Vertragsverlängerung Täuschung
J-C-S
Smart-Analyzer
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Hallo,

 

ich habe vor ein paar Monaten durch die Kundenrückgewinnung meinen Vertrag verlängert,  aber leider nicht die versprochenen Konditionen bekommen (auf Band festgehalten) . Ich bin dewegen schon mehrmals mit dem Kundenservice via Telefon & WhatsApp in Kontakt getreten und mir wurde jedes Mal eine garantierte Richtigstellung + Gutschrift versprochen. Da dies nicht eingetroffen ist, bin ich sehr enttäuscht und sauer. Normalerweise sollte ich monatlich nur rund 10€ zahlen, hinzu kommt, dass mir dadurch der 5€ Rabatt beim Kabelfernsehen gestrichen wurde. Ich zahle somit monatlich ingesamt 10€ mehr als davor!!!! Als langjähriger Kunde, empfinde ich das als eine bodenlose Frechheit und möchte endlich, dass ich meine Vertraglich festgehaltenen Konditionen + Gutschrift erhalte.

 

Edit: @J-C-S  Von Feedback zu Vertrag verschoben. Gruß Kurtler

 

16 Antworten 16
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

Kommt zur Auftragsbestätigung nicht die schriftliche Ergänzung mit den vereinbarten Rabatt, hilft nur die "Notbremse". Mit telefonischen unverbindlichen Äusserungen kannst du nichts anfangen. 

 

Um welchen Vertrag geht es den genau ? Welche weiteren Vodafone Verträge hast du ?

J-C-S
Smart-Analyzer
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Eine schriftliche Bestätigung bekomme ich so gut wie nie bei Vodafone. Es wurde ja auch alles mit einer Bandaufnahme festgehalten. Das sollte meiner Meinung nach auch rechtskräftig genug sein. Es handelt sich hier um den Mobilfunkvertrag, zusätzlich habe ich Red Internet & Phone 500 Cable & Vodafone GigaKombi TV. 


@J-C-S  schrieb:

Eine schriftliche Bestätigung bekomme ich so gut wie nie bei Vodafone. Es wurde ja auch alles mit einer Bandaufnahme festgehalten. Das sollte meiner Meinung nach auch rechtskräftig genug sein. Es handelt sich hier um den Mobilfunkvertrag, zusätzlich habe ich Red Internet & Phone 500 Cable & Vodafone GigaKombi TV.


 Zur Beweissicherung solltest du bei solchen Vertragsgespraechen ebenfalls eine Gespaechsaufzeichnung (mit Ankuendigung - parallel zur anderen Aufzeichnung)  starten. Was nützt dir eine Gespraechsaufzeichnung, die du nicht zur Verfügung hast ? Einen direkten Herausgabeanspruch der Vodafone Aufzeichnung hast du leider nicht.

Es gibt immer eine Auftragsbestätigung und diese zählt auch. Das du da nie was schriftliches bekommst halte ich für ein Gerücht. 

 

 

Wenn ich was schriftliches bekomme hätte, dann hätte ich den Vertrag auch sofort widerrufen. Sei bitte vorsichtig mit deinen Unterstellungen. Ich empfinde es trotzallem eine Frechheit, wie man bei Vodafone mit dem Kunden umgeht. Das kannst es doch nicht sein. 

Es wird von einigen Kunden berichtet, dass die schriftliche Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung nicht ankommt. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben.

 

Ohne schriftliche Widerrufsbelehrung beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist nicht.


@CE38  schrieb:

Es wird von einigen Kunden berichtet, dass die schriftliche Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung nicht ankommt. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben.


Meist liegen diese Sachen der Gerätelieferung bei - insofern sollte man da am Ehesten nochmal den Karton kontrollieren, ob man die Sachen nicht im Eifer des Gefechts des Aufbaus der neuen Geräte nicht einfach zur Seite gelegt hat...

 


@CE38  schrieb:

Ohne schriftliche Widerrufsbelehrung beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist nicht.


Vorsicht: Es bedarf keiner Widerrufsbelehrung in Schriftform!

Es bedarf lediglich einer Widerrufsbelehrung in Textform in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Form, dies kann aber auch der Anhang einer Mail oder ein Dokument im elektronischen Postfach im Kundencenter sein, sofern die Nutzung eines elektronischen Postfachs vereinbart wurde!


@CE38  schrieb:

@J-C-S  schrieb:

Eine schriftliche Bestätigung bekomme ich so gut wie nie bei Vodafone. Es wurde ja auch alles mit einer Bandaufnahme festgehalten. Das sollte meiner Meinung nach auch rechtskräftig genug sein. Es handelt sich hier um den Mobilfunkvertrag, zusätzlich habe ich Red Internet & Phone 500 Cable & Vodafone GigaKombi TV.


 Zur Beweissicherung solltest du bei solchen Vertragsgespraechen ebenfalls eine Gespaechsaufzeichnung (mit Ankuendigung - parallel zur anderen Aufzeichnung)  starten. Was nützt dir eine Gespraechsaufzeichnung, die du nicht zur Verfügung hast ? Einen direkten Herausgabeanspruch der Vodafone Aufzeichnung hast du leider nicht.


Vorsicht, nur eine Ankündigung einer Gesprächsaufzeichnung ist nicht rechtens, man muss den Gesprächspartner fragen, ob er damit einverstanden ist, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Verneint dieser es, darf man nichts aufnehmen, tut man es dennoch wird es als Beweismittel nicht einmal vor Gericht zugelassen und man macht sich zusätzlich strafbar.

 

 



@Holsie-Sabsie  schrieb:

@CE38  schrieb:

@J-C-S  schrieb:

Eine schriftliche Bestätigung bekomme ich so gut wie nie bei Vodafone. Es wurde ja auch alles mit einer Bandaufnahme festgehalten. Das sollte meiner Meinung nach auch rechtskräftig genug sein. Es handelt sich hier um den Mobilfunkvertrag, zusätzlich habe ich Red Internet & Phone 500 Cable & Vodafone GigaKombi TV.


 Zur Beweissicherung solltest du bei solchen Vertragsgespraechen ebenfalls eine Gespaechsaufzeichnung (mit Ankuendigung - parallel zur anderen Aufzeichnung)  starten. Was nützt dir eine Gespraechsaufzeichnung, die du nicht zur Verfügung hast ? Einen direkten Herausgabeanspruch der Vodafone Aufzeichnung hast du leider nicht.


Vorsicht, nur eine Ankündigung einer Gesprächsaufzeichnung ist nicht rechtens, man muss den Gesprächspartner fragen, ob er damit einverstanden ist, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Verneint dieser es, darf man nichts aufnehmen, tut man es dennoch wird es als Beweismittel nicht einmal vor Gericht zugelassen und man macht sich zusätzlich strafbar.

 

 


Die Vereinbarung zur Aufzeichnung erfolgt doch beidseitig zu gleichen Bedingungen. Die Einwilligung wird vom Kunden vom Telefon Agenten eingefordert - der Kunde stimmt mit der Massgabe zu - ebenfalls eine Aufzeichnung zu fertigen. Weshalb soll der Kunde einer Aufzeichnung zustimmen, wenn ihm Gleiches verweigert wird ? Ohne Zustimmung geht nichts, wurde auch an keiner Stelle behauptet.