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Antwort
Lösung
am 26.12.2023 22:38
Hi,
Ich hätte eine Frage zum Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung:
Kann man den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung selbst festlegen, oder wird die Kündigung unmittelbar wirksam?
Ich habe das Schreiben zur Preiserhöhung am 04.10.2023 erhalten und würde gerne von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, mit Wirksamkeit Ende Janaur 2024.
Ich bin aber nicht sicher, ob das überhaupt geht. Weiß das evtl. jemand?
Danke und Grüße!
am 26.12.2023 23:10
Hallo Matze19852,
das Sonderkündigungsrecht gilt nur für drei Monate ab Erhalt der Benachrichtigung über die Preiserhöhung. In deinem bis zum 04. Januar 24. Danach kannst du nur noch ordentlich zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Grüße