Frage
Antwort
Lösung
am
15.03.2018
11:36
- zuletzt bearbeitet am
15.03.2018
11:57
von
Der Ritter
Hi,
also folgendes Problem ich habe bei einem Fachhändler also kein direkter Vodafone Vertrieb einen Vodafone Red M für 59.99 inkl. Samsung S8 abgeschlossen, zusätzlich habe ich eine Partnerkarte für 25 Euro im Monat abgeschlossen. Bei der dursicht der Unterlagen bin ich dann stutzig geworden, da die Partnerkarte laut Vertragsdaten mit Handy agbeschlossen wurde, ich aber nur ein Smartphone für den Hauptvertrag erhalten habe und die Partnerkarte ohne Handy ja rund 10 Euro günstiger ist, was bei 24 Monaten immerhin 240 Euro ausmacht.
Zufällig hat mich Vodafone am selben Tag telefonisch Kontaktiert um mit mir die Installation meines auch neu abgeschlossen DSL-Vertrages und meine Giga-Kombi Vorteile zu besprechen, da habe ich die Dame gleich mal auf mein Problem hingewiesen, Sie sagte mir ich soll in den Shop gehen und entweder ein Handy verlangen oder den Mitarbeiter daraufhinweisen den Vertrag auf 15 Euro pro Monat umzustellen, ansonsten würde es sich um xxx handeln.
Ich also ab zum Shop, hier schilderte man mir nun, dass Sie als Fachhändler nur den Tarif mit Smartphone anbieten würden, bei der Partnerkarte hier aber nie ein Smartphone aushändigen würde, das Sie sonst ja keine Provision erhalten würden.
Leider ist ein Widerruf nicht mehr fristgerecht möglich, was kann ich nun tun um doch ein Smartphone zu erhalten bzw. die Umstellung des Vertrages zu erwirken, möchte ungern einen Rechtsanwalt aufsuchen und wegen xxx gegen den Shop vorgehen.
Über ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar.
Edit: Unterstellung einer Straftat entfernt, da diese in dieser Form nicht zu beweisen ist und daher selbst einen Straftatbestand darstellen kann.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 27.03.2018 12:21
Hi, Problem ist geklärt, habe gerade mit einem Shop Mitarbeiter ein sehr Konstruktives und erfolgreiches Gespräch geführt. Ich habe bei Vertragsabschluss etwas falsch verstanden und trotzdem hat man einen Schritt auf mich zu gemacht und mir bei der Lösung des Problems geholfen.
Vielen Dank an den Shop und alle die mir hier geholfen haben.
15.03.2018 11:56 - bearbeitet 15.03.2018 11:57
Davon abgesehen, daß es bei Verträgen in Ladengeschäften i.d.R. kein Widerrufsrecht gibt (also auch keine Frist abgelaufen sein kann): Ansprechpartner ist hier in erster Linie wie schon mitgeteilt nur der Shop.
Mal so interessehalber: Was genau soll hier ein Anwalt machen (können), das Sie selbst nicht machen können?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
15.03.2018 12:12 - bearbeitet 15.03.2018 12:17
Hi, Danke für die Antwort. Wie gesagt im Shop stellt man sich quer und behauptet einfach,ich habe weder Anspruch auf Umstellung noch auf ein Smartphone, obwohl in meinen Vertragsdaten klar steht, Tarif mit Smartphone.
Ein Anwalt kann im Prinzip nicht mehr ausrichten als ich, außer mir die Arbeit abnehmen die mich Zeit und nerven kostet, habe nicht sondelich viel Zeit um mich mit solchen Dingen zu beschäftigen.
Ja,Sie haben natürlich Recht, ein Widerrufsrecht besteht nicht, da habe ich mich geirrt. Allerdings könnte ich den Vertrag anfechten aufgrund eines Irrtums.
Nur so nebenbei, was würden Sie den tun, statt sich einen Anwalt zu nehmen, wenn man im Shop mit Worten nicht mehr weiterkommt ?
Beste Grüße
am 15.03.2018 12:47
Ich sehe hier (als bekennender Laie in Sachen Jurisprudenz) auch nicht wirklich die Anfechtbarkeit wegen Irrtums (BGB §119) gegeben. Aber das final zu beurteilen überlasse ich den Fachmenschen.
@BUBU007 schrieb:
Nur so nebenbei, was würden Sie den tun, statt sich einen Anwalt zu nehmen, wenn man im Shop mit Worten nicht mehr weiterkommt ?
Mein erster Schritt in so einem Fall ist es auf jeden Fall, das Thema nachweisbar zu machen. Sprich, ich sende eine Aufforderung zur Erfüllung des Vertrags inklusive Fristsetzung und Ankündigung des Rücktritts vom Vertrag bei fortgesetzter Nichterfüllung in schriftlicher Form und mit Zugangsnachweis an den Vertragspartner.
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am 15.03.2018 13:03
Danke, ja und deshalb lass ich so was meinen Anwalt machen.
Hatte nur die Hoffnung, dass ich hier auch von Vodafone direkt Hilfe bekommen kann immerhin handelt es sich hierbei um einen Vertrag der mit der Firma Vodafone und nicht mit dem Fachhändler, denn dieser ist in Vertretung berechtigt für Vodafone Verträge zu schließen.
Aber ich denke ich werde als erstes einmal die Kündigung aller neu abgeschloßen Vodafone Verträge fertig machen, werden dann zwar erst in 24 Monaten wirksam, aber bin etwas entsetzt darüber, das Vodafone hier nicht gegen seinen Fachhändler vorgeht.
