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Antwort
Lösung
am 04.12.2019 06:47
Hallo,
ich habe einen Internet und Telefonvertrag 100. Nutze hierbei die Fritzbox 6490 cable als Leihgerät.
Seit dem 25. November habe ich kein Internet und kein Telefon mehr. Dies habe ich gemeldet und nach den üblichen Fragwürdigen Gesprächen und noch merkwürdigeren Lösungswegen kam zu guter letzt ein Techniker der mir dann bestätigte an mir liegt es nicht ( vorher würde ich so dargestellt als wäre man...)
Nun wurde vor meiner Auffahrt der Gehweg aufgemacht. Ein Stück getauscht mit dem Ergebnis das noch nach links und rechts ca 30 Meter Kabel erneuert werden müssten. Heute ist Mittwoch und ich zweifle mal vorsichtig an, das es wie zugesagt Freitag fertig ist. Da bisher nichts passiert ist.
Nun zu meiner Frage: ich habe mein Datenvolumen verbraucht. Bin Leistungslos. Ich möchte entweder entschädigt werden. Damit meine ich aber nun nicht eine 10 Euro Gutschrift oder Sonderkündigen. Letzteres ist meines Wissens ab 11 Tagen bei dauerhafter Störung möglich.
Vielen Dank vorab
am 04.12.2019 11:10
Keine Ahnung, wo du die 11 Tage her hast.
Das BGB ist da eindeutig und sieht eine Fristsetzung zur Behebung einer Störung bzw. eines Mangels vor.
Als angemessene Frist werden meist 14 Tage angesehen.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass dies zu wenig ist, wenn wie in deinem Fall grössere Arbeiten notwendig sind.
Neben der eigentlich Störungsbeseitung dauert es ja auch einige Zeit, eine Genehmigung für die Tiefbauarbeiten zu erhalten.
Und eine erteilte Genehmigung für 5m Tiefbau kann man bestimmt nicht so ohne weiteres für 65m Tiefbau nutzen. Wenn hier die Genehimgung erweitert oder neu erteilt werden muss, kann das schon wieder zu Verzögerungen führen.
Wenn du auch mit Mobilfunk Kunde bei VF bist, gibts auch die Möglichkeit, dir ein zusätzliches Datenvolumen auf den Mobilfunkvertrag zu buchen.
04.12.2019 12:19 - bearbeitet 04.12.2019 12:21
@DanielWHV Zur "Sonderkündigung" bzw. "Kündigung aus wichtigem Grund" wie es in § 314 BGB steht, hat dir mason ja schon geschrieben. Neben der Fristsetzungsproblematik ist auch keineswegs sicher, dass ein Gericht in dieser Störung einen "wichtigen Grund" im Sinne des Gesetzes sieht.
Aber was stellst du dir denn als Entschädigung vor? Es gibt da ein Urteil des BGH, das das Recht auf die stetige Verfügbarkeit von internet und Telefon bejaht und daraus auch Schadenersatzansprüche entstehen können. Diese sind aber eher gering, denn nach Ansicht der Richter hat ein Geschädigter Anspruch auf ein dreißigstel des entsprechenden Grundpreises pro Tag Ausfall. Also 10 € decken schon mal ein paar Tage ab.
am 16.01.2021 17:30
Ich bin seid num mehr als 21Tagen von einem Totalausfall betroffen, die fragwürdigen Antworten von der Hotline beeindrucken mich keineswegs mehr. Bsp. viele Hotline - MA wissen einfach garnix bis hin zu Zwangsabschaltung wegen Homeoffice - Übelastung, oder meine eigene Fritzbox würde zerstört. Und die Krönung, es könne sich um Monate handeln, bis mein Anschluss wie der freigeschaltet ist. Freigeschaltet??? - wer hat überhaubt veranlasst das er abgeschaltet wird? Vodafon ich bin nicht dieser verrückte Präsi aus USA!!!
Kurzum, ich hab nun VF eine Frist gesetzt (sogar mehr als 14 Tage) den Anschluss wie bestellt, wieder bereitzustellen. Ansonsten muss, ich betone "muss" ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und mir einen neuen Provider suchen. Die rosaroten Panter sind in meiner Gegend erfolgreich und vor allem, störungsfrei vertreten. 3x dürft ihr nun raten. Schade, der Komfort eines Kabel - Anschlusses hatte mich überzeugt. Hab mir aber sagen lassen, die 2 Kupfer - Drähte sind stabiler und ich muss meinen Anschluss nicht mit anderen teilen. Was mich noch wudert ist, das der Rückwärtsstörer einfach mal so nicht lokalisiert werden kann, ich bin mir sicher, das man das sehr wohl kann. Bestimmt geht das vom Rechencentrum auf 100m und vom Knotenpunkt auf 10cm genau. Liege ich falsch, lass es mich wissen, liebes VF - Team.