Sperre bei 45,44€ Rückstand
EisDavid
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

 

wie kann es sein dass heute mein Anschluss bei einem Zahlungsrückstand von NUR 45,44€ gesperrt wurde?

 

Das Telekommunikationsgesetz schreibt einen mindestens offenen Betrag von 75,00€ vor.

Erst dann kann eine Sperre durch den Anbieter in Erwägung gezogen werden.

 

Das ganze darf auch nur nach Ankündigung der Sperre, 2 Wochen im Voraus und SCHRIFTLICH PER BRIEF geschehen.

Ich habe die Sperrankündigung am 23.08.18. per E-Mail erhalten.

 

Es kann nicht sein das sich Vodafone in mehreren Punkten über geltendes Recht hinwegsetzt.

 

Zudem ist es eine Frechheit wenn Kundenservicemitarbeiter einen am Telefon unverschämt erzählen bei uns ist das halt so und dann auflegen.

 

17 Antworten 17
Poweruser666
Giga-Genie
Giga-Genie
Naja,
Es ist auch unverschämt, wenn man eine Leistung erhält, und diese warum auch immer nicht zahlt.

Es gehören ja immer 2 dazu. Es besteht ja eine Zahlungspflicht des Kunden.
Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@EisDavid@  schrieb:

Das ganze darf auch nur nach Ankündigung der Sperre, 2 Wochen im Voraus und SCHRIFTLICH PER BRIEF geschehen.


Wo steht denn im Gesetzestext was von Brief?  Denn egal, wie Sie das hier ins Forum brüllen, wahrer wird die Behauptung dadurch nicht.

 

 


@EisDavid@  schrieb:

(...) wie kann es sein dass heute mein Anschluss bei einem Zahlungsrückstand von NUR 45,44€ gesperrt wurde?


Wie kann es sein, daß Sie (unabhängig von der Höhe der Summe) so ganz entspannt vertragsbrüchig werden und Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, sich aber umgehend darüber aufregen und herumbrüllen, wenn Ihr Vertragspartner möglicherweise seine Verpflichtungen verletzt?

 

 

Da die Sperrung systemisch erfolgt (und das sicherlich auch erst nach Prüfung der entsprechenden Parameter):  Kann es sein, daß Ihre entspannte Einstellung zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen vielleicht schon in dem/den vorangegangenen Monat(en) dafür gesorgt hat, daß Sie vertragsbrüchig wurden, und sich das dann jetzt addiert hat?  Denn aus Willkür und manuell wird da nicht gesperrt.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Wow, was für eine geistreiche und kompetente Antwort.

 

Ich habe bei einem aktuell offenen Saldo von 45,44€ nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Vodafone hingegen schon mit der Sperre meines Anschlusses und das sogar in mehreren Hinsichten.

 

Warum der Betrag aktuell bei mir offen ist, geht Sie auch nichts an. Ich werde schon meine privaten Gründe dafür haben.

Falls Sie das nicht verstehen wünsche ich Ihnen ebenfalls eine Sperre, aufgrund eines plausiblen privaten Problems.

Ich freue mich, dann ebenfalls solchen Blödsinn in Ihren Post zu schreiben. 🙂

Unglaublich was es hier für Individuen gibt.

Habt ihr nichts besseres zu tun als sinnlose Antworten in Foren zu schreiben?

 

Wer nach Quellen schreit, bekommt auch eine:

 

2) Vorherige schriftliche Androhung

Setzt man voraus, dass der unbestrittene Mindestforderungsbetrag von 75 EUR erreicht ist, muss der Telefonanbieter dem Kunden die beabsichtigte Sperre mindestens zwei Wochen vorher schriftlich androhen. „Schriftlich“ bedeutet hier, dass der Anbieter dem Kunden einen Brief schickt, in dem er auf die demnächst beabsichtigte Sperre klar hinweist. Die Androhung lediglich in einem Online-Kundenportal oder per E-Mail genügt nicht, denn das Erfordernis der Schriftform setzt eine aus Papier bestehende Urkunde voraus. Dies haben zahlreiche Gerichte bestätigt, so beispielsweise das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 30.04.2012 (Az.: 4 U 269/11). Das elektronische „Androhen“ genügt also in keinem Fall.

@EisDavid

 

ich schlage vor Vodafone wegen dieser Unverschämtheit unverzüglich zu verklagen! Nur so kann einem derartigen gesetzeswidrigem Verhalten einhalt geboten werden! Smiley (überglücklich)

Toleranz lernt man aus der Intoleranz der Anderen.
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Ein Gericht hat auch mal gesagt das man pünktlich Verträge bezahlen muss..

Ich versteh deine Art nicht. Du bist in der Schuld bei Vodafone....

@EisDavid@  schrieb:

Ich habe bei einem aktuell offenen Saldo von 45,44€ nicht gegen geltendes Recht verstoßen.


Aber natürlich nicht.  Seinen vertraglichen Verpflichtungen als Kunde nicht nachzukommen ist völligst legitim.

 

 


@EisDavid@  schrieb:

Warum der Betrag aktuell bei mir offen ist, geht Sie auch nichts an. Ich werde schon meine privaten Gründe dafür haben.


Stimmt.  Interessiert mich auch absolut nicht, warum Sie vertragsbrüchig werden.

 

 


@EisDavid@  schrieb:

Habt ihr nichts besseres zu tun als sinnlose Antworten in Foren zu schreiben?


Doch, schon.  Aber wenn sinnlose Fragen kommen, passiert das eben auch mal.

 

 

Wie @LottiausBerlin schon schrieb:  Verklagen Sie Vodafone.  Umgehend.  Mindestens vor dem BGH.  Oder dem EuGH.  Kämpfen Sie für die Rechte derjenigen, die dafür illegal bestraft werden, daß sie Vertragsbruch begehen.  Werden Sie ein Held.  Viel Spaß dabei.

 

Ich bin dann jetzt hier raus.  Von dem klassischen "Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken und rennt damit davon!"-Wehklagen bekommen ich Sodbrennen.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

seelo2010
SuperUser
SuperUser
Kannst du denn noch angerufen werden?

Ich habe zwar den Festnetzanschluss mit bezahlt, aber nutze ihn nicht.

Durch mich wird lediglich Internet und TV genutzt.

 

Beides funktioniert nicht mehr, der Router findet kein Internet zum einloggen und der TV sagt kein Antennensignal.