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Neukunde trotz Umzug? - Negativer Verfügbarkeitscheck
Anonym45646
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo zusammen,

Ich habe Fragen zum Thema Umzug, Außerordentliches Kündigungsrecht und Neukunden Registrierung.

Wir haben bis Ende April noch das alte 3Play 120, was wir auf Grund eines Umzuges und eines vorherigen Verfügbarkeitschecks fristgerecht Außerordentlich Gekündigt haben, da zum Zeitpunkt der fristgerechten Kündigung an dem neuen Standort nur Internet/Telefon, als 2Play, verfügbar gewesen ist.

Auch die Rückgewinnungsabteilung hatte dies nach einer Prüfung bestätigt.

Nun weiß ich, das unser neuer Vermieter in Verhandlungen mit Unitymedia steht und auch schon soweit ist, das in den Räumen die Buchsen installiert werden/sind und der Auftrag an Unitymedia , alle Wohnungen mit der Hauptbuchse im Untergeschoss zu verbinden, erteilt ist. Laut seiner Aussage dauer ca 3-4 Monate. Also prich, das alle Wohnungen mit TV angeschlossen werden.

Bei einem Verfügbarkeitschecks dieser Tage, wurde mir auch diesmal angezeigt, das alle Produkte verfügbar sind. Doch wie gesagt, inskl. TV erst in 3-4 Monaten geschätz vom Vermieter.

Nun ist meine Frage dazu:

"Neukunde ist, wer in den letzten 3 Monaten KEIN Vertrag/Produkt in einem Haushalt von Unitymedia hatte".

So weit so gut, doch wie gesagt, die Außerordentliche Kündigung wurde bereits akzeptiert und ist damals im Febr. schriftlich bestätigt worden.

Da wir ja 3 Play hatten, z.zt. aber nur 2Play verfügbar ist,aus dem Grund, weil der TV Kabelanschluss noch nicht gelegt und installiert worden ist, kann ich jetzt in der neuen Wohnung 2 Play Bestellen und als Neukunde gelten? Oder werden sie sich darauf berufen, das wir als Kunde bis einschl. 30.April ja in unserem jetzigen Haushalt schon Unitymedia haben/hatten und wir ja evtl. auf 2 Play hätten downgraden können?

Denn genau das, wäre laut deren am Telefon, zwecks Vertrag,von 3Play auf 2Play nicht möglich gewesen, wohl wissend das kein TV vorhanden ist, auch nicht für einen Preisnachlass bei 3Play, da ich TV ja dann hätte nicht nutzen können.

Wäre ich also trotzdem jetzt bei einer Bestellung für 2Play Neukunde oder dürften sie es ablehnen und es wäre besser, die 3-4 Monate zu warten?


sollte es die falsche Kategorie sein, bitte verschieben.


 dank im voraus

5 Antworten 5
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Aus Vertragsfragen, insbesondere dieses seltsamen Konstrukts halte ich mich raus.

Grundsätzlich ist das Fehlen des TV-Angebots aber nicht der technik Geschuldet sondern liegt daran, dass noch ein anderer Vertrag zwischen Vermieter und einem weiteren Anbieter besteht.
Wenn du heute KabelTV nutzen wolltest, müsstest du an einen anderen Anbieter bezahlen

Das mit diesen Sperren wird inzwischen nicht mehr so gehandhabt und bezog sich auch früher auf den gleichen Haushalt ohne Umzug.

Wie das aber jetzt am besten zu handeln ist, weiss ich auch nicht.
Wenn der Vermieter da jetzt was am ändern ist, ist es naheliegend, dass z.B. TV über die Nebenkosten abgewickelt werden soll, was je nach Mietvertrag mit anderen Mietern gar nicht so einfach geht (Mietrecht).
Anonym45646
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo @Plumper

Das hat rein gar nichts mit Mietrecht oder anderem TV Anbieter zu tun.

