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am 06.03.2015 22:46
am 07.03.2015 01:24
am 09.03.2015 12:05
hafe, inwieweit etwas nach der Mindestvertragslaufzeit bereits bezahlt ist oder nicht spielt doch gar keine Rolle.
Vertraglich vereinbart ist ein monatliche Zuschlag für die Hardware von 2,50€, welcher allerdings nirgends zeitlich genau definiert wurde. Von daher ist es eine reine Verhandlungssache nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, ob dieser Passus weiterhin Bestandteil des Vertrages bleiben soll.
In der Regel kann man sich die 2,50€ sparen, da selbst bei Defekt der Box keinerlei Regelung bezüglich eines Hardwaretausches vorhanden ist. Da greift einfach das BGB, was eine Gewährleistung von 24 Monaten von gekauften Produkten beinhaltet. Ein Mietgerät ist die Box definitiv nicht, da hier kein Mietvertrag vorliegt und auch auf sämtlichen Unterlagen von Kauf und Kaufpreis die Rede ist. Ein Anrecht auf kostenfreien Ersatz bei Defekt nach den 24 Monaten Gewährleistung hat man aus rechlicher Sicht jedenfalls nicht, auch wenn weiterhin die 2,50€ gezahlt werden.
Wer möchte, kann mir gern schriftliche Belege anderslautender Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern verlinken oder hier mal reinstellen. Ich habe jedenfalls nix finden können was einen kostenlosen Umtausch bei Defekt nach Ablauf der 24 Monate sicherstellt oder eindeutig belegt, dass es sich bei der gelieferten Hardware um Mietgeräte handelt.
MfG
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 09.03.2015 14:31
@Saxilus schrieb:
Vertraglich vereinbart ist ein monatliche Zuschlag für die Hardware von 2,50€, welcher allerdings nirgends zeitlich genau definiert wurde. Von daher ist es eine reine Verhandlungssache nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, ob dieser Passus weiterhin Bestandteil des Vertrages bleiben soll.
Wer die AGB's gelesen hat, welche auf das zuständige Info Dok verweist, kann im Info Dok 120 lesen, dass der Zuschlag monatlich berechnet wird. Demnach gilt der Zuschlag dauerhaft, kann jedoch in Einzelfällen, wie bereits berichtet wurde entfallen (Verhandlungssache)
@Saxilus schrieb:
Da greift einfach das BGB, was eine Gewährleistung von 24 Monaten von gekauften Produkten beinhaltet. Ein Mietgerät ist die Box definitiv nicht, da hier kein Mietvertrag vorliegt und auch auf sämtlichen Unterlagen von Kauf und Kaufpreis die Rede ist. Ein Anrecht auf kostenfreien Ersatz bei Defekt nach den 24 Monaten Gewährleistung hat man aus rechlicher Sicht jedenfalls nicht, auch wenn weiterhin die 2,50€ gezahlt werden.
Wer möchte, kann mir gern schriftliche Belege anderslautender Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern verlinken oder hier mal reinstellen. Ich habe jedenfalls nix finden können was einen kostenlosen Umtausch bei Defekt nach Ablauf der 24 Monate sicherstellt oder eindeutig belegt, dass es sich bei der gelieferten Hardware um Mietgeräte handelt.
MfG
Was hat denn das BGB damit zu tun?
Lediglich die AGB's sind meines erachtens gültig und bindend. Von einem Mietgerät spreche ich nicht - soll es aber geben, ist dann wohl anders vereinbart.
am 10.03.2015 10:15
Herr Nesquik, ich bezog mich auf das BGB, weil sich Vodafone auch in den AGB darüber ausschweigt welcher Status die gelieferte Hardware hat und deshalb bei Vertragsabschluss von gekaufter Ware ausgegangen werden muss. Im BGB ist festgelegt, dass auf gekaufte Ware durch den Verbraucher ein Anspruch auf 24 Monate Gewährleistung besteht. Einen anderslautenden Sachverhalt gibt es in den AGB von Vodafone ja nicht.
Was deinen letzten Beitrag angeht: Ich suche darin nach neuen Informationen, die dem TE hätten dienlich sein könnten. Außer das du mein bereits niedergeschriebenes Material nochmals neu formuliert und wiedergegeben hast, kann ich darin absolut nichts neues an Informationen finden. Für mich war´s nur blabla.... -.-
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 10.03.2015 10:40
am 10.03.2015 10:48
17.03.2015 07:54 - bearbeitet 17.03.2015 07:57
Hallo, ich bin jetzt absolut irritiert. Wie kann der Hardwarepreis Verhandlungssache sein? Was muss ich sagen, damit ich nach 2 Jahren keine 2,50 EUr pro Monat zahlen muss?
Er erwirbt die Box nicht! Vodafone bleibt Eigentümer und ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistung verantwortlich. Hierzu zählt auch eine funktionierende Box, ohne die die Leistungen nicht erbracht werden können.
Und wenn VF weiterhin für die Hardware verantwortlich ist, warum redet ihr euch immer raus und verweist beim kleinsten Mucken der Box an AVM??? Bei sollchen Aussagen könnte ich k...... - Eure Hotline schert sich darum aber nicht