Frage
Antwort
Lösung
am 28.07.2019 21:25
Hallo zusammen,
wenn ich aufgrund der DSL-Preiserhöhung mein Sonderkündigungsrecht nutze und zu einem neuen Anbieter wechsel (der für mich kündigt), muss bzw. sollte ich den neuen Anbieter über mein Sonderkündigungsrecht informieren? In meinen Vertragskonditionen ist noch das reguläre Kündigungsdatum Ende 2020 vermerkt und ich möchte sicher gehen, dass der Anbieterwechsel vorzeitig durchgeführt wird. Und die 2. Frage: Kann ich aufgrund des Sonderkündigungsrechts sofort oder erst zum 31.08.19 wechseln ?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 29.07.2019 10:11
Hallo Kaddi71,
es ist nicht nötig, den neuen Anbieter über das Sonderkündigungsrecht zu informieren. Wir bestätigen den Kündigungstermin ohne Berücksichtigung der aktuellen Vertragslaufzeit zu Ende August.
Gruß,
Jens
am 29.07.2019 10:11
Hallo Kaddi71,
es ist nicht nötig, den neuen Anbieter über das Sonderkündigungsrecht zu informieren. Wir bestätigen den Kündigungstermin ohne Berücksichtigung der aktuellen Vertragslaufzeit zu Ende August.
Gruß,
Jens
am 29.07.2019 10:22
Hallo Jens,
wie handelt ihr das mit Kombiverträgen? Wenn ich den DSL Anschluss jetzt mittels Sonderkündigung beende; wie siehts mit dem GIGA TV aus? Ohne DSL Vertrag kann ich ja auch das GIGA TV nicht nutzen. Im Shop sagte man mir, dass würde zusammen gekündigt; weil Kombivertrag - Ist das richtig?
Liebe Grüße an Euch!
am 29.07.2019 17:01
Hi oonadineoo1,
GigaTV ist nicht an einen bestimmten Internet-Anschluss gebunden. Das heißt, wenn der DSL-Anschluss gekündigt wird, bleibt der GigaTV-Vertrag über die reguläre Laufzeit bestehen. Bei der Sonderkündigung geht es ausschließlich um DSL.
LG,
Dany