TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 26.09.2022 08:24
Hallo zusammen,
da ich letzte Woche von der Fritzbox 5961 auf die 6690 umgestiegen bin, habe ich mir zum ersten mal die Frage gestellt, ob man eigentlich nun die alte Fritzbox auch weiterhin mieten kann. Es würden dann auf der Rechnung eben die Fritzbox 5961 und die 6690 auftauchen. So könnte ich die alte als zusätzlichen Repeater verwenden.
1. Ist es also möglich, die alte Fritzbox neben der neuen zu mieten ohne diese "kaufen" zu müssen bzw. die "Strafgeühr" zahlen zu müssen?
2. Kann ich diese dann als "normalen" Repeater nutzen?
3. Könnte ich diese, soweit ich sie dann doch nicht mehr benötige später zurückschicken und dann die Miete kündigen?
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.09.2022 08:45
am 26.09.2022 08:45
zu 1.) nein
zu 2.) ja, wäre wenn möglich
zu 3.) nein
am 26.09.2022 13:06
für eine zweite Kabelfritzbox müsstest du einen zweiten Vertrag abschließen
die 6591 musst du innerhalb von 2 Wochen zurückschicken
am 27.09.2022 07:50
Das habe ich mir schon fast irgendwie gedacht. Dann werde ich mir wenn überhaupt eine zweite Box direkt neu kaufen bzw. einen normalen weitern Repeater zulegen.
Danke für eure Antworten.
am 27.09.2022 07:55
Ich nutze an meiner 6690 einen FritzRepeater 6000.
am 27.09.2022 09:42
@Kaiser76__ schrieb:Dann werde ich mir wenn überhaupt eine zweite Box direkt neu kaufen
das sollte dann aber keine zweite Kabelfritzbox sein!