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am 02.06.2022 20:08
Hallo falls ich hier falsch bin tut es mir leid. Ich kenne mich nicht damit aus.
Mein Partner hat sonst immer die Rechnung überwiesen,er starb vor 2 Monaten. Ich habe jetzt überwiesen aber ich glaube an die falsche IBAN. Ist aber auch Vodafone
IBAN: DE13 3807 0059 0045 3357 00
Jacqueline Ortmann
am 18.06.2022 17:24
Da ich es gerade erlebe ist es keine Unterstellung.
Und die Trauer ist groß genug um mich für meine Meinung zu rechtfertigen.
am 19.06.2022 12:31
@Jacqueline9 schrieb:
Da ich es gerade erlebe ist es keine Unterstellung.
Und die Trauer ist groß genug um mich für meine Meinung zu rechtfertigen.
Das Problem ist ja, dass du anscheinend keinen Überblick über den Vertrag selbst hast.
Wenn du in den Vertrag als Nachfolger/Erbe einsteigst, dann mit allen Rechten - aber halt auch mit allen Pflichten.
Dies betrifft einerseits die Vertragslaufzeit, aber natürlich auch die vereinbarten Preise sowie die Zahlung eventuell ausstehender Gebühren.
Gerade wenn du, wie du selbst geschrieben hast, zum 01.04. ohne Kenntnis des Rechnungsbetrages einfach eine Summe X überwiesen hast und dachtest, damit "durch" zu sein... Ob zum 01.05. eine Zahlung erfolgte, hast du nicht geschrieben - wenn diese unterblieben ist, ist klar, dass eben die ausstehenden Gebühren zum 01.05. und die zum 01.06. als Mahnung sich auf knapp 200 € belaufen (deine ~100 € pro Monat * 2 Monate).
Und bitte vermische nicht den reinen Kabeltarif und eventuelle Mobilfunkverträge - denn der Wechsel beim Kabel-Tarif hat nichts mit etwaigen Ausständen beim Mobilfunk zu tun -- rund 100 € sind nämlich für Kabel schon recht viel, da müsste man schon fast "das volle Programm" gebucht haben...
Und mit dem Tod wird da auch kein Geld gemacht - sondern es gibt einen Vertrag und an den hast du dich, da du ihn offenbar übernommen hast, jetzt halt auch zu halten. Wenn dort über mehrere Wochen keine Zahlung erfolgte, ist eine Mahnung der logische Schritt - würde aber auch ohne Todesfall genau so eintreten...
am 19.06.2022 12:42
Wie aus dem Text hervorgeht habe ich keinen Fantasie Betrag überwiesen. Denn mein Partner hatte einen Tarif der 110 Euro monatlich war. Und kein Mobilfunk sonst hätte ich es geschrieben.
Ich weiß schon was ich wann zahlen muss.
am 19.06.2022 12:44
Es war auch nichts offen und ich habe den Vertrag nicht übernommen. Steht auch nirgends. Und Mahnung 200 ginge auch nicht . Wie im Text steht wurde der Vertrag zum 01.04 auf einen günstigen gewechselt
am 19.06.2022 15:50
Wenn du den Vertrag nicht übernommen hast, wer nutzt den Vertrag denn? Du musst einen Vertrag ja übernehmen wenn der Inhaber verstorben ist, und den nutzt.
am 19.06.2022 16:07
Ich muss keinen Vertrag übernehmen wenn einer verstorben ist. Ich kann wenn ich es möchte. Da wir nicht verheiratet waren und ich somit kein Erbe bin läuft das anders. Man bot mir deshalb am Anfang an auf einen günstigen Tarif zu wechseln und wenn das läuft zu übernehmen.
Und dann kamen auf einmal die Rechnungen.
Aber das bringt ja hier nichts. Entweder wird man beleidigt oder als dumm dargestellt. Weil ich angeblich den Vertrag nicht verstehe.
am 19.06.2022 17:34
@Jacqueline9 schrieb:
Ich muss keinen Vertrag übernehmen wenn einer verstorben ist. Ich kann wenn ich es möchte. Da wir nicht verheiratet waren und ich somit kein Erbe bin läuft das anders. Man bot mir deshalb am Anfang an auf einen günstigen Tarif zu wechseln und wenn das läuft zu übernehmen.
Und dann kamen auf einmal die Rechnungen.
Wenn du den Vertrag übernimmst, dann trittst du in alle alten Forderungen ein - also auch in die offenen Rechnungen, die ggfs. bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt wurden.
Ansonsten hättest du den Vertrag nicht übernehmen dürfen - sondern ihn kündigen müssen und einen komplett eigenen Vertrag (unter Verlust der Rufnummern) abschließen müssen.
Es gibt nur "Ganz oder Gar nicht". Entweder man tritt in den Vertrag ein - dann aber mit allen Rechten und vor allem auch allen Pflichten, gerade was offene Rechnungen anbetrifft -ODER- man tritt nicht in den Vertrag ein, aber dann ebenfalls mit den entsprechenden Konsequenzen wie Verlust der Rufnummern und der Zusendung komplett neuer Hardware usw. usf.
Und wie gesagt - schau auf die Rechnungen, was zu bezahlen ist und was angemahnt wird - wenn du in den Vertrag eingetreten bist, dann hast du (leider) auch alle offenen Verbindlichkeiten aus dem Vertrag zu bezahlen.
am 19.06.2022 18:17
Es steht doch deutlich im Text das ich den Vertrag noch nicht übernommen habe.
Und ich weiß selber wo steht was ich zahlen muss.
Lest doch Mal den ganzen Text.
Aber wie gesagt das bringt hier nichts.
19.06.2022 18:30 - bearbeitet 19.06.2022 18:30
@Jacqueline9 schrieb:
Es steht doch deutlich im Text das ich den Vertrag noch nicht übernommen habe.
Dann gibt's aber auch keine Tarifanpassung...
Denn du hast für den Vertrag deines Mannes keine Entscheidungsgewalt - selbst wenn er dir vor seinem Tod eine Vollmacht ausgestellt hätte, wäre diese mit dem Tod hinfällig-, wenn du den Vertrag nicht übernimmst. Und in dem Fall würde der Vertra auch mit dem Tod des Vertragsnehmers (bzw. mit der Mitteilung des Todes) enden...
Da du den Vertrag aber offenbar weiterhin nutzt, hast du den Vertrag offenbar auch übernommen...
am 19.06.2022 19:22
Oh man wie schon 3 Mal gesagt ich habe den Vertrag noch nicht übernommen.
Mir wurde angeboten ihn auf etwas günstigeres umzustellen und danach würde ich ihn übernehmen.