Frage
Antwort
Lösung
am
24.04.2021
21:07
- zuletzt bearbeitet am
24.04.2021
21:29
von
Torsten
Ich habe nach einer ewigen Tortur mit O2, 2017 endlich meinen Vertrag bei Vodafone abschließen können. Aufgrund uninteressanter Angebote hat sich der Vertrag 2019 verlängert. Jetzt Ende 2020 habe ich selbständig mein Vertrag verlängert, da mir ein gutes Angebot gemacht wurde, jedoch ohne Smartphone da ich dieses erst im April beantragen kann. Jetzt nachdem ich bereits über ein halbes Jahr für ein Handy zahle im Vertrag, das ich gar nicht besitze, heißt es nun das ich erst meinen Vertrag erneut auf zwei weiterer Jahre verlängern muss, um ein neues Smartphone dazuzubekommen. Dazu auch nicht zu den ursprünglichen Konditionen die mir am Telefon damals erläutert wurden. Gibt es andere Möglichkeiten dennoch ein neues Smartphone zu meinem jetzigen Vertrag zu buchen?
Gruß
Verschoben zu Mobilfunk. Bitte beim Posten auf die richtige Kategorie achten. Danke. Torsten
am 25.04.2021 11:30
Hallo @_Shaddix_,
also ohn Verlängerung gibt es definitiv kein nees Handy.
Das ist generell immer notwendig.
Gruß
Boris
am 25.04.2021 22:22
Sprich meine Vertragsverlängerung vor 6 Monaten hätte ich mir sparen können, obwohl mir zugesichert wurde das ich im April mir ein neues Smartphone aussuchen kann? Was passiert denn mit dem bereits gezahlten Geld für das neue Smartphone was ich nicht habe?
26.04.2021 06:50 - bearbeitet 26.04.2021 09:07
Ein Smartphonebezug ist frühestens 21 Monate nach dem letzten Smartphonebezug möglich. Dieser Zeitpunkt ist bei dir laut deiner Beschreibung im April 2021 erreicht bzw. zu dem Datum, dass du dazu in Mein Vodafone einsehen kannst.
Jeder Smartphonebezug führt zu einem Neustart der 24 monatigen Mindestlaufzeit.
@_Shaddix_ schrieb:
Sprich meine Vertragsverlängerung vor 6 Monaten hätte ich mir sparen können, obwohl mir zugesichert wurde das ich im April mir ein neues Smartphone aussuchen kann? Was passiert denn mit dem bereits gezahlten Geld für das neue Smartphone was ich nicht habe?
Du hast offensichtlich vorzeitig verlängert. Dadurch profitierst du vorzeitig von neuen Konditionen. Es entbindet dich aber nicht die Smartphonezuzahlung für das bei der letzten VVL bezogene Smartphone zu bezahlen, bis die Mindestlaufzeit erreicht ist. Dieser Zeitpunkt war erst im April erreicht.
Nach der 24 monatigen Mindestlaufzeit nach einem Smartphonebezug kannst du alternativ auch in einen SIM Only Tarif wechseln. Nach 3 Monaten besteht dann wieder die Möglichkeit, jederzeit in einen Tarif mit Smartphone zu wechseln. Die 24 monatige Mindestlaufzeit startet neu.