Zusendung von Giga TV ohne Beauftragung
NotAmused
Smart-Analyzer
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Entgegen dem beiliegendem Schreiben, in der von Vodafon zugesendeten Box habe ich keinen Auftrag erteilt bzw. einen Vertrag abgeschlossen. Ich verstehe auch den Sinn nicht warum ich etwas Widerrufen muss was ich nicht bestellt habe. Es wäre schön wenn es hier unkompliziert geklärt werden könnte ansonsten sehe ich mich gezwungen nicht nur den nicht gewollten Vertrag mit dem im Paket beiliegendem "Muster-Widerrufsformular" zu Wiederrufen, sondern gleichzeitig meinen Kabel Anschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

MfG

13 Antworten 13
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Guten Morgen und ❤️ Willkommen in der "Community" @NotAmused,

 

wie es dazu kommen konnte kann ich dir natürlich nicht beantworten, jedoch sicherlich ein Moderator.

Wie du schon richtig sagst "Muster-Widerrufsformular" ausfüllen und weg damit.

Ärgerlich da man natürlich anderes zutun hat, vllt. kann jemand vom Team Licht ins dunkle bringen.

 

Wünsche dennoch erst einmal einen schönen Ostermontag.

 

 

VG

reneromann
SuperUser
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@NotAmused  schrieb:

Entgegen dem beiliegendem Schreiben, in der von Vodafon zugesendeten Box habe ich keinen Auftrag erteilt bzw. einen Vertrag abgeschlossen.


Na ja - durch irgendeine Interaktion wird VF ja auf den Dreh gekommen sein, dass hier ein Vertrag vorliegen könnte - sei es durch einen übereifrigen Techniker oder auch einen Hotlinemitarbeiter, der hier zusätzlich etwas gebucht hat, was du so nie wolltest. Soweit mir bekannt, kommen die Sachen jedoch immer nur, wenn du vorher (aus welchen Gründen auch immer - kann auch eine Störungsmeldung für Internet&Telefon via Kabel sein) einmal Kontakt zu VF hattest...

 


@NotAmused  schrieb:

Ich verstehe auch den Sinn nicht warum ich etwas Widerrufen muss was ich nicht bestellt habe


Musst du prinzipiell auch nicht - du kannst natürlich den Vertragsschluss anfechten und das ganze dann ggfs. bis hoch zu einem Gerichtsverfahren "eskalieren" lassen, wo dann vor Gericht geklärt wird, ob ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Nur bedenke: Bei einem Gerichtsverfahren bist du auf die "Gnade" des Richters angewiesen - wenn der meint, dass ein Vertrag zustande gekommen sei, dann fällt er sein Urteil in diese Richtung und du hast den ungewollten Vertrag plus die Kosten des Verfahrens an der Backe. Und selbst wenn der Richter entscheiden sollte, dass kein Vertrag vorliegt, so hast du dafür noch immer viel Zeit investiert, die dir niemand ersetzt.

Daher ist es manchmal einfacher, den (eigentlich nicht korrekten) Weg des Widerrufs binnen der Widerrufsfrist zu gehen, um seine Ruhe zu haben.

 


@NotAmused  schrieb:

Es wäre schön wenn es hier unkompliziert geklärt werden könnte[...]


Du bist hier in einem moderierten Kunden-helfen-Kunden-Forum - da können fast alle anderen Leute dir da (leider) nicht helfen. Einzig die Moderatoren sind Mitarbeiter von VF - und es kann durchaus dauern, bis die sich hierher vorgearbeitet haben. Und ob die dir eine andere Antwort als "mach den Widerruf fertig und schick das Teil mit dem beiligenden Retourenschein zurück" geben können, wage ich zu bezweifeln.

 


@NotAmused  schrieb:

[...] ansonsten sehe ich mich gezwungen nicht nur den nicht gewollten Vertrag mit dem im Paket beiliegendem "Muster-Widerrufsformular" zu Wiederrufen, sondern gleichzeitig meinen Kabel Anschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.


Welche Konsequenzen du aus dem Vorfall ziehst, ist alleine deine Sache - ich kann es durchaus verstehen, dass man nach solchen Vorfällen mit der jeweiligen Firma keine Geschäftsbeziehung mehr unterhalten will.

