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Lösung
am 29.05.2024 09:54
Ich habe am 15. Mai 2024 von der Allnet Flat S in den Jahrestarif gewechselt, da zu diesem Zeitpunkt die Aktion 100GB statt 50GB lief. Bekommen habe ich 50GB und später im Kleingedruckten entdecken müssen, dass es nur für Neukunden gilt.
Dann hoffte ich, dass mit der Tarifaufwertung Ende Mai automatisch eine Umstellung in den 120GB-Jahrestarif erfolgt oder zumindest über die Hotline erfolgen kann. Aber die Hotline konnte mir auch nur sagen, dass sie nichts machen können. Das höhere Datenvolumen erhalte ich erst bei der nächsten Verlängerung (2025!).
Wäre ich bei der Allnet Flat S geblieben, hätte ich in der Zeit (viel) mehr Leistung für das gleiche Geld bekommen. Das sorgt natürlich für Frust. Im nächsten Schritt werde ich den Tarifwechsel widerrufen (bin noch innerhalb der 14 Tage); mal schauen, ob das durchgeht.
Kurz: Der Jahrestarif klingt auf dem Papier gut, ist aber leider nicht zu empfehlen. Niemand weiß, welche Änderungen sich in der langen Laufzeit ergeben und man hat keine Chance, von Verbesserungen zu profitieren.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 14.06.2024 10:37
Hallo reneromann,
dank deiner Nachricht habe ich mir die Widerrufsbelehrung von Vodafone, die auch für Callya (Prepaid) gilt, nochmal durchgelesen. Unter "Folgen des Widerrufs" steht, dass bei bereits begonnenen Dienstleistungen ein angemessener Betrag zu zahlen ist, der den bereits erhaltenen Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht (*ähnlicher, zusammengefasster Wortlaut).
Daraufhin habe ich zwei Wochen nach meinem ursprünglichen Widerruf (= 28 Tage nach Beginn des Jahrestarifs) per E-Mail den Bearbeitungsstatus erfragt. Noch am gleichen Tag wurde ich auf den Callya Classic Tarif zurückgesetzt und ein Teil der gezahlten 99€ erstattet - insgesamt 80€.
Somit konnte ich direkt wieder die Allnet Flat S (1€/GB) buchen und bin den nicht zeitgemäßen Jahrestarif (1,98€/GB) losgeworden. Wie sich die Rückerstattung zusammensetzt, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich hatte einige Anrufe in Abwesenheit (ich arbeite tagsüber) und habe später eine E-Mail bekommen. Zu der Summe gibt es nur einen Satz: "Die Kosten 80 Euro zurückerstattet."
Nach meiner Rechnung müsste ich für 28 von 365 Tagen bezahlen, also 28/365 * 99€ = 7,60€. Das ergibt in meiner naiven Vorstellung eine Rückerstattung von ungefähr 91,40€.
Die fehlenden 11,40€ verbuche ich für mich unter Lehrgeld für "auf 100GB-Marketing-Aktion reingefallen" (beachte nächstes Mal das Kleingedruckte). Zumindest ist die Differenz motivierend genug, das Beschwerdeformular der Verbraucherzentrale auszufüllen.
Immerhin habe ich nun die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Schade, das der Magenta-Riese derzeit keine wettbewerbsfähigen Prepaid-Tarife hat.
am 04.06.2024 20:36
An alle, die sich für den Jahrestarif interessieren: Achtung, wenn am Ende des Datenvolumens noch etwas vom Jahr übrig ist, gibt es nur sehr teure Datenoptionen mit kurzer Laufzeit (7 Tage). Da lauert eine Kostenfalle.
Update zu meinem Fall: Auch der wiederholte Anruf bei der Hotline brachte die gleiche Erkenntnis:
- für einen Tarifwechsel galt die 100GB Aktion im Mai nicht
- der neue 120GB Tarif greift erst bei der nächsten Abbuchung (in einem Jahr!)
