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Antwort
Lösung
am 07.09.2018 19:29
Hallo,
wir sind komplett aus Nrw weggezogen und haben nun keine Chance mehr Unitymedia zu bekommen.
Man sagte uns wir müssen trotzdem noch bis Ende Oktober im Vertrag bleiben, ist doch eigentlich nicht korrekt so, oder?
So weit ich weiß endet das Vertragsverhältnis ab dem Umzugsdatum, wenn nicht mehr beliefert werden kann.
Kann ich ja nichts für, dass es UM hier nicht gibt.
Weiß jemand was dazu?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 07.09.2018 19:54
Wenn eine Vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wird oder werden kann besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings: "Alternativ steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Frist beträgt 3 Monate (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG) und beginnt mit Deinem Umzugstermin. Ist der Umzug schon erfolgt und Du kündigst Deinen Vertrag nachträglich, beginnt die Frist mit dem Eingang Deiner Kündigung. Läuft Deine Vertragslaufzeit vorher ab, beenden wir den Vertrag wie vereinbart."
am 07.09.2018 19:36
am 07.09.2018 19:54
Wenn eine Vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wird oder werden kann besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings: "Alternativ steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Frist beträgt 3 Monate (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG) und beginnt mit Deinem Umzugstermin. Ist der Umzug schon erfolgt und Du kündigst Deinen Vertrag nachträglich, beginnt die Frist mit dem Eingang Deiner Kündigung. Läuft Deine Vertragslaufzeit vorher ab, beenden wir den Vertrag wie vereinbart."