Frage
Antwort
Lösung
am
23.06.2021
08:55
- zuletzt bearbeitet am
23.06.2021
14:46
von
Kurtler
Rechung Mai ist der Foderung für Mahnkosten von falsch da die Mahnung nur durch Fehler von Vodafon entstanden sind.
Rechung Juni 10 Euro für das Freischalten sind genau auch nur durch die Fehler von Vodafon entstanden.
Und die Gebürhr für die Überweissung ist laut Urteil vom
Landgericht München I, Urteil vom 24.09.2019
- 33 O 6578/18 - Seit 2018 wirksames Gebührenverbot gilt auch für Altverträge
Lösungen für diese Probleme!
MFG
Edit: @ich54 Von Feedback in das passende Board verschoben. Bitte auf die richtige Boardwahl achten. Gruß Kurtler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.06.2021 09:19
Hallo ich54,
das Thema hatten wir schon in Deinem Beitrag vom Mai. Ein neuer Beitrag ändert die Tatsachen nicht. Der Fehler lag auf Deiner Seite, nicht bei Vodafone. Da Du das falsche Gerät zurück geschickt und dann einfach nicht reagiert hast, ist es so gekommen.
Die Berechnung der Selbstzahlerpauschale habe ich entfernt, sie wird ab der nächsten Rechnungen nicht mehr mit berechnet. Für diesen Monat habe ich diese Pauschale ausgebucht, die Gutschrift findest Du dann auf der nächsten Rechnung. Das Entgelt für den Wiederanschluss nach Sperrung ist korrekt, dafür wird es keine Gutschrift geben (siehe anderer Beitrag).
Viele Grüße
Grit
am 23.06.2021 11:36
Um was geht es denn überhaupt? DSL, Kabel oder Mobilfunk?
Gruß Kurt
am 23.06.2021 12:54
es geht um Kabel
MFG
am 23.06.2021 13:27
@ich54 Könntest du dein Anliegen etwas genauer schildern? Warum kam es den zu Mahnung?
Sperrgebühren & Mahnkosten haben rein garnichts mit deinen Urteil zutun.
Das Urteil sagt aus, dass man für Selbszahler keine Gebühr verlangen darf und diese gibt es bei VF schon lange nicht mehr.
am 23.06.2021 13:43
Sperrgebühren & Mahnkosten da ich angeblich einen Kabelrouter nicht zurückgesendt habe. Selbszahler keine Gebühr verlangen darf und genau dies verlangt Vodafon noch immer von mir.
am 24.06.2021 09:19
Hallo ich54,
das Thema hatten wir schon in Deinem Beitrag vom Mai. Ein neuer Beitrag ändert die Tatsachen nicht. Der Fehler lag auf Deiner Seite, nicht bei Vodafone. Da Du das falsche Gerät zurück geschickt und dann einfach nicht reagiert hast, ist es so gekommen.
Die Berechnung der Selbstzahlerpauschale habe ich entfernt, sie wird ab der nächsten Rechnungen nicht mehr mit berechnet. Für diesen Monat habe ich diese Pauschale ausgebucht, die Gutschrift findest Du dann auf der nächsten Rechnung. Das Entgelt für den Wiederanschluss nach Sperrung ist korrekt, dafür wird es keine Gutschrift geben (siehe anderer Beitrag).
Viele Grüße
Grit
am 24.06.2021 10:34
Sie haben Ihren Tarifwechsel widerrufen. Das finden wir sehr schade! Natürlich bestätigen wir Ihnen aber, dass wir
den Widerruf rechtzeitig erhalten haben. Sie behalten Ihren bisherigen Tarif. Es ändert sich für Sie nichts.
Haben Sie das neue Gerät schon zurückgeschickt? Wenn nicht, dann nutzen Sie es bitte einfach weiter. Und
schicken Sie uns bitte Ihr altes Gerät zurück. Es muss bis spätestens 90 Tage nach Umstellung auf Ihren
bisherigen Tarif bei uns sein:
Wo steht da bitte das nur das altgerät zurück schicken darf?
Das ist sicher nicht die Lösung .
MFG
am 24.06.2021 11:36
Hallo
Das kennt ich doch sicher schon
LG Düsseldorf vom 03.02.2021 (12 O 83/20)
Daran sollte ihr euch halten.
MFG
am 24.06.2021 15:19
Mir wurde von Vodafone unterstellt einen Router nicht versendet zuhaben.
wer hat denn da wohl eine Fehler gemacht.
Somit sind alle dadurch entstanden Kosten durch die Handlungen von Vodafon zutragen.
Zusätzlich verweisse ich auf das .
Ebenfalls unwirksam sind die Schadensersatzklauseln Vodafones, die eine fehlgeschlagene Rücksendung des Geräts regeln. „Wenn die Rücksendung ohne Verschulden der Verbraucher:innen scheitert, können diese nicht von Vodafone haftbar gemacht werden“, erklärt Schuldzinski. „Die AGB von Vodafone widersprechen hier den gesetzlichen Schadensersatzregeln.“
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/59358
mfg
am 24.06.2021 15:44
@ich54 Du hast doch nun bereits mehrmals die Stellung von Vodafone gehört? Wenn du damit nicht einverstanden bist steht es dir doch Frei schutz vor dem Gericht zussuchen. Also gehe deinen nächsten Schritt & gut ist. Bringt nichts irgendwelche Links oder sonstige Sachen hier zu Posten.