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27.12.2020 21:10 - bearbeitet 27.12.2020 21:12
Hallo,
wegen einem Umzug wurde im November der Kabel Vertrag zum 31.12.2020 gekündigt. In der gleichen Nachricht wurde die Homebox ebenfalls zum 31.12.2020 gekündigt.
In der ersten Kündigungsbestätitung wurde mir der 31.03.2021 für den Kabelvertrag und die Homebox mitgeteilt. Für Kabel passt es soweit, Umzug + 3 Monate.
Auf mein Veto hin, das ich die Homebox ja zum Jahresende fristgerecht gekündigt habe, wurde mir in einem neuen Schreiben der 15.01.2021 mitgeteilt. Auf mein 3tes Veto bekam ich eine E-Mail mit folgenden Inhalt
Wenn Sie die Option HomeBox kündigen, erhalten Sie von uns einen WLAN-Kabel-Router.
Für den Gerätetausch berechnen wir einmalig 29,99 Euro. Geben Sie uns Bescheid,
wenn Sie den Tausch wünschen.
Ich habe selberverständlich auf die E-Mail geantwortet und mehrfach geschrieben, das ich keinen Austauschrouter haben möchte.
Jetzt kam wieder eine Kündigungsbestätigung für die Homebox, endlich zum 31.12.2020, jedoch steht zusätzlich folgendes in dem Schreiben
schade, dass Sie die HomeBox-Optiongekündigt haben.Ihren Anschluss stellen wir
zum 31. Dezember 2020um. Sie können ihn dann wieder ohne die HomeBox nutzen.
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Für den Gerätetausch zahlen Sie einmal 29,99
Sorry, aber so langsam verliert man den Glauben an kompentente Mitarbeiter... Der Vertrag wurde wegen dem Umzug gekündigt und dann soll man auch noch einen kostenpflichtigen Routertausch bezahlen? Ich habe den Tausch nicht gewollt und technisch ist dieser auch nicht erforderlich, da ich ja ab dem 01.01.2021 nicht mehr auf einen Kabelanschluss von Vodafone zugreifen kann.
am 30.12.2020 12:13
@User2021 Ich denke nicht, dass dein Widerruf auf dieser Plattform rechtswirksam erklärt werden kann. Sicherheitshalber solltest du dies über das Kontaktformular erledigen oder zumindest mal telefonisch nachfragen. Wie schon geschrieben, je größer ein Unternehmen, desto schwerfälliger bei der Umsetzung von Ausnahmen.
am 30.12.2020 12:20
Widerruf geht nur schriftlich oder über das Kontaktformular.
Das hier ist ein User helfen User Forum.
Gruß Kurt
30.12.2020 13:05 - bearbeitet 30.12.2020 13:16
Ein einseitiges Widerrufsrecht fuer eine eigene Kündigung gibt es nicht. Du kannst deine Kündigung zurückziehen - bist aber darauf angewiesen, dass dein Vertragspartner zustimmt. Häufig wurden schon Kuendigungsprozesse ausgelöst - z.B. Versand des Standardrouters - die nicht mehr gestoppt werden koennen.
Aus den Vertragsbedingungen ergibt sich, dass zu jedem Internet&Phone Tarif zwingend ein Providerrouter/-Modem vorhanden sein muss (auch bei eigenen Router). Dies voellig unabhängig ob eine Nutzung erfolgt oder nicht. Die jeweiligen Kosten kannst du der gültigen Preisliste entnehmen.
am 30.12.2020 13:34
@CE38 schrieb:Aus den Vertragsbedingungen ergibt sich, dass zu jedem Internet&Phone Tarif zwingend ein Providerrouter/-Modem vorhanden sein muss (auch bei eigenen Router). Dies voellig unabhängig ob eine Nutzung erfolgt oder nicht. Die jeweiligen Kosten kannst du der gültigen Preisliste entnehmen.
Das ist schon richtig - aber man sollte auch berücksichtigen, warum das so ist. Im vorliegendem Fall macht es aber absolut keinen Sinn. Und genau das ist es, was mich stört. Ich wäre ja sogar zufrieden, wenn man einräumte, es sei aus ablauftechnischen Gründen nicht anders möglich (das ist halt bei großen Unternehmen oftmals etwas schwerfällig), aber stets darauf zu verweisen, es ginge um´s Prinzip und so stünde es nunmal da, ist ein Zeichen von "Nicht- Wollen" und nicht von "Nicht-Können". Wie gesagt, ob man mit dem bisher geschriebenem jedes Gericht überzeugen könnte, bezweifle ich. Was nicht heißen soll, deshalb den Rechtsweg zu bestreiten.
am 30.12.2020 14:14
Ich stimme dir natürlich zu. Bei einem "stillgelegten" Anschluss in der 3monatigen Phase nach einem Umzug macht der Ansatz des "Servicerouters" keinen Sinn. Häufig sind es ja IT-Themen, dass diese Vorgänge überhaupt nicht abweichend behandelt werden koennen. Flexibilität und Kundenfreundlichkeit werden häufig durch schwerfällige IT-Programme ausgebremst. Lässt ein IT-System in grossen Organisationen allerdings viele Ausnahmen zu, besteht ein erhebliches Missbrauchspotential.