Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Puste_7_blume
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Guten Tag,

 

ich bin vor kurzem in eine WG gezogen. Rechtzeitig vor dem Umzug habe ich mich telefonisch bei vodafone erkundigt, ob es möglich ist, aus dem Vertrag herauszukommen, wenn zwei Parteien, die beide einen Vertrag für Internet/Telefon besitzen, zusammenziehen. Ein Sonderkündigungsrecht wurde mir zugesichert. Ich habe dabei explizit nachgefragt, ob dies auch gilt, wenn meine Mitbewohnerin einen Vertrag bei einem anderen Anbieter besitzt. Auch das wurde bejaht. 

 

Aufgrund der telefonischen Aussage haben meine Mitbewohnerin und ich dann entschieden, ihren Vertrag zu nutzen und meinen zu kündigen, sobald uns die Meldebescheinigungen vorliegen. Dies ist nun der Fall und ich wollte von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nun wurde meine Kündigung jedoch abgelehnt mit der Aussage, dass ich "leider" falsch informiert worden sei.

 

Ich komme nun erst zu Ende März 2019 aus dem Vertrag raus.

 

Ich bin echt sauer! Es kann ja mal passieren, dass ein Mitarbeiter einen Fehler macht, aber in diesem Fall hätte ich mir Kulanz gewünscht. Denn hätte ich beim Telefonat vor dem Umzug die richtige Information bekommen, hätten meine Mitbewohnerin und ich uns nicht dafür entschieden, ihren Vertrag zu übernehmen und meinen zu kündigen, da sie viel schneller aus ihrem Vertrag herausgekommen wäre. Oder ich hätte den Vertrag schon vor dem Umzug gekündigt und nicht erst jetzt.

 

Ich bitte um Rückmeldung und ein Entgegenkommen in irgendeiner Form, da der Fehler definitiv in ihrem Unternehmen vorgefallen ist (ein Mitarbeiter hat mich extrem falsch informiert!!!).

 

Vielen Dank!

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Tina
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Puste_7_blume,

 

erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du hier bist.

 

Unschön ist, dass Dir offensichtlich eine nicht zutreffende Info gegeben wurde. Leider können auch wir nicht daran ruckeln: Wenn Deine Mitbewohnerin bei einem anderen Anbieter einen Anschluss hat und die neue Adresse durch uns versorgt wird, ist keine vorzeitige Kündigung möglich.

 

Beste Grüße

Tina

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5 Antworten 5
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Das gilt nicht bei einem anderen Anbieter! Ein Vertrag muss bei Verfügbarkeit bedient werden. Vertrag ist halt Vertrag und muss eingehalten werden, * auch wenn dein Mitbewohner bei Telekom oder o2 ist.

Das mag ja alles sein. Aber mir wurde es telefonisch explizit zugesichert und ich habe extra auch noch einmal gefragt, ob es wirklich auch dann geht, wenn der andere Vertrag nicht von vodafone ist.

Was mich ärgert ist, dass ich nun ausbaden muss, dass ein Mitarbeiter von vodafone mich falsch informiert hat!

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Ärgerlich. Beim nächsten Mal selber nachschlagen. Enno du *Untermieter bist kann der Mieter auch ein Schreiben aufsetzen das er es nicht wünscht das du ein Kabelanschluss benutzen darfst nur mal so am Rande.
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@DreiViertelFlo@  schrieb:
Ein Vertrag muss bei Verfügbarkeit bedient werden. Vertrag ist halt Vertrag und muss eingehalten werden,..

Also von müssen kann keine Rede sein. Wenn sich beide Parteien auf einen Beendigungstermin verständigten, steht dem nichts im Wege. Aber die rechtliche Lage ist halt so, dass VF den Vertrag nicht beenden muss, wenn die Leistungen am neuen Wohnsitz 1:1 identisch sind.

@Puste_7_blume Ist denn das der Fall, mit dem absolut gleichen Bedingungen? Dann stehen deine Chancen wirklich schlecht, denn die mündliche (falsche) Auskunft hilft dir nicht viel.

Tina
Moderator:in
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Hallo Puste_7_blume,

 

erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du hier bist.

 

Unschön ist, dass Dir offensichtlich eine nicht zutreffende Info gegeben wurde. Leider können auch wir nicht daran ruckeln: Wenn Deine Mitbewohnerin bei einem anderen Anbieter einen Anschluss hat und die neue Adresse durch uns versorgt wird, ist keine vorzeitige Kündigung möglich.

 

Beste Grüße

Tina

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