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Antwort
Lösung
am 31.08.2018 10:39
Hallo,
ursprünglich wollte ich an eine neuen Adresse umziehen an der kein Kabelanschluss verfügbar wäre.
Daher habe ich zum Vertragsende am 1.12 meinen Tarif "Red Internet & Phone 200 Cable" gekündigt.
Nun haben sich die Pläne geändert und ich ziehe schon am 4.11 an eine andere Adresse wo ein Kabelanschluss vorhanden ist.
Jetzt meine Fragen.
Was macht mehr Sinn?
Die Kündigung stornieren und zum "Red Internet & Phone 200 Cable" noch "GigaTV Cable" dazubuchen, oder die Kündigung belassen und alles neu beauftragen?
Bei Neubeauftragung scheinen die Konditionen besser zu sein. Neu = 50€, Alt = 60€ / Monat.
Wie sieht es mit einer IPv4 Adresse aus, aktuell habe ich eine und benötige diese auch weiterhin. Wäre die auch bei einem Neuanschluss verfügbar?
am 03.09.2018 16:24
Hi aslikroi,
wie MasterScorp1982 schon geschrieben hat, findet der Abgleich nicht nur über den Namen statt.
Letztendlich ist es Dir überlassen, wie Du es machen möchtest. Wie ich aber herausgelesen habe, wird es wohl auf eine Neubestellung hinauslaufen. Wenn Du auf eine IPv4 angewiesen bist, wirst Du um einen Businessvertrag mit der entsprechenden Zusatzoption nicht herum kommen.
Gruß
Stephan
am 04.09.2018 00:20
@reneromann@ schrieb:Du solltest bei den Entstörfristen aber dann auch das Kleingedruckte korrekt widergeben.
Die Fristen gelten nämlich nur, wenn du die Störung über die Business-Störungshotline abgibst (und nicht über die normale Hotline) -und- die Fristen zählen nur innerhalb der "normalen" Entstörzeiten (Mo-Fr. 8-22 Uhr, Sa. 8-16 Uhr), d.h. die 12 Stunden Entstörfrist sind auch eingehalten, wenn man am Freitag um 19 Uhr anruft und bis Montags um 9 reagiert wurde (3 Std. am Freitag, 8 Std. am Samstag und 1 Std. am Montag, weil die Frist außerhalb der "normalen" Entstörzeiten angehalten wird). Im dümmsten Fall ist man also 2 1/2 Tage offline und die Frist von 12h ist trotzdem eingehalten.
Danke für's ausrechnen. ![]()
Ich denke, TE kann selbst das Kleingedruckte lesen, wenn er denn einen Vertrag eingehen will; ich will hier nicht das "mimimi" für TE sein.
Aber Du,
oder auch Andere, können mir bestimmt auch weiterhelfen beim Punkt "Entstörfristen für Privatkunden".
Dies kann ich leider in der gesamten AGB nirgendwo lesen. Das einzige, was ich gefunden haben folgt hier....
AGB Punkt 3 Leistungsumfang
Vodafone erbringt folgende Leistungen:
3.4 Verfügbarkeit:
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Vodafone zu erbringenden Leistungen mindestens
98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung
von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen,
in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen,
soweit dies aus Gründen der öffentlichen
Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung
der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch
notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
Leistungsspflicht bei 365 Tagen = 98,5 %,
sind somit 359,525 Tage, oder
5,475 Tage oder 5 Tage 11 Std 24 Min Leistungsfrei
Aber kein Wort zu Entstörfristen.
Transparenz sieht anders aus
Gruss Mortuus
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 04.09.2018 16:46
@Mortuus@ schrieb:Aber Du,
oder auch Andere, können mir bestimmt auch weiterhelfen beim Punkt "Entstörfristen für Privatkunden".
Dies kann ich leider in der gesamten AGB nirgendwo lesen. Das einzige, was ich gefunden haben folgt hier....
Du hast dir doch in einem vorherigen Post bereits selbst die Antwort gegeben:
Es gibt keine definierte Entstörfrist für Privatkunden abseits der mittleren Verfügbarkeit.