Rückerstattung
JanaHeinrichs
Daten-Fan
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe vergangene Woche meinen Kabelvertrag rückwirkend zum 12.07.2025 gekündigt (Sonderkündigungsrecht). Nun wurde der Rechnungsbetrag für August von meinem Konto abgebucht. Durch Ihre Kollegen bei der Vodafone-Hotline wurde mir erklärt, dass ich eine Rückerstattung für die zu viel gezahlten Beiträge (12.07.-31.08.) erhalten werde. Ich möchte mich einmal erkundigen, wann ich ungefähr mit der Rückzahlung rechnen kann.

 

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,

Jana Heinrichs

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo, 

eine Kündigung kann -soweit ich weiß- nur für die Zukunft gelten, nicht jedoch rückwirkend. Ich hoffe deshalb, dass du die Anerkennung einer rückwirkenden Kündigung schriftlich vorliegen hast. Ansonsten sehe ich da schwarz...

Anerkannte Rückzahlungen werden grundsätzlich mit dem nächsten Rechnungslauf gutgeschrieben.

Gruß Ines

 

Nachtrag: Du befindest dich hier in einem reinen Kunden-helfen-Kunden-Forum. Alle Kontaktmöglichkeiten zum Service findest du hier 

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1 Antwort 1
Ines75
SuperUser
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Hallo, 

eine Kündigung kann -soweit ich weiß- nur für die Zukunft gelten, nicht jedoch rückwirkend. Ich hoffe deshalb, dass du die Anerkennung einer rückwirkenden Kündigung schriftlich vorliegen hast. Ansonsten sehe ich da schwarz...

Anerkannte Rückzahlungen werden grundsätzlich mit dem nächsten Rechnungslauf gutgeschrieben.

Gruß Ines

 

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