Bei Umzug besteht ein Sonderkuendigungsrecht von 3 Monaten ab dokumentierten Umzugsdatum (Umzugsbescheinigung der Meldebehörde an Unitymedia senden). Wird der Erstwohnsitz weiterhin unterhalten, gibt es keine Möglichkeit. Vielleicht zeigt sich der Anbieter kulant.