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04.01.2020 17:31 - bearbeitet 04.01.2020 17:44
Hallo allerseits,
Anschluß war gestört, MA am Support war sehr kompetent und konnte checken, daß die 6490 defekt ist. Schickt neue.
Kam am 24.10. an, getauscht, alles fein.
Rücksendung von mir allerdings erst Abgabe bei Hermes 14.11., eingetroffen bei Vodafone 19.11., alles mein Risiko, ist klar. Hab halt beruflich und allg. wenig Zeit. Auch mein Problem.
Auskunft Hotline: "bis 20. 11. mußte sie da sein, das war bei Ihnen der Fall".
Paßt auch dazu:
Zitat edit: in einem anderen thread, nicht auf meinen Fall bezogen:
Sorry, aber deine Aussage stimmt wohl nicht so ganz...
a) Du hast mit den Vertragsunterlagen die AGB erhalten - dort steht klar drin, dass die Hardware binnen 14 Tagen nach Vertragsende zurückgeschickt werden muss. Von "ich wusste nicht" kann also keine Rede sein
b) Der Router wird erst in Rechnung gestellt, wenn er VF nach 2 Wochen plus einer Kulanzfrist - in der Regel weitere 2 Wochen (also insgesamt 4)
Zitat Ende.
Mit Rechnungsstellung vom 17.12. (!) wurden mir 160 Euro berechnet.
Kabel-Kundendienst Vodafone: Sie haben zu spät zurückgeschickt, Gutschrift erfolgt auf der nächsten Rechnung - also bankwirksam Ende Januar. Außer der Reihe ist Erstattung nicht möglich.
Nun machen mich 160 Euro nicht arm und VF nicht reich.
VF hat vier Wochen lang (!) - Mitte November bis Mitte Dezember die erhaltene FB nicht ins System eingegeben.
Es gibt IMHO keinen Grund, nicht sofort eine Rücklastschrift zu veranlassen unter vorheriger Zahlung des korrekten Monatsbetrages.
Denn das Gerät war ja vor Ablauf von 4 Wochen und innerhalb der Kulanzfrist im Haus, bevor es nach weiteren 4 Wochen falscherweise berechnet wurde.
Nochdazu geht es hier um ein defektes Gerät und kein Vertragsende. Ich bin langjähriger VF Kunde, früher nur Mobil mit mehreren Verträgen. Zum Kundendienst bei der Rücksendung hier kein Kommentar, der technische Support ist top.
Welche Auffassungen gibt es zu diesem Sachverhalt?
Und BTW: ich sehe es schon als sittenwidrig an, wenn für ein defektes Gerät, das ohne Reparatur nahe am Elektroschrott ist, 160 Euro verlangt werden obwohl es einen Zeitwert von max. paar Euro hat, eigentlich 0 minus Entsorgungskosten.
Ist das mal gecheckt worden, ob das rechtlich ok ist?
Rückfragen gern, Grüße
CBXer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.01.2020 18:28
Die 160 € sind ein pauschalierter Schadenersatz für ein nicht zurückgeschicktes Leihgerät. Es steht dir frei, rechtlich eine Überprüfung der Summe in deinem Einzelfall vorzunehmen - aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das sinnvoll ist.
Weiterhin: Auch wenn die Rechnung erst am 17.12. abgebucht wurde, so wurde sie schon viel früher geschrieben. Normalerweise liegen zwischen Rechnungsstellung und Abbuchung 5..10 Werktage, damit du die Rechnung prüfen kannst. In deinem Fall wird die Rechnung also wahrscheinlich eher von Anfang Dezember sein. Und ja, es kommt durchaus vor, dass zwischen Eingang und Verbuchung des Geräts im System 2..3 Werktage vergehen.
am 04.01.2020 17:48
Die FRITZ!Box 6490 ist nicht DSL fähig. Falsches Board?
am 04.01.2020 17:59
@DSS1 schrieb:Die FRITZ!Box 6490 ist nicht DSL fähig. Falsches Board?
Stimmt, sorry, ist aber IMHO sekundär. Admin: bitte ggf. verschieben.
am 04.01.2020 18:04
Wollte nur vermeiden, dass dein Beitrag hier vergammelt, ohne das jemand was Sinnvolles beitragen kann.
am 04.01.2020 18:28
Die 160 € sind ein pauschalierter Schadenersatz für ein nicht zurückgeschicktes Leihgerät. Es steht dir frei, rechtlich eine Überprüfung der Summe in deinem Einzelfall vorzunehmen - aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das sinnvoll ist.
Weiterhin: Auch wenn die Rechnung erst am 17.12. abgebucht wurde, so wurde sie schon viel früher geschrieben. Normalerweise liegen zwischen Rechnungsstellung und Abbuchung 5..10 Werktage, damit du die Rechnung prüfen kannst. In deinem Fall wird die Rechnung also wahrscheinlich eher von Anfang Dezember sein. Und ja, es kommt durchaus vor, dass zwischen Eingang und Verbuchung des Geräts im System 2..3 Werktage vergehen.
am
04.01.2020
18:47
- zuletzt bearbeitet am
04.01.2020
18:51
von
WolfgangF
Der Sachverhalt hier ist aber ein ganz anderer. Keine Rückgabe nach Vertragsende, sondern Austausch eines geliehenen/gemieteten Geräts. Wo steht da irgendetwas von Fristen? Wurden denn die 160 € überhaupt rechtmäßig abgebucht? Eigentlich lauter Fragen, die überhaupt nicht zu dieser community gehören, sondern eher in ein Jura-Forum. Tatsache ist, dass es schwierig sein dürfte, das Geld "sofort" wieder erstattet zu bekommen. Und auch eine Rückbuchung über die Bank ist eher wenig empfehlenswert.
