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Lösung
am 05.01.2022 13:17
Hallo,
ich habe ein paar Fragen.
Und zwar nutze ich eine Partnerkarte (läuft noch über meine EX).
Es handelt sich um einen Vertag mit Flat.
Gestern hat Sie nun einen einen EVN beantragt.
Mich interessiert nun, was steht alles drin, ab welchem Zeitpunkt ist hier jetzt alles aufgeführt?
Ab dem Zeitpunkt wo die EVN beantragt wurde, oder Rückwirkend?
Sind Verbindungen aufgeführt, die keine Kosten Verursachen (FLAT) ?
Sind SMS aufgeführt (ebenfalls eine FLAT)?
Ich danke im Voraus für Eure Mühe.
am 05.01.2022 13:32
soweit mir bekannt sieht man ab dem Datum wo der EVN beauftragt wird, Rückwirkend
nicht. Es wird alles angezeigt, SMS und ALLE Anrufe egal ob Kostenpflichtig, Flat oder nicht.
am 05.01.2022 13:54
Hallo,
weiß das jemand verbindlich ab wann die Daten dann rausgegeben werden?
Bezüglich der Auflistung aller Gespäche und SMS die durch die Flat abgedeckt sind, finde ich nämlich ansonsten nur Infos im Netzt das diese seit 2019 nicht mehr aufgelistet werden.
Kann da jemand aus Erfahrung sprechen, oder weiß das evtl sicher?
am 05.01.2022 14:30
Einzelverbindungsnachweise dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie diese zweckmäßig benötigt, d.h. bei Abrechnungszwecken oder Überprüfung der Rechnung, werden. Steuerrechtlich gesehen sind lediglich die monatlichen Rechnungen erforderlich, die ohne Einzelverbindungsnachweise aufzubewahren sind.
Wenn jetzt erst die EVN beauftragt wird dann ist Rückwirkend keine Einsicht möglich.
am 05.01.2022 14:32
Okay.
Also dann wirklich genau ab dem Datum der Beantragung des ENV, oder für den Rechnungszeitraum?
Ersteres wäre mir da sehr lieb 🙂
am 05.01.2022 15:01
ab da wo Du es in Auftrag gibst, vorher liegt ja kein Einverständnis dafür vor.
am 05.01.2022 15:05
Okay, danke.
Sie meinen Wenn man das ganze mit diesem Formblatt 326 beantragt. Das ist diesen Motag geschehen.
Dann sollten ja keine Verbindungsdaten aus Dezember auftauchen, auch wenn der Abrechnungszeitraum ja noch läuft.
Hab ich richtig verstanden.
Vielen Dank
am 05.01.2022 15:07
Können Sie das evtl anhand meiner Handynummer prüfen?
am 05.01.2022 20:53
Der Vertrag läuft auf deine Ex, da wirst du gar nix prüfen dürfen^^
am 06.01.2022 07:57
da hat @Gr3g recht, hab das oben überlesen, wenn der Vertrag noch über deine EX
läuft dann kannst Du ohne Kundenkennwort garnichts machen.
Nur der Anschlussinhaber ist eigentlich dazu berechtigt Änderungen vorzunehmen.
Wenn Du aber die Rufnummer / Partnerkarte übernehmen willst dann ist deine Ex
vielleicht bereit Dir diese zu überlassen. Hast dann einen eigenständigen Vertrag aber
auch mit anderen Kosten wie bei der Partnerkarte.
Hört sich ein bisschen nach einem Rosenkrieg an bzw. noch nach einer Kontrolle von deiner
Ex. ![]()