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Lösung
am 14.09.2018 18:05
Hallo,
Ich muss hier mal meinen Frust loswerden!
Im Oktober 2017 wurde bei mir von Vodafone eine Hausverteileranlage
installiert für den Anschluss Internet Red Internet & Phone 400 Cable.
An diesem Hausnetzverteiler befindet sich ein Schild „ diese Anlage ist Eigentum von VodafoneKabel Eingriffe sind untersagt“ siehe Anhang
Nun wurde der Verstärker dieser Verteilung von einem Vodafone -techniker ausgewechselt,
war wohl schon von Anfang an defekt (hat gestreut).
Nun soll ich für das auswechseln und Fehlersuche die Servicepauschale bezahlen.
Also an einer Anlage die nicht mir gehört und an der ich nichts machen darf und auch noch Garantie haben sollte muss ich für die Reparatur bezahlen?
Nur weil die Anlage von mir unverschuldet Störungen im TV-Empfang verursacht hat?
Laut Meldung vom technischen Kundenservice liest sich das so
„Wir haben den Vorgang vom 29.08.2018 geprüft: Die Abrechnung über den Einsatz des Technikers ist korrekt.
Die Kosten für die Servicepauschale können wir Ihnen nicht erstatten.
Der Techniker vor Ort hat festgestellt, dass die Störung im Hausnetz lag. Dafür ist der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung zuständig.
Unsere Servicepauschale von 99,50 Euro umfasst „
Nochmal: nicht meine Anlage!!!
Gruß Wilfried
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15.09.2018 15:27
Nope - der Verteiler ist nicht "Eigentum von KabelDeutschland", sondern mit Errichtung in dein Eigentum übergegangen.
Davon abgesehen:
Entstörung von TV-Produkten laut AGB und Preisliste ist nur dann kostenlos, wenn der Empfang am HÜP gestört ist. Ein defekter Verstärker, da er zum Hausnetz gehört, fällt auf den Hauseigentümer zurück - hier hätte nur ein zusätzlicher Servicevertrag geholfen, der solche Arbeiten umfasst.
Und ob noch Gewährleistung für die Arbeit von Oktober '17 besteht, hängt ganz davon ab, ob du gewerblich oder privat aufgetreten bist.
am 15.09.2018 15:44
am 15.09.2018 15:49
Warum du das Schild drauf hast? Ganz einfach: Weil die Techniker das Schild immer draufkleben - damit klar ist, wofür der Kasten ist und wer Ansprechpartner ist, wenn etwas klemmt.
Die Anlage selbst gehört aber dir, sofern du keinen Servicevertrag abgeschlossen hast.
am 15.09.2018 15:55
am 15.09.2018 16:06
am 15.09.2018 16:06
am 15.09.2018 16:12
am 15.09.2018 16:26
@Wilfried111@ schrieb:
Nun wurde der Verstärker dieser Verteilung von einem Vodafone -techniker ausgewechselt,
war wohl schon von Anfang an defekt (hat gestreut). *
Nur weil die Anlage von mir unverschuldet Störungen im TV-Empfang verursacht hat?
„Wir haben den Vorgang vom 29.08.2018 geprüft: Die Abrechnung über den Einsatz des Technikers ist korrekt.
Die Kosten für die Servicepauschale können wir Ihnen nicht erstatten.
Der Techniker vor Ort hat festgestellt, dass die Störung im Hausnetz lag. Dafür ist der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung zuständig.
Unsere Servicepauschale von 99,50 Euro umfasst „Nochmal: nicht meine Anlage!!!
Gruß Wilfried
*
wie oft hast Du den Fehler gerügt?
Gleich zu Anfang?
mehrmals?
Garantie oder nicht-garantie und das drumrum mal aussen vor gelassen
Du bezahlst für ein Produkt, das ordnungsgemäß zu funktionieren hat - Vodafone im Gegenzug kassiert dafür Deine "Kohle" .
Sollte das Produkt Mängel haben, muss Vodafone diese abstellen - wie auch immer.
Und jetzt kommt drauf an, ob Du Vodafone bereits im Vorfeld davon berichtet hast - also Mängel Anzeige, oder hast Dich immer wieder vertrösten lassen?
Hast Du etwas schriftliches? mit Datum, Uhrzeit, Mails, Briefe, Telefonate?
AGB
5 Entstörung
5.1 Vodafone stellt dem Kunden täglich 24 Stunden eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung.
5.3 Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so
ist Vodafone berechtigt, dem Kunden die Vodafone entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu
stellen.
5.4 Entstehen im Rahmen einer Entstörung erhöhte Aufwände, die darauf zurückzuführen sind, dass
der Kunde ein im Rahmen des Vertrags überlassenes Endgerät nicht zur Entstörung bereitgehalten
hat, so ist Vodafone berechtigt, dem Kunden die entstandenen Mehrkosten gesondert in Rechnung
zu stellen.
Gruss Mortuus
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 15.09.2018 16:40
Hallo,
Ich habe den Fehler etwa nach 4-5 Monaten bemerkt und dann mehrmals der Hotiline gemeldet. Ich bekam dann ein extra abgeschirmtes Kabel für den Fernseher und das Angebot für den Techniker, sollte aber bezahlen, habe abgelehnt. Erst hier im Forum wurde mir dann von der Internetseite ein Techniket angeboten, da ich auch diverse Störungen im Rückkanal habe.
War davon ausgegangen das kostenlos.
Gruß Wilfried
am 15.09.2018 20:20
Und genau da könnte der Fehler liegen:
Beim Internet & Telefon geht die Entstörung bis zur 1. Dose, bei TV hingegen lediglich bis zum HÜP.
Wenn also eine Störung bei I&P -und- beim TV vorliegt, dann sollte immer erst die I&P-Störung gemeldet werden.