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Deisenhofen: Ausfall TV über Kabel

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
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Frage

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Antwort

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Lösung

Seit Vertragsbeginn (bald 6[!] Monate) kein Internet. Zahlungen einfrieren?
Nicht anwendbar
Hallo liebe Community,


im April bin ich in eine Wohnung gezogen, die laut Verfügbarkeitscheck mit Kabelinternet ausgestattet ist. Leider hat sich schnell herausgestellt, dass zwar das Gebäude selbst teilweise Kabelinternet hat, jedoch kein Anschluss in meine Wohnung verlegt ist. Der durch Unitymedia beauftragte Techniker stellte fest, dass eine neue Kabeldose inklusive Kabel installiert werden muss. Dies solle über einen angrenzenden Schacht geschehen und natürlich würde alles auf Kosten von Unitymedia passieren. Nach langem Hin und Her hatte ich endlich die Genehmigung meiner Vermieter sowie der Verwaltung für diese Maßnahme erhalten. Lediglich der Schornsteinfeger muss den Schacht noch zur Kabelverlegung freigeben.


Die Aussage des Schornsteinfegers ist, dass diese Überprüfung im Normalfall durch Unitymedia bezahlt würde. Ich hatte seit Juli mehrmals über diverse Kanäle mit dem Kundenservice Kontakt, damit ich die Zusage erhalte, dass die Kosten übernommen werden und der Schornsteinfeger beauftragt wird. Darauf habe ich nie eine Rückmeldung, geschweige denn eine Zusicherung erhalten. Auch wurde nichts in die Wege geleitet. Man sagte mir lediglich, dass die Sache weitergeleitet würde und man sich bei mir melde. Darauf warte ich vergeblich.


Kurz vor der nächsten Monatsabrechnung frage ich mich, ob ich die Zahlungen wirklich drohend einfrieren und ältere Lastschriften zurückgeben muss, damit sich endlich etwas tut. Selbstverständlich werde ich rückwirkend ohnehin alle Zahlungen zurückfordern, da die Vertragskonditionen seit einem halben Jahr nicht erfüllt wurden.


Wisst ihr vielleicht, wie man dort durchdringen kann und welches Vorgehen das Beste wäre? Ich bin für jede Hilfe dankbar.

6 Antworten 6
Nicht anwendbar
Hallo, normalerweise trägt der Mieter bzw. Eigentümer die Kosten für die Inhouse Verkabelung. Der Kabelbetreiber ist bis zum HÜP ( Hausübergabepunkt) zuständig. Du hättest vielleicht besser den Vermieter bei der Besichtigung der Mietwohnung fragen sollen, wo ist der TV Anschluss mit Internet? In einer WEG ist das die Aufgabe des Hausverwalter / Hausverwaltung oder in der Mietwohnung des Vermieters. Solange du noch keinen UM Anschluss hast, würde ich die unberechtigten Abbuchungen zurück fordern. Kontaktiere den UM Kundenservice und/oder mach es auf dem schriftlichen Weg.

Bei mir lief das so ab: Wir sind eine WEG und hatten schon UM Kabel was über das Hausgeld abgerechnet wird. Bei mir musste nur noch der UM Techniker eine MMD im WZ installieren.

Grüße
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Das stimmt nicht so ganz.
Für Kabel-Internet ist i.d.R. UM zuständig.
Ausnahme: Es gibt ausdrücklich andere Verträge (NE4) zwischen Eigentümer und dritter Firma.

Warum du überhaupt jemals Geld bezahlt hast, ist mir schleierhaft.
So wie ich es kenne, beginnt der Vertrag erst, wenn Internet überhaupt möglich ist.
Hier wäre der Kontakt mit der Bundesnetzagentur oder einem Anwalt ratsam.
Einfach das Geld zu sperren hilft gar nichts. Du bekommst dann ganz einfach Briefe von Inkasso-Unternehmen.

Nicht anwendbar
Vielen Dank euch beiden.

Leider habt ihr kontrastierende Aussagen getätigt und auch wenn mir Plumpers Aussage natürlich besser gefällt, kann ich nicht ganz einschätzen, wer nun recht hat. Der Tipp mit der Verbraucherschlichtung ist allerdings sehr gut, den werde ich denke ich als nächstes wahrnehmen, sobald ich mich dort ein wenig zu den Voraussetzungen eingelesen habe. Meine Sorge ist natürlich, dass Unitymedia rückwirkende Erstattungen verweigert und sich quer stellt. Dann müsste ich wirklich Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.


