Inkasso Rechnung trotz Kündigung
Kimi295
Forum-Checker
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Liebe Community,

ich brauche sehr dringend Hilfe. Schon seit Wochen kontaktiere ich Vodafone schriftlich und telefonisch. Im November letzen Jahres habe ich einen DSL Vertrag im Shop im Leo-Center abgeschlossen, diesen aber einen Tag später wieder gekündigt, da mein Vermieter meine es sei technisch nicht möglich. Der gleiche Mitarbeiter hat mir den Widerruf unterschrieben. Ich habe daher nie Leistungen von Vodafone bezogen. Den Router habe ich auf eigene Kosten am gleichen Tag wieder per Post zurückgesendet. Trotzdem hat Vodafone mir weiterhin Geld abgebucht. Ich habe weiter Mails geschrieben und mit dem Mitarbeiter vor Ort gesprochen. Dieser hat mir versichert er kümmert sich darum und hat gemeint es sei ein Missverständnis von Vodafone. Vodafone hat trotzdem Geld weiterhin abgebucht. Ich habe dann die Lastschriften zurückgehen lassen. Ich habe versucht Vodafone anzurufen, aber niemand erreicht. Per Mail hieß es dann ich kann den Vertrag leider nicht kündigen. Aber das kann nicht sein, ich habe rechtlich 14 Tage Zeit dafür und ich habe dieses Zeitfenster eingehalten. Jetzt wird mir mit dem Inkassobüro gedroht, wenn ich die Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen begleiche. Ich beziehe aber keine Leistungen von Vodafone und habe das auch nie getan. Ich habe mir überlegt den Verbraucherschutz einzuschalten, da auch niemand von Vodafone reagiert. Dazukommt, dass der Laden im Leo-Center plötzlich zugemacht hat. Weiß jemand was davon? Bitte helft mir.

Liebe Grüße Kim 

2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
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Einfache Sache: Für Verträge, die in einem Shop abgeschlossen sind, gibt es kein Widerrufsrecht. Diese Verträge sind mit Unterschrift rechtsgültig und laufen über die Mindestlaufzeit - ohne Möglichkeit eines Widerrufs.

 

Davon abgesehen kann der Store keinen Widerruf entgegennehmen, da er "nur" Franchisenehmer von Vodafone ist - ein Widerruf muss an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse gerichtet werden (sofern überhaupt ein Widerrufsrecht besteht - was in deinem Fall schon nicht gegeben ist).

 

Und ob du Leistungen von Vodafone in Anspruch nimmst oder nicht, spielt für die Zahlungspflicht aus dem Vertrag keine Rolle - du hast einen rechtskräftigen Vertrag mit Vodafone geschlossen und deine Pflicht aus dem Vertrag ist die Zahlung der vereinbarten Gebühren. Auch das Zurücksenden des Routers hilft dir da nicht weiter...

 

Ob der Vertrag an deiner Adresse erfüllt werden kann oder nicht, hat darüber hinaus nicht der Vermieter zu entscheiden - selbst wenn eine Nachrüstung notwendig wäre, so muss die Unmöglichkeit der Installation durch Vodafone bzw. einen von Vodafone bestellten Techniker festgestellt werden.

Torsten
SuperUser
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Bei einem im Shop abgeschlossenen Vertrag gibt es kein Widerrufsrecht und eine Kündigung greift immer erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

Übrigens ist der Vermieter sogar verpflichtet, deine Wohnung mit einer Telefonleitung, die für einen DSL-Anschluss zwingend notwendig ist, auszustatten. Anders sieht das bei einem Kabelanschluss aus, das muss der Vermieter nicht genehmigen. Aber auch da gibts bei im Shop abgeschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht. Da hättest du den erhaltenen Router einfach an die TV-Kabeldose anschliessen müssen und alles wäre gut gewesen. Hätte der Kabelrouter keine Verbindung herstellen können, hättest du den Kundenservice angerufen und Bescheid gesagt, das die Selbstinstllation gescheitert ist. Dann wäre ein:e Techniker:in rausgekommen und hätte entweder den Anschluss freigeschaltet (beste Variante) oder zurückgemeldet, das der Anschluss nicht möglich ist und der Vertrag wäre storniert worden.

Dadurch, das du all das nicht getan hast, ist der Vertrag gültig und Vodafone hat Anspruch auf die Bezahlung. Du hast die Lastschriften zurückgeholt und bist somit säumig. Auf die erhaltenen Mahnungen hast du scheinbar auch nicht reagiert und gezahlt, der ganze Vorgang ist daher inkl. Schufa-Eintrag beim Inkasso. Somit können dir auch die Mods hier nicht mehr helfen. Das kannst du jetzt nur noch mit dem Inkasso klären.