Und jetzt müsste eigentlich nur noch ein SU den thread verschieben, wo er hin gehört.
Hi @Díaz_de_Vivar Bin zwar kein SU, aber Moderatoren können auch Beiträge verschieben.
Gruß WolfgangF
am 04.01.2020 18:54
Sofern keine expliziten Fristen genannt werden, gilt noch immer der Grundsatz, dass unverzüglich gehandelt werden muss. Beim Austausch des Geräts hat also das (vermeintlich defekte) Altgerät unverzüglich nach Ankunft des Ersatzgeräts zurückgegeben zu werden.
Was "unverzüglich" in dem Fall heißt, müsste wahrscheinlich ein Gericht klären. Ich würde aber aus vernünftigem Menschenverstand sagen, dass das Altgerät spätestens eine Woche nach Ankunft des Austauschgeräts abgeschickt sein sollte.
04.01.2020 19:01 - bearbeitet 04.01.2020 19:13
@Díaz_de_Vivar schrieb:Der Sachverhalt hier ist aber ein ganz anderer. Keine Rückgabe nach Vertragsende, sondern Austausch eines geliehenen/gemieteten Geräts. Wo steht da irgendetwas von Fristen? Wurden denn die 160 € überhaupt rechtmäßig abgebucht? Eigentlich lauter Fragen, die überhaupt nicht zu dieser community gehören, sondern eher in ein Jura-Forum. Tatsache ist, dass es schwierig sein dürfte, das Geld "sofort" wieder erstattet zu bekommen. Und auch eine Rückbuchung über die Bank ist eher wenig empfehlenswert.
Und jetzt müsste eigentlich nur noch ein SU den thread verschieben, wo er hin gehört.
Hi @Díaz_de_Vivar Bin zwar kein SU, aber Moderatoren können auch Beiträge verschieben.
Gruß WolfgangF
thx @WolfgangF
Stimmt, ich las hier im Forum nur edit: auch einige Rücksendungsthreads und schrieb deshalb.
Frist stand auf dem Schein, auch hier. Ist ja ok, und ich habe eben aus Zeitgründen erst mit Eintreffen 19.11. zurückgeschickt, alles mein Poblem.
Das Eingeben in die Datenbank innerhalb mindestens 3 Wochen aber nicht.
Warum eine große Firma nicht mal eben eine Überweisung tätigen kann ist unverständlich.
@reneromannschrieb:
Die 160 € sind ein pauschalierter Schadenersatz für ein nicht zurückgeschicktes Leihgerät. Es steht dir frei, rechtlich eine Überprüfung der Summe in deinem Einzelfall vorzunehmen - aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das sinnvoll ist.
Weiterhin: Auch wenn die Rechnung erst am 17.12. abgebucht wurde, so wurde sie schon viel früher geschrieben. Normalerweise liegen zwischen Rechnungsstellung und Abbuchung 5..10 Werktage, damit du die Rechnung prüfen kannst. In deinem Fall wird die Rechnung also wahrscheinlich eher von Anfang Dezember sein. Und ja, es kommt durchaus vor, dass zwischen Eingang und Verbuchung des Geräts im System 2..3 Werktage vergehen.
Rechnungsstellung = Rechnungsdatum war 17.12., ich beziehe mich natürlich nicht darauf, wann abgebucht wurde.
Zum 'Einzelfall überprüfen' habe ich wirklich nicht genug Langeweile, ich hatte (auch dazu) nach Auffassungen anderer gefragt und ja auch schon eine bekommen.
am 04.01.2020 19:04
@reneromann schrieb:Sofern keine expliziten Fristen genannt werden, gilt noch immer der Grundsatz, dass unverzüglich gehandelt werden muss. Beim Austausch des Geräts hat also das (vermeintlich defekte) Altgerät unverzüglich nach Ankunft des Ersatzgeräts zurückgegeben zu werden.
Was "unverzüglich" in dem Fall heißt, müsste wahrscheinlich ein Gericht klären. Ich würde aber aus vernünftigem Menschenverstand sagen, dass das Altgerät spätestens eine Woche nach Ankunft des Austauschgeräts abgeschickt sein sollte.
Paßt nicht zu jedermanns Tages / Wochenablauf.
Unverzüglich gilt nur für zeitkritische Sachverhalte. Natürlich sollte eine defekte Box nicht nach 3 Monaten abgeschickt werden.
Ich zahle monatlich für eine Mietbox und das zu späte Zurücksenden incl. Eintreffen in der offiziell noch akzeptierten Zeit ist ja auch nicht das Thema.
am 04.01.2020 20:34
@CBXer schrieb:Frist stand auf dem Schein, auch hier.
Na ja, dann ist aber alles klar und kein Grund, sich über die Abbuchung zu beklagen.
@CBXer schrieb:Warum eine große Firma nicht mal eben eine Überweisung tätigen kann ist unverständlich.
Eben weil es eine große Firma ist und die Vorgänge weitestgehend automatisiert ablaufen. Und für VF besteht ja auch kein Grund, hier mal schnell händisch einzugreifen.
@WolfgangF Tja, da hab ich die Schnelligkeit der Mods wohl unter- und die der SUs überschätzt ![]()