
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.03.2019 13:49
Hilfe...
wie kann es sein, dass ich heute schon weriß, dass ich am 1.6.19 umziehe und auch weiß, dass kein Kabel Phone, Internet oder Fernsehen verfügbar ist und ich trotzdem genötigt werde bis zum 30.8.19 weiter zu zahlen. Wohlgemerkt für Produkte, die Vodafone definitiv nicht zur Verfügung stellen KANN. Hatte schonmal jemand das gleiche Problem. Gibt es da eine Lösung? Ich war echt ewige Jahre zufriedener Kunde und jetzt so ein hässlicher Abschluss...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
26.03.2019 09:04 - bearbeitet 26.03.2019 09:05
Hallo Cindyz80,
Deinen Umzug teilst Du uns am besten über unseren Umzugsservice, falls Du das noch nicht gemacht haben solltest. Dein Vertrag wird dann, wenn wir Dich an Deiner neuen Adresse nicht weiter versorgen können, mit einer Frist von 3 Monaten nach dem TKG vorzeitig beendet. Die Frist beginnt mit Deinem Umzustermin.
Viele Grüße
Nancy
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.03.2019 14:58
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?
Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.03.2019 15:06
Hallo @Cindyz80 ,
normalerweise sind Verträge einzuhalten. Das bedeutet, dass man für einen Vertrag eigentlich auch bis zum Laufzeitende zahlen muss. Wenn man umzieht ist das grundsätzlich erstmal nicht das Problem des Vertragspartners. Trotzdem braucht man nicht für die komplette Zeit zu zahlen, wenn der alte Anbieter an der neuen Anschrift nicht liefern kann. Dafür sorgt der Gesetzgeber, der im § 46 TKG den Verbraucher dahingehen stärkt, dass ein vorzeitiges Vertragsende möglich ist. Allerdings erkennt der Gesetzgeber auch an, dass der Kunde einen Laufzeitvertrag mit eigentlich noch längerer Laufzeit hat und aus Gründen, für die der Anbieter nichts kann eine Situation herstellt, in der eine Weiterführung des Vertrages nicht möglich ist. Für den "Verdienstausfall" des Unternehmens ist die Dreimonatsfrist ab Datum der Nichtversorgbarkeit gedacht.
Mit Nötigung hat das also denkbar wenig zu tun! Hier einen Straftatbestand zu unterstellen ist wirklich unterste Schublade.

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.03.2019 17:27
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
26.03.2019 09:04 - bearbeitet 26.03.2019 09:05
Hallo Cindyz80,
Deinen Umzug teilst Du uns am besten über unseren Umzugsservice, falls Du das noch nicht gemacht haben solltest. Dein Vertrag wird dann, wenn wir Dich an Deiner neuen Adresse nicht weiter versorgen können, mit einer Frist von 3 Monaten nach dem TKG vorzeitig beendet. Die Frist beginnt mit Deinem Umzustermin.
Viele Grüße
Nancy
