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Antwort
Lösung
am 16.01.2019 13:05
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.01.2019 13:56
am 16.01.2019 13:32
Thema Umzug :
Wenn an deiner neuen Adresse kein UM verfügbar ist, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Voraussetzung ist, das deine alte Adresse nicht mehr von dir bewohnt wird. Also Abmeldung/Ummeldung....
1. kündigen
2. Bescheinigung senden.
Die 3 Monate Frist beginnen mit Datum der Kündigung....
am 16.01.2019 13:56
am 16.01.2019 14:00
die 3-Monatsfrist beginnt mit Datum der Kündigung.
Abschließend wird es durch die Ummeldung beendet.
Bestätigt wird der normale Kündigungstermin.
zieht man dann nach 4 Monaten um, hat man den Anschluss bis dahin aktiv.
Vertrag endet dann mit Datum des Umzugs.
zieht man nach 2 Monaten um. muss man noch einen weiteren Monat zahlen.
oder hat sich was geändert ????
am 16.01.2019 14:17
die 3-Monatsfrist beginnt mit Datum der Kündigung.
Abschließend wird es durch die Ummeldung beendet.
Bestätigt wird der normale Kündigungstermin.
zieht man dann nach 4 Monaten um, hat man den Anschluss bis dahin aktiv.
Vertrag endet dann mit Datum des Umzugs.
zieht man nach 2 Monaten um. muss man noch einen weiteren Monat zahlen.
oder hat sich was geändert ????
am 16.01.2019 14:18
die 3-Monatsfrist beginnt mit Datum der Kündigung.
Abschließend wird es durch die Ummeldung beendet.
Bestätigt wird der normale Kündigungstermin.
zieht man dann nach 4 Monaten um, hat man den Anschluss bis dahin aktiv.
Vertrag endet dann mit Datum des Umzugs.
zieht man nach 2 Monaten um. muss man noch einen weiteren Monat zahlen.
oder hat sich was geändert ????
am 17.01.2019 09:10
toller Trick....
also zahlt man grundsätzlich 3 Monate nach Umzug.
Haben denn alle die geänderten AGB,s akzeptiert ???
am 17.01.2019 09:57
toller Trick....
also zahlt man grundsätzlich 3 Monate nach Umzug.
Haben denn alle die geänderten AGB,s akzeptiert ???