Nur bedenke bevor du den Anschluss kündigst, dass du dich auch um "Ersatz" für den TV-Empfang kümmern solltest - in welcher Form auch immer. Sonst stehst du ohne TV da.

NotAmused
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Danke für die Antworten, anscheinend habe ich einen falschen Eindruck vom Forum erhalten. Für mich hatte sich nach kurzem einlesen der Gedanke verfestigt das die Moderatoren bei solchen ungewollten „Auftragsbestätigungen“ diese einfach stornieren können. Aber ich hätte schon gerne tiefergreifende Informationen wer und vor allem wieso jemand der Meinung ist, das ich überhaupt TV benötige? Ich bin meinem seit mittlerweile 3 Monaten Störungsfreien Internetanschluss zufrieden und nutze ihn Ausgiebig für Netflix und Amazon Prime. Den letzten Kontakt zu Vodafone hatte ich am 2.4. mit der Kundenrückgewinnung für meinen Mobil Vertrag. Laut „Auftragsbestätigung“ ist der 18.4. als Datum benannt und da hatte ich definitiv keinen Kontakt zu einem Mitarbeiter von Vodafone.

MfG
Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo NotAmused,

 

so soll das natürlich nicht ablaufen. Der einfachste Weg ist tatsächlich erst mal der Widerruf. Ich vermute mal die Hardware wird schon unterwegs sein und daher können auch wir das nicht mehr stoppen. Ich möchte mir das trotzdem anschauen und auch weiterleiten. Schick mir dazu bitte Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift in einer PN. Im Anschluss melde Dich wieder hier im Beitrag.

 

Grüße

Thomas

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NotAmused
Smart-Analyzer
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PN ist raus. Das Packet ist schon eingetroffen. Hab die Benachrichtigungsmail für den Versand als Spam verworfen da ich ja nichts „bestellt“ hatte. Konnte ja nicht ahnen das es so ausartet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo NotAmused,

 

laut System erfolgte der Auftrag nach einem telefonischen Kontakt am 18.04.2019. Du hattest ja schon geschrieben, dass es an dem Tag keinerlei Anruf gab. Schick das Paket bitte zurück. Ein Retourenschein liegt mit im Paket. Den Vertrag beende ich umgehend.

 

Grüße

Thomas

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Offensichtlich ist die Unterlassungserklärung die Vodafone gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg abgab nicht besonders viel wert.

@reneromann Einen Vertrag den es nicht gibt, kann man auch nicht anfechten. Und dass ein Vertrag existiert muss immer noch der Gläubiger nachweisen. Das bedeutet, nicht der Kunde muss tätig werden, um die "Nichtexistenz" darzulegen. 

@Díaz_de_Vivar 

Du solltest nochmal genau lesen, was ich geschrieben habe: Ich schrieb, der TE sollte den Vertragsschluss anfechten, d.h. er sollte VF mitteilen, dass er nie einen Vertrag geschlossen habe und es keine übereinstimmenden Willenserklärungen gibt -- und nicht, dass er den Vertrag anfechten solle (was ein kleiner aber durchaus bedeutender Unterschied ist).

 

Und noch was: Der vermeintliche Vertragspartner tut sehr wohl sehr gut daran, wenn er den vermeintlichen Vertragspartner selbst aktiv auf den Fehler hinweist - ansonsten kann es durchaus zur unschönen Situation kommen, dass man sich gefallen lassen muss, dass man selbst nicht aktiv geworden wäre, um das Missverständnis auszuräumen.

 

Aber ja - ab dem Moment, wo der vermeintliche Vertragspartner auch nur eine Rechnung gerichtlich einziehen will, muss er auch beweisen, dass seine Forderung gerechtfertigt ist. Nur bis zu diesem Zeitpunkt hat man mindestens mal einige Mahnungen und ggfs. sogar Inkassoschreiben sowie den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und musste sich damit rumärgern. Warum sollte man sich als (vermeintlicher) Kunde diesem Stress aussetzen, wenn man auch am Anfang einmal klare Verhältnisse mit einem einfachen Schreiben à la "Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich Ihres Schreibens vom XX.XX.XXXX mit der Referenz YYYY teile ich Ihnen folgendes mit: Ich fechte den im genannten Schreiben mitgeteilten Vertragsschluss an, da ich Ihnen gegenüber nie eine entspechende Willenserklärung zur Leistung abgegeben habe. Sofern Sie mir nicht den schriftlichen Nachweis über den Vertragsschluss zusenden können, beachte ich sämtliche weiteren Forderungen Ihres Unternehmens in der o.g. Sache als gegenstandslos und werde weitere Schreiben und Forderungen Ihrerseits ignorieren bzw. widersprechen. Hilfsweise widerrufe ich den Vertrag. Bitte teilen Sie mir bis zum ZZ.ZZ.ZZZZ mit, wie ich Ihnen die übersandten Geräte wieder für mich kostenlos zusenden kann. MfG".

