Frage
Antwort
Lösung
am 11.09.2025 22:36
Moinsen…
Ich habe mir eine FRITZ!Box 6591 gebraucht gekauft. Leider habe ich sie lange Zeit (ca. 2 Jahre) erst liegen gelassen, bis ich sie heute aktivieren wollte. Das hat leider nicht geklappt - nach Rücksprache mit dem VF-Kundendienst wurde mir mitgeteilt, dass die Box noch auf dem Vorbesitzer registriert ist und sie die Registrierung auch nicht aufheben können. Da ich den damaligen Verkäufer nicht mehr erreichen kann, stellt sich mir die Frage, wie ich das Problem lösen kann. Ist die Box nun wertlos und kann sie in die Tonne oder gibt es andere Möglichkeiten?
am 11.09.2025 22:46
was ist die Artikel Nummer der Fritte! Dann suchste diese per google, dann weisst du schon obs eine VF Leihbox ist, oder eine vom freien Markt!
am 11.09.2025 23:00
Wenn die Artikelnummer der 6591 nicht die 2000 2857 ist, dann handelt es sich -mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- um ein unterschlagenes Leihgerät, was nie wieder freigeschaltet wird.
am 12.09.2025 13:10
Es ist die Art. Nr 2000 2827 - ich gehe davon aus, dass es ein unterschlagenes Leihgerät ist 😞 dann ist es wohl wirklich nur noch was für die Tonne, richtig?
am 12.09.2025 13:19
kannst sie ja noch als WLAN Access Point nutzen
direkt am Anschluss ist sie nicht verwendbar
12.09.2025 13:26 - bearbeitet 12.09.2025 13:27
@Buzz1812 schrieb:
Es ist die Art. Nr 2000 2827 - ich gehe davon aus, dass es ein unterschlagenes Leihgerät ist 😞 dann ist es wohl wirklich nur noch was für die Tonne, richtig?
Zumindest direkt an einem Kabelanschluss von Vodafone wird sich das Gerät nie mehr verwenden lassen.
Und da du zwar jetzt Besitzer, nicht aber Eigentümer bist (denn das Eigentumsrecht liegt weiterhin bei Vodafone), kannst du das Gerät nicht mal weiterverkaufen, ohne dich strafbar zu machen.
Ansonsten, wenn du für das Gerät keinerlei Verwendung mehr hast, kannst du es auch an Vodafone zur Aufbereitung zurückschicken -- eine Gutschrift erhältst du allerdings nicht.
Und Updates kannst du ebenfalls nicht einspielen, da die Update-Funktion bei ex-Leihgeräten nicht implementiert ist.