wurde mir am telefon gesagt, dass die einzige möglichkeit der abschluss eines neuen vertrages ist. von dem sonderkündigungsrecht habe ich nur dirch eigene recherche erfahren. von daher bringt mir der umzugsservice nichts
am 21.02.2020 23:41
Du gibt eine Umzugsmeldung auf - das geht auch online über das Kabel-Kundenportal.
Sollte an der neuen Adresse kein Kabel verfügbar sein -oder- die bisherige Geschwindigkeit über Kabel nicht möglich sein, so endet der Vertrag automatisch mit der 3-Monatigen Frist (beginnend ab Umzugsmeldung oder ab Umzug - je nachdem, was später ist; ggfs. muss nach dem Umzug die Ummeldebescheinigung zur korrekten Berechnung des Starts der Frist nachgereicht werden).
Um diese 3 Monate Grundgebühr ab Umzug laut TKG kommst du aber nicht herum - außer du schließt einen VF-DSL-Vertrag ab, weil VF dann aus Kulanz ab dem Tag der DSL-Schaltung auf die Berechnung des Kabelanschlusses verzichtet.
am 22.02.2020 00:09
"von dem sonderkündigungsrecht habe ich nur dirch eigene recherche erfahren. "
Warum einfach wenns auch kompliziert geht....
am 24.02.2020 21:38
Hi alexg79me,
willkommen hier in der Community.
Wie Du schon erfahren hast, ist die Umzugsmeldung schon mal der richtige Schritt. Du musst auch nicht zwingend auf einen DSL-Anschluss wechseln. Wir würden das zwar gerne sehen, zwingen dich aber nicht dazu.
Der Kabelvertrag endet dann drei Monate nach dem gemeldeten Umzugstermin.
Gruß
Stephan