 

Damit hat man einmal klare Fakten geschaffen - und sollte danach der jeweilige Anbieter trotzdem auf dem Vertragsschluss bestehen, so kann er zumindest später nicht behaupten, dass er nie wusste, dass der Vertrag so nie zustande gekommen ist. Der Anbieter wird sich dann auch 3x überlegen, ob er Mahnungen und Inkasso losrennen lässt, weil das im Zweifel dann richtig teuer wird - denn in dem Fall ist man sofort tätig geworden und das Gegenüber kann aus der Untätigkeit keinerlei "stille Akzeptanz" o.ä. ableiten.

 

Übrigens: Ich wüsste zumindest nichts von einer bereits abgegebenen Unterlassungserklärung von VF gegenüber der VZ Hamburg in Bezug auf GigaTV. Könnte es sein, dass du das Unterlassungsurteil in der Sache KabelDigital / SelectVideo aus München meinst? Oder hat die VZ Hamburg hier zwar VF zur Abgabe einer UE in Bezug auf GigaTV aufgefordert, VF diese aber noch nicht abgegeben?

@reneromann Mach es doch nicht so kompliziert. Wegen diesem Fall, der durchaus kein Einzelfall ist, vielleicht eine negative Feststellungsklage anstrengen? Wozu denn? VF stellt Forderungen, muss diese nachweisen. Was soll dem Kunden denn passieren, wenn er eine unbestellte Ware einfach zurückschickt und weiteres ignoriert? Was macht da Stress? Und dann wird so getan, als ob ein freundliches Schreiben an VF genügte, um das Problem aus der Welt zu schaffen! Wetten, dass sofort die Antwort kommt "Die Widerrufsfrist ist abgelaufen" und überhaupt nicht auf das eigentliche Thema eingegangen wird. In der community gibt es doch zahlreiche threads dazu was Kunden alles versucht haben, VF zu überzeugen, dass sie keinen Vertrag eingegangen wären. In der Regel erfolgt eine, oftmals nur halbherzige, Lösung erst dann, wenn sich Thomas darum kümmert. Halbherzig deshalb, weil der angebliche Vertrag ab sofort und nicht für die Vergangenheit als gegenstandlos erklärt wird. Den Schilderungen der Kunden nach hat VF aber niemals einen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen gehabt. Und ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, dass dieses Problem nicht ein für alle mal gelöst wird.

Ich habe für vieles Verständnis: Technische Probleme, "unklare" Abmachungen oder falsche Auskünfte sind in dieser Branche leider Gottes tägliches Geschäft und auch Fehler können passieren. Aber das hier sind keine "bedauerlichen Bearbeitungsfehler", wie es ein VF-Sprecher formulierte. Das sind Dinge, die eigentlich nicht tolerierbar sind.

Zum Thema Verbraucherschutz findest du bei der Verbraucherzentrale Hamburg folgendes:

(Den link dazu zu setzen wurde mir strengstens untersagt):

"Das Unternehmen hat sich uns gegenüber verpflichtet, es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrages über die Produkte „VodafoneTV Connect“ und/oder „Vodafone Giga TV inkl. HD Premium Cable“ zu bestätigen, wenn diese gar nicht bestellt wurden.

Stand: 08.04.2019

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat sich verpflichtet, keine Auftragsbestätigungen mehr über die beiden Produkte „Vodafone TV Connect“ oder „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“ an Verbraucher zu verschicken, wenn diese die Leistungen nicht bestellt haben. Es ist bereits das zweite Mal, dass wir wegen untergeschobener Verträge gegen Vodafone Kabel vorgegangen sind."