Denken Sie es hilft mich nocheinmal mit VOdafone telefonisch in Kontakt zu treten ?
Grüße
am 15.03.2018 13:12
@BUBU007 schrieb:
Danke, ja und deshalb lass ich so was meinen Anwalt machen.
Okay...also für so ein Schreiben braucht man m.E. zwar keinen Anwalt (kostet im Fall der Beauftragung eines nicht-eigenen Anwalts nur unnötig Geld), aber wenn man sowieso einen eigenen hat (der vermutlich pauschal monatlich bezahlt wird), dann kann der das ja erledigen. 😉
@BUBU007 schrieb:
Aber ich denke ich werde als erstes einmal die Kündigung aller neu abgeschloßen Vodafone Verträge fertig machen, werden dann zwar erst in 24 Monaten wirksam, aber bin etwas entsetzt darüber, das Vodafone hier nicht gegen seinen Fachhändler vorgeht.
Mal interessehalber: Weiß Vodafone denn (über den Anruf und diesen Foreneintrag hinaus) überhaupt schon über den Sachverhalt Bescheid? Denn beides ist m.E. nicht der sinnvolle Weg, hier den "Dienstherrn" über die mögliche Schlechtleistung in Kenntnis zu setzen.
Bevor hier mit Spatzen auf Kanonen geworfen wird (im Sinne von "Dann kündige ich alles wegen einem Schlechtleister!"), würde ich ja so vorgehen:
Wenn Shop einlenkt: Alles gut (im weitesten Sinne). Wenn nicht:
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15.03.2018 13:24 - bearbeitet 15.03.2018 13:25
Danke, nein habe Vodafone außer über das Telefonat und diesen Foreneintrag noch nicht Informiert, aber denke werde dies nun noch einmal schriftlich tun.
Noch eine Grundsätzliche Frage, wenn im Vertrag steht mit Smartphone dann muss doch auch ein Smartphone ausgehändigt werden, oder ist es tatsächlich möglich das ich die 25 Euro zahle obwohl ich kein Smartphone erhalten habe ?
Denn laut dem Shopinhaber hat er einen schriftliche Bestätigung des Gebiertsleiters, dass er bei Partnerkarten immer so vorgehen darf ?
Bin ehrlich gesagt einfach nur mega genervt von dem ganzen. Besteht die Möglichkeit wenn ich, bevor ich bzw. unser Anwalt tätig wird und fristen setzt etc., Vodafone über die Hotline oder schriftlich über den Sachverhalt informiere von sich aus tätig wird ?
Grüße
am 15.03.2018 13:27
@BUBU007 schrieb:
Besteht die Möglichkeit wenn ich, bevor ich bzw. unser Anwalt tätig wird und fristen setzt etc., Vodafone über die Hotline oder schriftlich über den Sachverhalt informiere von sich aus tätig werde ?
Theoretisch vielleicht, das kann ich nicht einschätzen...aber dann können Sie auch erst noch das Schreiben mit Fristetzung an den Shop fertigmachen und raussenden (ist echt kein Hexenwerk...ich traue Ihnen das vollumfänglich zu. 😉 ), die Frist abwarten und sich dann schriftlich an Vodafone direkt wenden.
Vorteil vom zweiten Vorgehen: Sie haben konkret was in der Hand. Bisher sind das alles nur mündliche Aussagen (auch aus dem Shop) und wenn sich dann niemand mehr daran erinnern kann, stehen Sie eher hilflos da.
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am 15.03.2018 13:32
Ok, dann werde ich mich mal an einem Schreiben an den Shop versuchen, auch wenn ich da überhaupt keine Hoffnung habe. Eine Frist von 14 Tage sollte ausreichen oder ?
Was sollte außer den Vertragsdaten und meinem Anliegen noch so drin stehen ?
Würde das ganze per einschreiben, mit Rückschein versenden oder genügt eine E-mail ?
Grüße und Vielen Dank für ihre Hilfe, Vodafone kann glücklich sein solche Privaten Foren Nutzer wie Sie zu haben.
am 15.03.2018 14:12
@BUBU007 schrieb:
Ok, dann werde ich mich mal an einem Schreiben an den Shop versuchen, auch wenn ich da überhaupt keine Hoffnung habe.
Auch wenn es "hoffnungslos" erscheint, immerhin ist es dann nachweis-/beweisbar. Und das ist hier aus meiner Sicht der entscheidendere Punkt.
@BUBU007 schrieb:
Eine Frist von 14 Tage sollte ausreichen oder ?
Davon gehe ich mal aus, ja.
@BUBU007 schrieb:
Was sollte außer den Vertragsdaten und meinem Anliegen noch so drin stehen ?
@BUBU007 schrieb:
Würde das ganze per einschreiben, mit Rückschein versenden oder genügt eine E-mail ?
Definitiv ersteres...sonst ist die Nachweisbarkeit schlimmstenfalls wieder nicht in einem Umfang belastbar, der in einem möglichen "Folgestreit" ausreicht.
@BUBU007 schrieb:
Grüße und Vielen Dank für ihre Hilfe, Vodafone kann glücklich sein solche Privaten Foren Nutzer wie Sie zu haben.
Das ging jetzt runter wie Öl, dankeschön. Sonst schimpfen meistens alle mit mir. ![]()
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