Frage
Antwort
Lösung
am
14.10.2026
09:01
- zuletzt bearbeitet am
14.10.2026
15:15
von
MasterScorpion
am 14.10.2026 15:13
"liegt hier eine unberechtigte Doppelberechnung vor."
Nein.
"Eine Verzögerung wegen eines Anbieterwechsels bzw. einer unterbrechungsfreien Versorgung ist an dieser Stelle nicht erforderlich."
VF Service auch so mitteilen.
" Die unberechtigt doppelt berechneten Beträge sollen erstattet bzw. gutgeschrieben werden."
Nein.
Am Ende hast du den Anbieterwechsel nicht storniert und den Vorgang beendet aber stattdessen einen zweiten Vertrag ... wahrscheinlich für Neunkundenkonditionen ... abgeschlossen obwohl du wusstest das der Vorgang nicht beendet ist und nicht die technischen Voraussetzungen für die Nutzung gegeben sind.
Ich schreib das auch nur weil du dich für dieses Gespräch schon mal vorbereiten kannst falls du irgendetwas "rückwirkend" haben möchtest.
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