Mein Widerruf des Tarifwechsels innerhalb der 14 Tage, den ich fristgerecht an die in den AGB genannte E-Mail-Adresse geschickt habe, führte bisher auch zu nichts. Ich bekam an dem Tag eine SMS, dass ich in den nächsten Minuten angerufen werde. Bereits 3 Stunden später kam der Anruf; die Mitarbeiterin konnte mir aber nur mitteilen, dass der Widerruf in der Fachabteilung vorliegt und bearbeitet wird. Als Krönung meinte sie, dass der Betrag für die aktuelle Abrechnungsperiode nicht zurückgezahlt werden kann (99€). Bereits anteilig genutzte Leistungen zu bezahlen ist natürlich klar, aber das? Sie wollte es nochmal an die Fachabteilung geben und sich dann wieder melden. Das war vor einer Woche.
D.h. alles was ich bisher von Vodafone zu dem Thema höre: Tja, Pech gehabt. Wir haben dein Geld, aber die in der Werbung groß angekündigte Leistung bekommst du leider nicht bzw. dann nächstes Jahr. Lies nächstes Mal auch das Kleingedruckte. Vielen Dank dafür.
am 04.06.2024 22:29
Dein Wiederrufsrecht dürftest du spätestens aufgrund der aktiven Nutzung über mehrere Tage verloren haben, wenn dir überhaupt ein solches Wiederrufsrecht zustand und du dies nicht direkt bei der Buchung durch die Bestätigung des sofortigen Wechsels verwirkt hast.
am 14.06.2024 10:37
Hallo reneromann,
dank deiner Nachricht habe ich mir die Widerrufsbelehrung von Vodafone, die auch für Callya (Prepaid) gilt, nochmal durchgelesen. Unter "Folgen des Widerrufs" steht, dass bei bereits begonnenen Dienstleistungen ein angemessener Betrag zu zahlen ist, der den bereits erhaltenen Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht (*ähnlicher, zusammengefasster Wortlaut).
Daraufhin habe ich zwei Wochen nach meinem ursprünglichen Widerruf (= 28 Tage nach Beginn des Jahrestarifs) per E-Mail den Bearbeitungsstatus erfragt. Noch am gleichen Tag wurde ich auf den Callya Classic Tarif zurückgesetzt und ein Teil der gezahlten 99€ erstattet - insgesamt 80€.
Somit konnte ich direkt wieder die Allnet Flat S (1€/GB) buchen und bin den nicht zeitgemäßen Jahrestarif (1,98€/GB) losgeworden. Wie sich die Rückerstattung zusammensetzt, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich hatte einige Anrufe in Abwesenheit (ich arbeite tagsüber) und habe später eine E-Mail bekommen. Zu der Summe gibt es nur einen Satz: "Die Kosten 80 Euro zurückerstattet."
Nach meiner Rechnung müsste ich für 28 von 365 Tagen bezahlen, also 28/365 * 99€ = 7,60€. Das ergibt in meiner naiven Vorstellung eine Rückerstattung von ungefähr 91,40€.
Die fehlenden 11,40€ verbuche ich für mich unter Lehrgeld für "auf 100GB-Marketing-Aktion reingefallen" (beachte nächstes Mal das Kleingedruckte). Zumindest ist die Differenz motivierend genug, das Beschwerdeformular der Verbraucherzentrale auszufüllen.
Immerhin habe ich nun die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Schade, das der Magenta-Riese derzeit keine wettbewerbsfähigen Prepaid-Tarife hat.
am 14.06.2024 12:27
@chrism5 schrieb:
(....)
Nach meiner Rechnung müsste ich für 28 von 365 Tagen bezahlen, also 28/365 * 99€ = 7,60€. Das ergibt in meiner naiven Vorstellung eine Rückerstattung von ungefähr 91,40€.
(...)
Das ist aber zu einfach gedacht und berücksichtigt nicht das Ganze drumherum. Du musst ja auch die verbrauchten Inklusiveinheiten/-daten mit einbeziehen und nicht nur das Monetäre.
am 14.06.2024 13:44
Hi Mav1967,
ah, ein guter Hinweis! Dank der 10GB-Datengeschenk-Aktion im Mai habe ich von den Daten des Jahrestarifs gar nichts verbraucht. D.h. auch 28 Tage nach dem Wechsel in den Tarif hatte ich 50GB Datenvolumen und 2400 Einheiten übrig. Das hatte ich in meiner Rechnung nicht berücksichtigt, mein Fehler. Irgendwo in den AGB oder in der Leistungsbeschreibung wird bestimmt aufgeschlüsselt sein, wie die Höhe Kostenerstattung im Widerrufsfall ausgewürfelt berechnet wird.