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Lösung
am 24.05.2018 07:01
am 24.05.2018 12:11
Hallo Hotaki0690,
schick mir bitte Deine Kundendaten (Kundennummer, Name und Anschrift) per Privatnachricht und dann werfe ich einen Blick auf Dein Kundenkonto. Sag mir anschließend hier im Beitrag Bescheid, sobald Du die Daten geschickt hast.
Viele Grüße
Nancy
am 24.05.2018 12:22
am 25.05.2018 11:13
Hallo Hotaki0690,
ich habe mir das angeschaut. Dein Anschluss ist derzeit nur teilweise gesperrt. Dein Telefonanschluss funktioniert. Darauf bezieht sich dieses die gesetzliche Grundlage.
Diese Sperre erfolgte, bevor uns Deine letzte Zahlung erreicht hat. Aktuell steht ein Betrag von 46,47 € aus.
Viele Grüße
Tina
am 25.05.2018 15:19
am 26.05.2018 11:21
Hallo Hotaki0690,
Du bist mit Deiner Zahlung grundsätzlich im Rückstand. Einen Zahlungseingang von 81,- Euro kann ich auf Deinem Kundenkonto nicht sehen. Tut mir leid, doch ich kann da nichts machen, wenn das Kundenkonto nicht ausgeglichen wird.
Viele Grüße
Grit
am 26.05.2018 13:32
@Hotaki0690@ schrieb:
Nach dem § 45k Abs. 2 TK eine Sperrung eines Telefon- und Internetanschluss erst dann möglich, wenn der Zahlungsrückstand bei mindestens 75.- Euro liegt.
Dann Streich mal Internetanschluss.
Die 75€ Regelung nach dem TKG bezieht sich auf den Telefonanschluss.
Dein Internetanschluss kann nach einem Cent Zahlungsverzug schon gekappt werden.
Und das geht auch nur weil ein Internetanschluss nicht unter die Grundversorgung fällt.
Zu beachten wäre noch: Wenn eine Überweisung getätigt wird um die Zahlungsrückstände auszugleichen kann es bis ca 5 Werktage dauern bis diese verbucht wurden.
am 26.05.2018 16:03
Hallo @MasterScorpion, du hast schon recht, aber so ganz strikt wird das in der Praxis wohl von den Gerichtennicht gesehen. Auf dieser Seite https://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7468-sperrung-internetanschluss-wegen-nicht-bezahlte... wird darauf hingewiesen, welchen Stellenwert das internet nach Ansicht des BGH hat, und ein Urteil erwähnt, das u.a. hier zu finden ist: http://www.damm-legal.de/lg-baden-baden-zur-entsperrung-des-telefon-und-internetanschlusses-per-eins...
Ganz abgesehen vom Sachverhalt finde ich diese Passage aus den Entscheidungsgründen bemerkenswert:
" Aus Sicht des Gerichts findet § 45 k Abs. 2 TKG auf die von der Antragsgegnerin zu erbringenden Telefondienstleistungen unmittelbar Anwendung. Ob dies auch für den Internetanschluss gilt, kann letztlich dahinstehen, da jedenfalls insoweit der Rechtsgedanke des § 45 k Abs. 2 S.1 TKG analog in dem Sinne anwendbar ist, als durch diese Vorschrift zum Ausdruck kommt, dass wegen vergleichsweise geringen Zahlungsrückständen eine Anschlusssperre unverhältnismäßig und damit unzulässig ist."
Natürlich ist das eine Einzelfallentscheidung (ob es noch mehr dazu gibt, habe ich nicht nachgeprüft) aber immerhin zeigt es, dass (leider?) vermutlich eindeutige Gesetzesregulierungen von den Gerichten auch anders interpretiert werden können.
Unstrittig ist aber, dass die Behauptung von @Hotaki0690 die Sperrung sei rechtswidrig, nicht korrekt ist. VFhat eine andere Ansicht und so bleibt dem Kunden halt nur der Rechtsweg.
Meine unmaßgebliche Meinung: Das LG Baden-Baden liegt schon richtig, und der Gesetzgeber sollte evtl.die Formulierung überdenken. Das wird aber erst geschehen (fürchte ich) wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
am 27.05.2018 05:39
Ja ich hatte auch mehrere Einzelfallentscheidungen gefunden aber das ist immer so ein Glücksspiel weil die Informationen und Umstände immer schön variierien.
Eine grundlegende Entscheidung dazu wäre schon hilfreich aber ... wie entschieden wird ist meist schlimmer als ein Lotto Spiel bei dem man sich evtl ins eigene Bein schiest -> Internet ist Neuland
Aber es gibt eine noch viel einfachere Lösung als den Kampf zu wählen ... Rückstände begleichen 😉
Aber wenns ums Prinzip geht schmeisst man Logik direkt ausm Fenster ^^
am 27.05.2018 12:05