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Lösung
am 12.04.2024 09:50
Guten Morgen,
ich habe vor einer Stunde meinen Giga L Vertrag aufgrund einer Aktion verlängert. Zuvor hatte ich mir eine schriftliche Auskunft von Vodafone eingeholt (bitte Bild im Anhang beachten)
Es geht dabei um das EU-Datenvolumen von 130 GB, was sich du die Aktion ergibt.
So wurde das Produkt dargestellt (bitte auch Bilder im Anhang beachten)
Aktions-Vorteile
Gigakombi-Vorteile
Anschließend wurden das zustätzliche Datenvolumen nicht eingepflegt. Ich habe weiterhin in der EU 50 GB + 19 GB (Fair Usage).
Vodafone stellt sich quer und behauptet, die Aktionen wären nicht miteinander kombinierbar.
Wo steht das? Warum täuscht Vodafone? Warum werden schriftliche Angaben einfach ignoriert?
Vodafone hat mich zum Widerruf gedrängt. Der soll jetzt angeblich bis zu 24 Stunden dauern.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 12.04.2024 10:48
Ich gehe davon aus, dass im 'Kleingedruckten' die Nichtkombinierbarkeit der Promo mit der Gigakombi erläutert wird. Ob das so ist oder hier Irreführung oder ein Fehler vorliegt usw. musst du mit der Kundenbetreuung ggf. deinem Rechtsbeistand klären.
am 12.04.2024 09:59
Ist doch völlig korrekt, im Chat hast du den MA nicht darauf hingewiesen, dass du 'ne 2te Aktion - in desem Fall - GigaKombi nutzen wolltest.
Du hast dich für die GigaKombi zugunsten des unlimited innerdeutschen Datenvolumens entschieden, also findet Aktion 1 keine Umsetzung. Die Kombinierbarkeit ist ausgeschlossen.
12.04.2024 10:07 - bearbeitet 12.04.2024 10:14
erst einmal vielen Dank für die Antwort 😄
Im Anhang ist ein Foto, was meine Bestellung auflistet. Da stehen alle Bestandteile. Davon, dass das nicht kombinierbar wäre, ist nichts zu lesen. Vodafone selbst listet die Bestandteile auf... Sowohl das duch die Gigakombi gebuchte unbegrenzte Datenvolumen als auch die Aktionen.
am 12.04.2024 10:48
Ich gehe davon aus, dass im 'Kleingedruckten' die Nichtkombinierbarkeit der Promo mit der Gigakombi erläutert wird. Ob das so ist oder hier Irreführung oder ein Fehler vorliegt usw. musst du mit der Kundenbetreuung ggf. deinem Rechtsbeistand klären.
am 12.04.2024 10:59
Noch einmal herzlichen Dank für deine Hilfe 🙂