Umzug
Nicht anwendbar
Hallo zusammen. Wir haben ein Problem. Wir suchen jetzt seit 5 Monaten eine Wohnung. Jetzt haben wir endlich eine gefunden (letzte Woche Samstag das ok bekommen) und jetzt ist Unitymedia da nicht verfügbar. 


Der Mensch von der Hotline meinte ich müsste trotzallem bis September zahlen. Kann man das umgehen. Ich habe Ihm die Situation erklärt, aber irgendwie kann er da nix machen.


Kann mir jemand helfen.


Mfg

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Torsten
SuperUser
SuperUser
Du hast laut TKG §46 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende, wenn du am neuen Wohnort nicht weiterversorgt werden kannst. Von daher stimmt das mit Ende September. Du darfst nicht vergessen, daß du einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen hast und schließlich hat ja nicht UM deinen Umzug beschlossen.

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2 Antworten 2
Torsten
SuperUser
SuperUser
Du hast laut TKG §46 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende, wenn du am neuen Wohnort nicht weiterversorgt werden kannst. Von daher stimmt das mit Ende September. Du darfst nicht vergessen, daß du einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen hast und schließlich hat ja nicht UM deinen Umzug beschlossen.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
UM kommt dir sogar noch kulanterweise so weit entgegen, dass die 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Umzugsmeldung laufen. Die Details Monatsende usw. schenke ich mr jetzt.
Wichtig ist vor allem, dass die Meldung schnellst möglich erfolgt und dass nach dem erfolgten Umzug die Meldebescheinigung an UM geht.