Frage
Antwort
Lösung
am 14.01.2020 20:58
Guten Tag,
ich werde im April umziehen und bin mir nicht sicher, ob ich einen Recht auf die Sonderkündigung habe.
Ich ziehe innerhalb meiner aktuellen Ortschaft und nur eine Straße weiter. Allerdings wird dort ein Neubau hergestellt und dort wird nur ein Telekom Anschluss vorgesehen.
Ich bin nur Mieter und habe somit keinen Einfluss auf den Anschluss der gebaut wird, da dies alles über meinen Vermieter läuft.
Könnt ihr mit hier weiterhelfen ?
Vielen Dank schon Mal vorab
VG Isabell
am 14.01.2020 21:03
Wenn an deiner neuen Adresse kein Kabelanschluss vorhanden ist, dann hast du ein 3-monatiges Sonderkündigungsrecht. Was bedeutet, das du nach dem Kündigungstermin/Umzug, noch weitere 3 Monate die Grundgebühr bezahlen musst.
Gruß Kurt
am 14.01.2020 21:08
und das auch obwohl theoretisch einer hergestellt werden könnte ?
am 14.01.2020 21:13
Was heißt theoretisch? Entweder es ist ein Kabelanschluss vorhanden oder nicht. Und wenn keiner vorhanden ist, dann müsste ja auch erst dein Vermieter zustimmen, dass ein Übergabepunkt installiert werden darf. Und weiterer Punkt, es muss ja auch technisch möglich sein. Wenn z.B. die Anlage auf SAT TV ausgelegt ist, wird es sowieso schwierig bis unmöglich hier einen Kabelanschluss nur für dich zu realisieren.
Gruß Kurt
am 14.01.2020 22:05
Alles kl ar.
Da haben sie Recht.
An welche mail Adresse oder welches Postfach kann man denn die Kündigung am besten schicken ?
am 14.01.2020 22:13
Du musst den Umzug melden, bei nicht verfügbarkeit wird der mit der 3 Monats Frist gekündigt.
am 16.01.2020 09:29
Hallo Isabell247,
soweit ist ja schon alles geklärt. Du kannst das alles ganz einfach über das Kontaktformular erledigen.
Grüße
Thomas
am 20.05.2020 19:34
Kann in diesen 3 Monaten das Internet rein theoretisch noch genutzt werden oder wird der Anschluss ab Umzug deaktiviert?
am 20.05.2020 19:58
Da du bezahlst kann er genutzt werden. Aber da du ja umgezogen bist Eig nicht mehr, da die Adresse sich ja geändert hat....
am 20.05.2020 20:20
@DreiViertelFlo Manche Kunden haben aber für eine gewisse Zeit auch noch die bisherige Wohnung, um z.B. Renovierungsarbeiten durchzuführen. Umzug bedeutet ja nicht automatisch, dass der Mietvertrag beendet ist.