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Lösung
am 19.11.2019 16:35
Hallo Community,
habe ich das Sonderkündigungsrecht bei Umzug generell? Oder nur, wenn an der neuen Adresse das gebuchte Produkt nicht verfügbar ist?
Meine Tochter zieht vermutlich in nächster Zeit um. Bisher nutzt sie Kabel Internet mit 500 MBit/s. Am neuen Wohnort ist nur DSL mit 16 MBit verfügbar. Für Netflix und Co zu wenig.
Über die Firma inexio sind jedoch bis zu 100 Mbit verfügbar. Also wäre dann aller Voraussicht nach ein Anbieter wechsel von Nöten.
Danke
Grüße
Holger
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am 19.11.2019 16:40
Hallo @holly_dark Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn das Produkt nicht verfügbar ist. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate ab Umzugstag, wenn vorher bereits gekündigt wurde. Ansonsten beginnen die drei Monate mit Eingang der Kündigung.
am 19.11.2019 16:40
Hallo @holly_dark Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn das Produkt nicht verfügbar ist. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate ab Umzugstag, wenn vorher bereits gekündigt wurde. Ansonsten beginnen die drei Monate mit Eingang der Kündigung.
am 19.11.2019 16:43
Ist in dem o.g. Fall dann eine Sonderkündigung möglich? 16 Mbit ist heutzutage wirklich nicht sonderlich viel.
am 19.11.2019 17:52
@holly_dark Du schreibst, dass deine Tochter derzeit einen Kabelvertrag hat. An der neuen Anschrift ist aber Kabel nicht verfügbar. Bei einer Umzugsmeldung wird VF möglicherweise anbieten, zu DSL zu wechseln und dafür auf die dreimonatige Kündigungsfrist gem § 46 TKG verzichten, aber dieses Angebot muss ja nicht annehmen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die Sonderkündigung möglich.