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Lösung
am 04.09.2018 00:36
ich hoffe hier adäquate Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
Es geht um einen fehlgeschlagenen Anbieterwechsel meiner Mutter, den ich beauftragt wurde auszuführen und zu überwachen. Sie wollte hierbei von Unitymedia zur Telekom wechseln, dies sollte am heutigen Montag, 03.09.2018 auch ausgeführt werden, schlug dann jedoch leider fehl, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat. Der Anschluss bei Unitymedia wurde zum heutigen Datum vereinbarungsgemäß abgeschaltet und die Rufnummer an die Telekom übergeben. Da der Anbieterwechsel nun aber nicht abgeschlossen werden kann und auch nicht klar ist wann dies der Fall sein wird, weil die Telekom die Leitung, auf die meine Mutter geschaltet werden sollte, bei der Netcologne angemietet haben und nun auf deren Rückmeldung angewiesen sind, sind Unitymedia zur Weiterversorgung gemäß § 46 TKG verpflichtet. Ich habe darüber auch schon mit mehreren Kundenberatern gesprochen. Das erste Gespräch führte ich mit einer Beraterin um 12:23 Uhr, die sich beim Second Level erkundigte und mir versicherte dass der Anschluss binnen zwei Stunden reaktiviert wird, inklusive Freischaltung der bisherigen Festnetznummer, denn alle dafür erforderlichen Unterlagen vonseiten der Telekom für diese Weiterversorgung lägen vor. Bis um 17:30 Uhr lief der Anschluss noch immer nicht, daher kontaktierte ich Unitymedia erneut. Diesmal aber waren diese Unterlagen plötzlich nicht mehr vorhanden und man dementierte sogar mir jemals eine Zusage gemacht zu haben, obwohl ich angab, dass dies zwei weitere Personen: Meine Mutter als Vertragsinhaberin und meine Partnerin ebenfalls mitbekommen haben. Nun aber wollte man den Anschluss dennoch wieder aktivieren und mich innerhalb von 10 Minuten zurückrufen. Was passierte? Gar nichts, keine Aktivierung und auch kein Rückruf. Nach einer Stunde dann mein Anruf, diesmal wurde mir ein weiterer Rückruf zugesichert, bis 20 Uhr geschah - Nichts! Der nächste Anruf brachte dann ebenfalls nichts, denn diesmal weigerte sich der Kundenberater den Anschluss zu reaktivieren, weil die von der Telekom benötigten Unterlagen nicht vorlägen, obwohl mir mittags noch etwas komplett anderes berichtet wurde. Meine Mutter steht also derzeit komplett ohne Internet und Telefon dar, ist nicht mehr die jüngste und hätte daher gern wieder einen funktionierenden Anschluss. Wann die Telekom liefern kann ist ungewiss, daher muss Unitymedia bis dahin weiterversorgen.
Ich wäre daher hier über eine kompetente Hilfe ohne das man mich wegen meiner Kontaktaufnahmen kritisiert sehr dankbar.
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.09.2018 16:06
am 04.09.2018 00:41
am 04.09.2018 00:43
am 04.09.2018 00:52
am 04.09.2018 00:55
Gruß
am 04.09.2018 00:58
am 04.09.2018 01:02
Gruß
am 04.09.2018 01:24
am 04.09.2018 01:52
Meine Mutter benötigt einen Internetzugang, weil ihr Lebensgefährte diesen aus Berufsgründen verwendet und derzeit Klimmzüge machen muss um arbeiten zu können. Dies kann man dann auch in die Schadensersatzforderung packen.
Gruß
am 04.09.2018 02:02