Freischaltung Einer Fritzbox
Bjoern1974
Smart-Analyzer
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Ich habe vor 12 Monaten aus meinen Kabelvertrag meine Cabel Box nicht zurück gesendet, habe das Gerät auch lieb und Brav bezahlt (160,- €)  Normal nach den Jahren Miete zu teuer aber darum geht es auch nicht. Habe jetzt mit der VF Hotline gesprochen und die Sagen das geht nicht.  Darauf hin habe ich kontakt mit meinen Anwalt aufgenommen , Laut seiner Aussage muss ein Gerät was den Kunden in Rechnung gestellt wir auch Nutzbar sein was hier nicht der fall ist. 

 

Was kann ich jetzt tun will nicht wirklich mit der Sache auf den Klage weg gehen Rechtschutz würde woll greifen.

 

Mit freundlichen Gruß Björn

 

Ps in den Schreiben Stand auch nicht das das Gerät nicht mehr Nutzbar ist.

13 Antworten 13
Peter165
SuperUser
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Hallo,

 

wo steht das du die FritzBox gekauft hast???

Laut Preisliste hast du nur eine Geräte-Ersatzpauschale bezahlt, damit geht das Gerät nicht in dein Eigentum über!

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-preise-internet-telefon-bestandsku.pdf

Die FritzBox ist und bleibt Eigentum von VF/KD.

Und ohne Vertrag, läßt sich die FritzBox eh nicht nutzen.

VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner und DVB-T2 HD Dual Tuner
Denon AVR-S650H mit Teufel Columa 300 Easy 5.1 Set L
Samsung UE49NU7179UXZG mit CI+Version 1.4
eigene FritzBox 6591 CableMax 1000 mit FritzOS 7.57
Bjoern1974
Smart-Analyzer
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Warten Sie nicht länger: Sie müssen die Geräte zahlen, wenn wir sie nicht rechtzeitig, unbeschädigt oder mit allem Zubehör wie z.B. dem Netzteil oder der Fernbedienung bekommen.

Schicken Sie nichts unfrei zurück: Nach unseren AGB müssen Leih-Geräte auf eigene Kosten zurückgegeben werden.

 

 

Wenn ich eine Zahlung Leiste Die den Neuwert Entspricht  kann ich auch Verlangen das das Gerät auch Nutzbar ist, Ich Denke ich Würde in einen Rechtsstreit Recht bekommen.   Da ich auch davon Ausgehe das VF mir die 160 Euro nicht Erstatten wird.

 

Die Box wird dir nicht freigeschaltet werden. Wenn du das nichts akzeptierst, wird dir nichts anders als der Rechtsweg übrig bleiben. Aber ganz ehrlich, ist es das Wert?

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Bjoern1974  schrieb:

Wenn ich eine Zahlung Leiste Die den Neuwert Entspricht  kann ich auch Verlangen das das Gerät auch Nutzbar ist, Ich Denke ich Würde in einen Rechtsstreit Recht bekommen.   Da ich auch davon Ausgehe das VF mir die 160 Euro nicht Erstatten wird.


Was da geschrieben wurde ist egal, es ist und bleibt ne Geräte-Ersatzpauschale, du hast das Gerät nicht gekauft oder hast du einen Kaufvertrag dazu?

Falls du das Anschreiben noch hast, worauf die 160€ sich beziehen, bitte mal genau durchlesen. Da dürfte das so drinstehen.

Nicht erstatten, will mich jetzt nicht zuweit aus dem Fenster lehnen, aber so ausgeschlossen ist das nicht das du wenn du die FritzBox zurückschickst das Geld wieder bekommst, ne Garantie dafür kann ich aber nicht geben.

 

Zweitens, die 6490 ist nutzlos, die funktioniert an keinem Anschluß bei VF/KD und wird wie du schon schreibst auch nicht aktiviert.

 

Wenn du über deinen Anwalt gehen möchtest bitte schön, das steht dir frei, das Risiko träst du alleine bzw. deine Rechtsschutzversicherung.

Solltest du einen neuen Vertrag machen, bekommst du auch ein neues Gerät.

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Ja ist es auf jeden Fall.

 

Da für das Gerät Jahrelang Miet gezahlt Wurde und dann 160 €   Aktuel 124 € im Handel habe auch schon mit der Versicherung geredet (Rechtschutz) Die sehe im Rechtsstreit gute Ausichten auf Erfolg

Dann mach was du für richtig hältst.

 

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Wenn die Erfolg sehen sollen die das machen. Ich frag mich was das bringen soll.

Du hättest die Box ja auch verspätet zurück schicken können und das Geld wieder bekommen.

Mir stellt sich eh die Frage was @Bjoern1974 mit der FritzBox ohne Vertrag anfangen will.

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Ich denke verkaufen.

 

Gruß Kurt

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