Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Isabell247
Smart-Analyzer
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Guten Tag,
ich werde im April umziehen und bin mir nicht sicher, ob ich einen Recht auf die Sonderkündigung habe.

Ich ziehe innerhalb meiner aktuellen Ortschaft und nur eine Straße weiter. Allerdings wird dort ein Neubau hergestellt und dort wird nur ein Telekom Anschluss vorgesehen.

Ich bin nur Mieter und habe somit keinen Einfluss auf den Anschluss der gebaut wird, da dies alles über meinen Vermieter läuft. 

 

Könnt ihr mit hier weiterhelfen ? 

 

Vielen Dank schon Mal vorab 

 

VG Isabell

9 Antworten 9
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Wenn an deiner neuen Adresse kein Kabelanschluss vorhanden ist, dann hast du ein 3-monatiges Sonderkündigungsrecht. Was bedeutet, das du nach dem Kündigungstermin/Umzug, noch weitere 3 Monate die Grundgebühr bezahlen musst.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

und das auch obwohl theoretisch einer hergestellt werden könnte ? 

Was heißt theoretisch? Entweder es ist ein Kabelanschluss vorhanden oder nicht. Und wenn keiner vorhanden ist, dann müsste ja auch erst dein Vermieter zustimmen, dass ein Übergabepunkt installiert werden darf. Und weiterer Punkt, es muss ja auch technisch möglich sein. Wenn z.B. die Anlage auf SAT TV ausgelegt ist, wird es sowieso schwierig bis unmöglich hier einen Kabelanschluss nur für dich zu realisieren.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

Alles kl ar.
Da haben sie Recht.

An welche mail Adresse oder welches Postfach kann man denn die Kündigung am besten schicken ? 

Du musst den Umzug melden, bei nicht verfügbarkeit wird der mit der 3 Monats Frist gekündigt. 

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Isabell247,

 

soweit ist ja schon alles geklärt. Du kannst das alles ganz einfach über das Kontaktformular erledigen.

 

Grüße

Thomas  

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Kann in diesen 3 Monaten das Internet rein theoretisch noch genutzt werden oder wird der Anschluss ab Umzug deaktiviert?

Da du bezahlst kann er genutzt werden. Aber da du ja umgezogen bist Eig nicht mehr, da die Adresse sich ja geändert hat.... 

@DreiViertelFlo Manche Kunden haben aber für eine gewisse Zeit auch noch die bisherige Wohnung, um z.B. Renovierungsarbeiten durchzuführen. Umzug bedeutet ja nicht automatisch, dass der Mietvertrag beendet ist.