Sonderkündigungsrecht
Relaxer58
Youngster
Youngster

In meiner neuen Wohnung sind statt 100Mbits ( mein Vertrag ) nur 50 Mbits möglich. Laut TKG § 60 gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Nach angefordertem Rückruf an der Hotline wird dies bestritten !

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AdlerAuge
Giga-Genie
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Hermes1
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