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12.02.2025 00:25 - bearbeitet 12.02.2025 00:26
Ich bin von Hessen nach Bayern umgezogen und habe daher mein Sonderkündigungsrecht des Kabelvertrags in Hessen geltend gemacht. Dies in der Hotline. Allerdings habe ich bisher noch keine Kündigungsbestätigung erhalten. Ein erneuter Anruf in der Hotline. Mitarbeiterin: Ich würde die Bestätigung im Laufe des heutigen Tages erhalten hat leider wieder nichts gebracht. Ich bin sehr unzufrieden darüber, dass mir keine Bestätigung ausgestellt wird und ich daher auch nicht weiß, wann der Vertrag verbindlich endet und wohin ich das Gerät schicken muss.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen

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am 12.02.2025 23:26
Hallo zusammen, danke für die Antworten. Zuerst als Update: ich habe meine Kündigungsbestätigung erhalten. Im übrigen als Information: es kann wieder pauschal von einem Kündigungsrecht ausgegangen werden. Bei Umzug noch kann man pauschal ein solches ablehnen. Wenn man an einen neuen Ort zieht gibt es ja außerdem auch nicht automatisch einen Grund, seinen Vertrag nicht mitzunehmen (manche tun so, als wäre das Sonderkündigungsrecht nur dazu da, um sich aus einem unliebsamen Vertrag zu lösen). In meinem Fall konnte ich den Vertrag nicht mitnehmen, weil es ein Kabel Vertrag war, der in Hessen geliefert wurde, dieser konnte in der neuen Adresse in Bayern nicht übertragen werden. Daher hat nun ja auch alles geklappt. Danke für die Antworten und beste Grüße
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am 12.02.2025 02:56
Es gibt kein automatisches Sonderkündigungsrecht.
Wenn der Kabelvertrag von Vodafone am neuen Standort erfüllt werden kann, zieht der ohne Wenn und Aber mit um, auch wenn du jetzt nicht mehr im Bereich von Vodafone West, sondern Vodafone Deutschland bist.

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am 12.02.2025 03:48
somit gibt es in diesen Fall kein Sonderkündigunsrecht^^
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12.02.2025 06:20 - bearbeitet 12.02.2025 06:59
Erste Frage, bist du noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit?
Wenn ja, dann solltest Du einfach einen Umzug melden, ist der Vertrag an neuer Adresse realisierbar, kostet die Umzugmeldung 30€ und der Anschluss zieht mit um. Hardware, Rufnummern werden eventuell ausgetauscht.
Ich die Realisierung an neuer Adresse nicht möglich, wird der Anschluss mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (ab Umzug) gekündigt.
Besteht keine Mindestvertragslaufzeit mehr, dann kündige einfach regulär und lasse alle Worte wie Umzug o.ä. dabei weg. (Meine Empfehlung)

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12.02.2025 07:28 - bearbeitet 12.02.2025 07:48
Ein Umzug ex-KD <> ex-UM ist immer ein Umzug in "nicht versorgtes Gebiet"
2 verschiedene Firmen mit unterschiedlichen Regeln.
Ob man das telefonisch machen kann, ist eine andere Sache.
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am 12.02.2025 08:33
@HausHelene das ist nicht mehr pauschal so.

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am 12.02.2025 09:05
Vodafone Deutschland GmbH bzw Vodafone West GmbH
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am 12.02.2025 20:53
Jupp, trotzdem läuft es über Umzug.

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am 12.02.2025 23:26
Hallo zusammen, danke für die Antworten. Zuerst als Update: ich habe meine Kündigungsbestätigung erhalten. Im übrigen als Information: es kann wieder pauschal von einem Kündigungsrecht ausgegangen werden. Bei Umzug noch kann man pauschal ein solches ablehnen. Wenn man an einen neuen Ort zieht gibt es ja außerdem auch nicht automatisch einen Grund, seinen Vertrag nicht mitzunehmen (manche tun so, als wäre das Sonderkündigungsrecht nur dazu da, um sich aus einem unliebsamen Vertrag zu lösen). In meinem Fall konnte ich den Vertrag nicht mitnehmen, weil es ein Kabel Vertrag war, der in Hessen geliefert wurde, dieser konnte in der neuen Adresse in Bayern nicht übertragen werden. Daher hat nun ja auch alles geklappt. Danke für die Antworten und beste Grüße
