Frage
Antwort
Lösung
am
06.02.2022
22:27
- zuletzt bearbeitet am
07.02.2022
10:30
von
Mav1976
Hallo,
Ich habe letztes Jahr im Mai meinen Kabelvertrag gekündigt, weil es bei mir zuviel Aussetzer beim Internet gibt. Ich bekam kurz darauf ein Schreiben von Vodafone, das meine Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wird. Vier Tage später bekam ich dann die Kündigungsbestätigung.
Drei Tage später erhielt ich wieder ein Schreiben von Vodafone, " schön das Sie die Kündigung zurückgenommen haben und auf Kabel 250 Upgraden.
Daraufhin hab ich bei der Kundenbetreuung angerufen und der Dame erzählt, daß ich die Kündigung nicht zurück genommen habe und schon gar keinen neuen Vertrag abgeschlossen habe.
Diese sagte dann, es wird da eine Verwechslung gegeben haben und sie werde sich darum kümmern.
Da ich dann nach drei Wochen die nächste Rechnung bekommen habe, und auf dieser dann der " neue Vertrag drauf stand, rief ich wieder bei der Kundenbetreuung an.
Da sagte mir die Dame, sie kümmert sich darum.
Eine Woche später bekam ich dann ein Schreiben von Vodafone darin stand: Wiederruf ist nicht mehr möglich.
Ich habe aber nichts zu widerrufen, da ich nichts abgeschlossen habe.
Was ist das bitte für ein Mist?
*** @Wolle15, Beitrag von Community nach Kabel verschoben! ***
am 07.02.2022 02:48
Und damit kommst du jetzt nach über 7 Monaten um die Ecke? Was soll da jetzt noch gemacht werden, wenn du 7 Monate in's Land hast gehen lassen?
Wenn die vorzeitige Kündigung damals berechtigt war, dann zieh es auch durch - im Zweifel muss ein Gericht darüber entscheiden.
am 07.02.2022 12:36
Hab ja ständig bei der Kundenbetreuung angerufen, da wirst aber nur *schlecht beraten*, da kümmert sich keiner um deine Belange, außer du schließt etwas neues ab.
Das hier grenzt schon an xxx. Werde jede Rechnung zurückziehen, da ich weder mündlich, noch schriftlich etwas abgeschlossen habe. Werd es auch bei der Verbraucherzentrale anzeigen.
am 07.02.2022 12:41
Einen Widerruf oder eine Kündigung solltest du schon schriftlich / textlich mit Nachweis der Zustellung machen. Telefonate sind da nicht der geeignete Weg.
am 08.02.2022 09:23
Des sagt dir aber am Telefon bei der Kundenbetreuung keiner. Eine Kündigungsbestätigung hatte ich ja schon.
am 08.02.2022 09:42
Sowohl für eine Kündigung als auch einen Widerruf (siehe Widerrufsbelehrung) gibt es klare Regelungen. Wenn du einen neuen Vertrag widerrufen statt kündigen möchtest (nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit), ist schon die Wortwahl entscheidend. Mir ist nicht klar, weshalb du keinen Widerruf nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung veranlasst hast. Am Telefon sind häufig Hotliner die verkaufen wollen - die schriftliche Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung musst du da schon selber lesen.