Kündigung wegen Umzug
Nicht anwendbar

Wegen Umzug wird der Anschluss nicht mehr benötigt.  Gilt das Sonderkündigungsrecht und komme ich mit Datum des Umzugs aus dem Vertrag? 


Das heißt ohne Kosten und Fristen. 


Herzlichen Dank für die Rückmeldung 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Anonym25337
Digitalisierer
Digitalisierer
Hey teddy25,

ich fasse nochmal für für den besseren Überblick zusammen, da es richtige und wichtige Ergänzungen der Kollegen hier gab: 

die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende ab Erstmeldung, wenn kein Unitymediaanschluss an der neuen Adresse möglich ist.

Wie bereits schon geschrieben ist es notwendig so schnell wie möglich die Meldebescheinigung zu schicken.

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4 Antworten 4
Gelöschter User
Nicht anwendbar
TKG §46
3 Monate Kündigungsfrist, wobei UM so Kulant ist, dass die 3 Monate schon ab Meldung laufen.
Und nicht vergessen, alsbald die Meldebescheinigung an UM zu senden.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Genauer gesagt 3 Monate zum Monatsende ab Kündigungseingang gezählt, und nur, wenn an der neuen Adresse UM nicht verfügbar ist.

Außerdem muss, wie Plumper schon geschrieben hat, nach dem Umzug die Ummeldebescheinigung in Kopie eingereicht werden, ansonsten zahlst du den Vertrag bis zum regulären Vertragsende.
Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
Plumper:
TKG §46
3 Monate Kündigungsfrist, wobei UM so Kulant ist, dass die 3 Monate schon ab Meldung laufen.
Und nicht vergessen, alsbald die Meldebescheinigung an UM zu senden.

Eine keine Ergänzung noch. Das gilt natürlich nur dann wenn an der neuen Adresse kein Unitymediaanschluss möglich ist.
Anonym25337
Digitalisierer
Digitalisierer
Hey teddy25,

ich fasse nochmal für für den besseren Überblick zusammen, da es richtige und wichtige Ergänzungen der Kollegen hier gab: 

die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende ab Erstmeldung, wenn kein Unitymediaanschluss an der neuen Adresse möglich ist.

Wie bereits schon geschrieben ist es notwendig so schnell wie möglich die Meldebescheinigung zu schicken.