Der Grund, warum ich die Zahlungen überhaupt begann war der, das in dieser Wohnung ja bereits eine Kabeldose verbaut ist. Für mich nicht ersichtlich war hier, dass diese jedoch nur ein Fernsehsignal ausgibt und keinen Internetanschluss hat. Dies hat erst der Techniker festgestellt. Anfangs ging ich noch von einer lokalen Störung aus, da man mir dies so am Telefon sagte und bis der Techniker kam dauerte es natürlich. Die Zahlungen waren dann bereits in vollem Gange.

Nennt mich naiv, aber ich dachte wirklich, dass sich die Angelegenheit binnen einen Monats klären ließe. Da habe ich nie versucht, die Zahlungen durch den Kundenservice zu pausieren und man sagte mir ohnehin immer nur, dass ich bestenfalls nach Abschluss der Arbeiten eine Erstattung verlangen könne.

Anonym239
Digitalisierer
Digitalisierer
UM wird Dir ein Kabel und falls benötigt, eine MMD kostenlos verlegen, ABER UM wird nicht für das Gutachten des Schornsteinfegers bezahlen. Warum auch? DU musst die Vorrausetzungen für einen erfolgreichen Anschluss liefern, z.B. Einverständniss des Vermieters/Besitzers.

Wenn es schon eine Digital TV taugliche Verkabelung gibt und Du auch Digital TV gebucht hast starten natürlich auch die Zahlungen.
Allerdings fehlen hier Infos über Deinen Vertrag, hast Du z.B. eine Horizon Box bekommen? Diese benötigt einen Rückkanal, genau so wie das Internet, was Deine Hauverkabelung ja wohl nicht hergibt.

Zahlungen einstellen wird sehr schnell im Inkasso landen, nicht zu empfehlen. Für den Kampf eventuell zu viel gezahltes Gelde gutgeschrieben zu bekommen brauchst Du Nerven und da würde ich Dir auch den Weg über die Bundesnetzagentur empfehlen, falls UM zickt.


Nicht anwendbar
Anna Log:
UM wird Dir ein Kabel und falls benötigt, eine MMD kostenlos verlegen, ABER UM wird nicht für das Gutachten des Schornsteinfegers bezahlen. Warum auch? DU musst die Vorrausetzungen für einen erfolgreichen Anschluss liefern, z.B. Einverständniss des Vermieters/Besitzers.

Wenn es schon eine Digital TV taugliche Verkabelung gibt und Du auch Digital TV gebucht hast starten natürlich auch die Zahlungen.
Allerdings fehlen hier Infos über Deinen Vertrag, hast Du z.B. eine Horizon Box bekommen? Diese benötigt einen Rückkanal, genau so wie das Internet, was Deine Hauverkabelung ja wohl nicht hergibt.

Zahlungen einstellen wird sehr schnell im Inkasso landen, nicht zu empfehlen. Für den Kampf eventuell zu viel gezahltes Gelde gutgeschrieben zu bekommen brauchst Du Nerven und da würde ich Dir auch den Weg über die Bundesnetzagentur empfehlen, falls UM zickt.


Danke für deine Antwort und deinen Rat. Ich habe eine Connect Box und lediglich Internet und Festnetz sind im Vertrag inbegriffen. Es ist also ein 2-Play Vertrag. Damals hatte das ganze Haus über die Nebenkosten einen TV-Anschluss durch Unitymedia, dieser Vertrag wurde aber lange vor meinem Einzug beendet. 


Hinsichtlich des Schornsteinfegers wundere ich mich nur, warum dieser mir direkt sagte, dass die Bezahlung durch Unitymedia üblich ist, wenn dem nicht so sei. Für ihn dürfte es meiner Auffassung nach einerlei sein, wer ihn letztlich bezahlt.

Leider finde ich nirgends konkrete Informationen, sondern lediglich verblümte Aussagen auf der UM-Seite wie "Wenn ein Neuanschluss an Ihrer Adresse erforderlich ist, profitieren Sie von unserem kostenlosen Installationsservice." oder "Wir unterstützen Sie in jedem Fall, damit Sie Ihre Unitymedia Produkte so bald wie möglich genießen können.".



Scoopi
Datenguru
Datenguru
Betreff des Schornsteinfegers:


Ich denke, selbst wenn du diesen selbst bezahlen müsstest, würde das nicht sonderlich teuer sein.

Entweder, der Kamin ist frei, oder in Verwendung. 


Wenn der Kamin/Schacht in Verwendung ist, zum Beispiel für die Heizung oder Dunstabzug etc , wird der sowieso nicht für eine Leitungsverlegung freigegeben.


Du kannst aber auch selbst mal im Keller schauen, ob am betreffenden Kamin ein Hinweis angebracht ist wie "Leitungsschacht oder "Installationsschacht".

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