Es ist in dem Haus keinerlei TV Anschluß vorhanden. Entweder müssen z.zt die Mieter über Sat oder DVB-T schauen , soweit die aktuelle Situation und es ist laut Immobilien Verwaltung schon immer so.

Es ist ein Unitymedia Hausanschluss ans Internet vorhanden ,doch halt nur kein TV Abschluss in die Wohnungen. Dies hat nur ein Bewohner auf seine Kosten gemacht ,alle anderen Anschlüsse sind unbelegt. Hier ist weder Telekom , noch Vodafone oder sonst wer Haupteigner eines wie von Dir behaupteten TV Anschlusses.

Ich würde einfach nur wissen , ob Ich trotz korrekter Sonderkündigung , da kein TV über Kabel oder Sat von Eigentümer gestellt wird , NEUKUNDE bin , bei einer neuen Bestellung eines Paketes Mit weniger Verfügbarkeit wie noch unter dem alten Abo und Haushalt.

Nicht mehr und nicht weniger und mich interessierrn nicht irgendwelche Mietrechte oder gar Verdacht auf Betrug bei VertragKündigung ect. So wie ich es sehe.

Das du anscheinend nicht glaubst ,das es noch Häuser ohne TV Anschluss ans Telekom Netz ect. Gibt's , scheinst du mein Anliegen zu Mißtrauen.

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Du hast aber geschrieben, dass 2play möglich wäre.
Wenn das möglich ist, gibt es kienen technischen Grund, warum 3play nicht geht.
Beides läuft übers gleiche Kabel.
Wenn TV ginge, aber kein Internet möglich ist, wird wieder ein Schuh draus.
Anonym45646
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Dann hast du die Frage , bzw. Den Inhalt nicht verstanden.

Wenn du UM Kunde bist , wüsstest du das 2Play = Internet/Telefon ist , ohne TV!
Wir haben /hatten aber 3 Play= Internet /Tel/TV und da TV zum Zeitpunkt der möglichen Fristgerechten Kündigung nicht Verfügbar war in dem Haus , ist diese laut UM auch rechtens , doch nun wird aller VorausSicht demnächst ohne jegliche genaue Zeitangaben der UM Kasten im Keller mit TV an alle Wohnungen angeschlossen , da z.zt in keiner Wohnung KEINE TV Buchse vorhanden ist , sondern lediglich eine einfache Telefonbuchse und darüber geht ja nunmal kein TV.

Das heißt , da ich nicht alle 3 Produkte verwenden kann ,hab ich Kündigungsrecht und ein Downgrade von 3 auf 2 wollte UM nicht machen.

Und darauf Basiert meine GANZ EINFACHE FRAGE :

NEUKUNDE BEI BESTELLUNG UNTER NEUER ADRESSE ODER NICHT???

Nicht mehr und nicht weniger.
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Hier ist einfach nur eine Vertriebssperre eingerichtet gewesen. An jedem Anschluss, wo 2-play geht, ist auch Kabel TV verfügbar. Theoretisch könntest du deinen Anschluss komplett als 3-play mitnehmen. Funktionieren wird es auf jeden Fall. Bürokratisch gibt es hier allerdings ein Problem, da TV offiziell nicht verfügbar ist. Wenn man 2-play nimmt, dann ist man ja wieder Bestandskunde. Eine Umwandlung auf 3-play geht sowieso nicht, da es diesen Tarif neu gar nicht mehr gibt. Ob in der Wohnung eine Anschlussbuchse für Kabel TV vorhanden ist, oder nicht, spielt erst mal keine Rolle. UM lässt diese im Bedarfsfall setzen. Sollte der Eigentümer oder Kunde da etwas dagegen haben, so ist nicht mal 2-play möglich. Bei einem neuen Auftrag an einer neuen Anschrift ist man nicht mehr der alte Kunde und hat auch eine neue Kundennummer. Sollte hier aus irgendeinem Grund kein Neukundenbonus bewiligt werden, dann einfach den Auftrag widerrufen. Da meldet sich schon jemand.

MfG